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Landgemeinde Titz

Mehrwertsteuersenkung ab dem 01.07.2020

Ab dem 01.07.2020 verringert sich die Mehrwertsteuer u.a. für Wasserlieferungen von derzeit 7%  auf 5% bis zum 31.12.2020. Eine Ablesung der Wasserzähler zum 01.07.2020 ist nicht erforderlich, da der Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblich ist. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung findet in Bezug auf die Wasserlieferung in der Gemeinde Titz bei allen Abnehmern am 31.12.2020 statt, sodass für das komplette Kalenderjahr 2020 ein Steuersatz in Höhe von 5 % gelten wird. Die Erstattung der zu viel gezahlten Mehrwertsteuer wird auf der Abrechnung der Wassergebühren für 2020 auf dem Bescheid Anfang 2021 erfolgen.

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