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Landgemeinde Titz

„Wiedereröffnung“ des Rathauses ab dem 4. Mai 2020

„Wiedereröffnung“ des Rathauses ab dem 4. Mai 2020

In Abstimmung mit den anderen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie der Kreisverwaltung werden auch die Türen unseres Rathauses ab dem 4. Mai 2020 wieder für die Anliegen der Einwohnerinnen und Einwohner geöffnet – und zwar unter den folgenden Vorgaben:

Wir berücksichtigen die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und werden daher unter Wahrung eines Mindestabstands von 1,50m einer begrenzten Anzahl von Besucherinnen und Besucher gleichzeitig den Zugang in unser Rathaus ermöglichen.

Ferner besteht für den Besuch des Rathauses die Verpflichtung, so genannte Alltagsmasken (mit Mund- und Nasenbedeckung) zu tragen – genau so, wie dies mittlerweile beim Einkauf funktioniert. Auch dies dient Ihrem eigenen Schutz und dem unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung. Auch hierfür bitten wir schon jetzt um Ihr Verständnis.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich unter der Rufnummer 02463/659-0 über die weitere Vorgehensweise informieren.

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