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Landgemeinde Titz

Abfall- und Abwasserentsorgung

Die Entsorgung von Abfall und Abwasser ist verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen und Re-gelungen unterworfen. Hier besteht für alle Bürger und Bürgerinnen ein Anschluss- und Benutzungszwang.

Dieser Anschluss- und Benutzungszwang ist eine kommunalrechtliche Bestimmung mit dem die Gemeinde den Anschluss an gemeindliche Anstalten, wie der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, der Abfallentsorgung und der Straßenreinigung regelt.


Abfall

Abfälle aus privaten Haushalten werden nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz den Kommunen überlassen. Die Gemeinden sind für die Einsammlung von Abfällen im Kreisgebiet verantwortlich und der Kreis organisiert die weitere Entsorgung der Abfälle, also die Sortierung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung. Unsere Gemeinde und der Kreis bedienen sich zur Erfüllung dieser Aufgaben privater Unternehmen.

Der Kreis Düren hat den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) mit der Entsorgung des Hausmülls in den Kommunen beauftragt.

Die Gewerbe- und Industrieabfallentsorgung ist in Nordrhein-Westfalen privatwirtschaftlich organisiert.

Abwasser

Zur Sicherung der Gewässerqualität betreiben die Wasserverbände in der Region Kläranlagen. Für das Gebiet der Landgemeinde Titz sind drei Wasserverbände zuständig. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung hat die Landgemeinde an die drei regionalen Wasserverbände übertragen.

Das gesamte Kanalnetz wird durch die Landgemeinde Titz gepflegt und Instand gehalten.


Herr Felix Heyde
Technisches Immobilienmanagement, Bauhof
Herr Hans-Peter Luksch
Technisches Immobilienmanagement, Tiefbau

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Bildnachweise

  • Pixabay

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