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Landgemeinde Titz

Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist die planerische Steuerung und sinnvolle Gestaltung von Bodennutzung und Gemeindeentwicklung. Mit ihr wird die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorbereitet und gesteuert.

Unsere Gemeinde stellt dafür die Bauleitpläne in zwei Stufen auf. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan, der die künftige Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen, also noch nicht parzellenscharf und bis ins Detail, festlegt und allgemeine Entwicklungs- und Planungsziele darstellt.

Der Bebauungsplan (B-Plan) wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Er legt die zulässigen Nutzungen für die städtebauliche Ordnung für Gemeindeteile parzellenscharf fest und ist für Bürger, Gemeinde und Behörden rechtsverbindlich.

Sonderformen im Bauleitplanverfahren sind zum Beispiel Abrundungs- oder Innenbereichssatzungen.

Ein Ausschnitt aus unserem Flächennutzungsplan.

Herr Michael Biermanns
Fachbereichsleitung

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Bildnachweise

  • Gemeinde Titz

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