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Landgemeinde Titz

Heimat-Preis 2024 – Wertschätzung für lokales Engagement Bewerben Sie sich bis zum 22. August 2024 mit Ihrem Projekt!

Unter dem Motto "Starke Heimat Nordrhein-Westfalen." hat das Land NRW im Jahr 2019 ein Programm zur Heimatförderung ins Leben gerufen.

Unter dem Motto "Starke Heimat Nordrhein-Westfalen." hat das Land NRW im Jahr 2019 ein Programm zur Heimatförderung ins Leben gerufen. Es umfasst fünf ganz verschiedene Elemente, um die Gestaltung der Heimat vor Ort zu fördern: Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis. Mit diesen Heimat-Förderprogrammen soll das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für die Stärkung der Gesellschaft und Gemeinschaft durch ehrenamtliche Tätigkeiten für den Erhalt von Traditionen, des regionalen Erbes und der Brauchtumspflege geehrt werden – getreu dem Ziel: Heimat wächst von unten. Letztes Jahr wurde eine neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Initiative „Heimat-Preis“ erlassen. Die neue Förderperiode wurde für die Jahre 2023 bis einschließlich 2027 festgesetzt.

In der ersten Förderperiode und auch im letzten Jahr erreichten die Gemeindeverwaltung viele interessante Projekte von engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Vereinen der Landgemeinde Titz, sodass der Heimat-Preis erfolgreich verliehen werden konnte. 

Auch in diesem Jahr können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine mit Projekten zu ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten zum Erhalt von Traditionen und der Brauchtumspflege wieder bewerben! 

Für die Bewilligung der Maßnahme in der neuen Förderperiode hat der Rat der Landgemeinde Titz im Mai 2023 beschlossen, einen jährlichen entsprechenden Förderantrag zur Gewährung des „Heimat-Preises" bis einschließlich 2027 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen. Dieser wurde auch in diesem Jahr bewilligt.

Preisgeld:

Wie in den vergangenen Jahren kann auch in diesem Jahr für innovative Heimatprojekte der „Heimat-Preis" des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung einmal jährlich vergeben werden. Dies erfolgt für kreisangehörige Kommunen im Rahmen einer Zuweisung mit einem Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro. Es handelt sich um eine Festbeitragsfinanzierung, über deren Gewährung die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens entscheidet.

 

Vergabekriterien:

Das Projekt muss für eine Zulassung die nachfolgenden Kriterien erfüllen, die vom Gemeinderat beschlossen wurden:

  • Als Mindestvoraussetzung ist zwingend erforderlich, dass das konkrete Projekt, die konkrete Maßnahme oder die konkrete Initiative einen Beitrag zur Erhaltung von Traditionen, zur Pflege des Brauchtums und Erhaltung und Stärkung des lokalen sowie regionalen Erbes leistet.
  • Es muss im Kontext zum Thema Heimat stehen und überwiegend durch ehrenamtliches Handeln getragen sein;
  • Es muss zur Gestaltung des demografischen Wandels bzw. zukunftsweisenden Zusammenlebens von Menschen unterschiedlichen Alters sowie unterschiedlicher sozialer bzw. kultureller Hinsicht dienen;
  • Identifikation mit der Gemeinde;
  • Schaffung von Anreizen, die Gemeinde und oder die Ortsteile neu zu entdecken;
  • Verortung von Projekten, Maßnahmen und Initiativen in der Landgemeinde Titz, allgemeine Zugänglichkeit, Zukunftsorientierung und Nachhaltigkeit.

Zudem müssen konkrete Projekte, Impulse, Kooperationen und Aktionen über Willensbekundungen hinausgehen und im jeweiligen Antragsjahr durchgeführt, begonnen und weitestgehend abgeschlossen sein.

Die Projekte, Maßnahmen oder Initiativen müssen in der Landgemeinde Titz verortet sein, allgemein zugänglich, zukunftsorientiert und nachhaltig sein. In der Bewerbung sollte die zu würdigende Tätigkeit insbesondere hinsichtlich ihres Bezuges zu den oben genannten Kriterien dargestellt werden.

 

Bewerbungen:

Bewerbungen für den Heimat-Preis der Landgemeinde Titz können bis zum 22. August 2023 schriftlich (Landgemeinde Titz, Wilhelm-Lieven-Platz 1, 52445 Titz) oder per E-Mail an infotitzde unter dem Stichwort „Heimat-Preis" abgegeben werden.  

Für Rückfragen steht Ihnen überdies Frau Wulf, Tel. 02463/9954-502, E-Mail: christine.wulftitzde, gerne zur Verfügung. 

Die Bewerbungsunterlagen müssen eine aussagekräftige Beschreibung des Engagements bzw. Projekts sowie Informationen zu den Zielen, Akteuren/Trägern enthalten.

Die Preisträger stellen sich anschließend einem Wettbewerb auf Landesebene.

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Bildnachweise

  • Gemeinde Titz

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