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Landgemeinde Titz

Steuern und Gebühren in der Landgemeinde Titz

Erläuterungen zu den verschiedenen Abgabearten

Ende Januar erhalten Sie Ihren Bescheid über die Gemeindeabgaben für das Jahr 2022. Da alle Kommunen verpflichtet sind, jeweils zum Jahresende die Gebühren neu zu ermitteln und gegebenenfalls anzupassen, gingen den Gebührenfestsetzungen (Abfallgebühr, Kanalbenutzungsgebühr, Straßenreinigungs-/Winterdienstgebühr) verschiedene Beschlüsse voraus, die der Rat der Landgemeinde Titz am 9. Dezember 2021 gefasst hat. Ebenso wurde der Haushalt der Landgemeinde Titz für das Haushaltsjahr 2022 bereits am 4. November 2021 beschlossen und mit Verfügung vom 10. Dezember 2021 von der Kommunalaufsicht des Kreises Düren genehmigt. Dieser Haushaltsbeschluss noch im „alten“ Jahr ermöglicht es, dass neben allen Gebühren auch die Höhe der Steuerhebesätze feststehen. Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen, wie bereits in den vergangenen Jahren, die verschiedenen Abgabearten und die jeweiligen Gebührenentwicklungen näher erläutern.

Müllabfuhr bleibt günstig

Die Abfallentsorgungsgebühren in der Landgemeinde Titz bleiben niedrig. Für 2022 wurden in der Gebührenbedarfsberechnung geringfügige Anpassungen vorgenommen. Die Abfallgebühren bei allen Gefäßgrößen (sowohl für den Rest- als auch für den Biomüll) bewegen sich weiterhin und bereits seit mehreren Jahren auf niedrigem einem Niveau.

Die Kosten für Leistungen im Zusammenhang mit der Müllentsorgung (Restmüllentsorgung („schwarze Tonne“) sowie für die Biomüllentsorgung („braune Tonne“)) erhöhen sich leicht, bleiben aber nahezu konstant.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass der Rat der Landgemeinde Titz, im Vergleich zu unseren Nachbarkommunen, die Gebühren auf niedrigem Niveau für die Rest- und Biomüllentsorgung für 2022 beschließen konnte.

Veränderungen der Schmutzwassergebühren

Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Gebühren für die Schmutzwasserentsorgung sowie die Gebühren für die Niederschlagswasserentsorgung im Vergleich zum Vorjahr für 2022 erneut.

Gemäß § 6 Absatz 2 Kommunalabgabegesetz (KAG) sind Überschüsse bzw. Unterdeckungen aus den Gebühren am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung sind im Rahmen der Kalkulation anteilig Unterdeckungen aus den Jahren 2018 und 2019 eingeflossen, so dass die Gebühr für Niederschlagswasser um 0,08 Euro/m² ansteigt. Im Bereich des Schmutzwassers wurde die noch bestehende Überdeckung aus dem Jahr 2018 berücksichtigt und ist damit ausgeglichen. Die Kostenunterdeckung aus 2019 wurde mit der Kalkulation für das Jahr 2021 vollständig ausgeglichen. Die Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2020 wird vorerst zurückgestellt und ist bei zukünftigen Gebührenbedarfskalkulationen zu berücksichtigen. Weiterhin konnte auch für das Jahr 2022 wieder eine Landesförderung bei überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren gebührenmindernd in der Kalkulation dargestellt werden („Abwassergebührenhilfe“). Entsprechend der Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2022 wird der Landgemeinde Titz eine Landesförderung in Höhe von 35.637,79 Euro in Aussicht gestellt, die in der Kalkulation 2022 berücksichtigt wurde. Allerdings ist festzustellen, dass diese Landesförderung um 83.457,17 Euro geringer ausfällt als noch im Vorjahr. Auf Nachfrage teilte die Bezirksregierung Düsseldorf mit, dass sich die Zahl der anspruchsberechtigten Gemeinden von 38 (2020) auf 59 (2021) erhöht hat. Zusätzlich wird die Änderung der Anspruchsberechnung als Ursache mitgeteilt.

Wesentlich beeinflusst wird die Kalkulation der Abwassergebühren insbesondere durch die Beiträge an die drei Wasserverbände, in denen die Landgemeinde Titz Pflichtmitglied ist (Wasserverband Eifel-Rur, Erftverband und Niersverband). Allein die Beiträge an diese Wasserverbände umfassen rund 56 Prozent der Gesamtkosten, so dass deutlich mehr als die Hälfte der über Gebühren abzudeckenden Kosten nicht unmittelbar durch die Landgemeinde Titz beeinflusst werden können.

Im Ergebnis dieser verschiedenen Entwicklungen beträgt die Gebühr für die Schmutzwasserentsorgung 4,76 Euro/m³ (Vorjahr: 4,35 Euro/m³); für die Entsorgung des Niederschlagswassers werden Gebühren in Höhe von nunmehr 1,25 Euro/m² (Vorjahr: 1,17 Euro/m²) erhoben.

Winterdienstgebühr sinkt

Die im Vergleich zu den benachbarten Nordkreiskommunen in den vergangenen Jahren preisgünstigen Winterdienstgebühren konnten für das Jahr 2022 erneut gesenkt werden. Aus den Vorjahren bestehende Kostenüberdeckungen bzw. Kostenunterdeckungen wurden berücksichtigt. Des Weiteren wurde im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltjahr 2022 als Folge eines Hinweises der Kommunalaufsicht des Kreises Düren eine neue Bewertung des Gemeindeanteils durchgeführt. Dazu wurden alle Straßenabschnitte der Landgemeinde nach Straßenarten sowie Bus- und Feuerwehrrouten bewertet. Aus der Bewertung ergibt sich ein Kostenanteil von 10,48 Prozent, der den Gebührenzahlerinnen bzw. Gebührenzahlern nicht in Rechnung gestellt wird, sondern aus dem Gemeindehaushalt zu decken ist. Im Ergebnis wurde die Gebühr nun auf 0,30 Euro/lfd. Meter Grundstücksfront verringert.

Im Zusammenhang mit der Winterdienstgebühr wird gelegentlich vermutet, dass diese eine individuelle und möglichst sofortige Räumpflicht der Landgemeinde in allen Straßen (auch Nebenstraßen) auslöst. Dem ist allerdings nicht so: Mit größter Priorität erfolgt der Winterdienst auf Hauptverbindungsstraßen, auf Straßen mit Gefällabschnitten sowie entlang der Strecken, die für den Buslinienverkehr bereitstehen. Darüber hinaus wird die Erreichbarkeit und Befahrbarkeit der wichtigsten Straßenabschnitte sichergestellt; dies trägt auch dazu bei, dass Grundstücke an Neben- und Anliegerstraßen zumindest in die „Reichweite“ der wesentlichen Hauptverbindungsstraßen kommen. Erst anschließend können die weiteren Straßen beim Winterdienst berücksichtigt werden.

Grundsätzlich sind die Kosten für den Winterdienst und folglich auch die entsprechenden Gebühren erheblich von der Witterung abhängig. Eine Abrechnung erfolgt jeweils zum Jahresende; die Ergebnisse hieraus (sogenannte Unter- bzw. Überdeckungen) fließen daher folgerichtig mit einem Zeitverzug von mindestens zwei Jahren in die Gebühren für das jeweils aktuelle Jahr ein.

Hundesteuer unverändert

Nachdem für das Jahr 2021 die Hebesätze der Hundesteuer in der Landgemeinde Titz – erstmals seit fünf Jahren – angehoben wurden, wird es für das Jahr 2022 keine erneute Anpassung geben. Demzufolge sind für einen Hund weiterhin 102 Euro jährlich zu entrichten.

Übrigens: Entgegen der gelegentlich zu hörenden Meinung, die Hundesteuer sei zweckgebunden einzusetzen (z.B. für die Entsorgung des Hundekots durch den gemeindlichen Bauhof), handelt es sich bei Steuern, und somit auch der Hundesteuer, um so genannte allgemeine Deckungsmittel, die insgesamt mit zur Deckung der zahlreichen durch den Gemeindehaushalt zu finanzierenden Ausgaben eingesetzt werden. Die Entsorgung des Hundekots dagegen obliegt den Hundehaltern; zurückgelassene Verunreinigungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können entsprechend geahndet werden.

Grundsteuern werden angepasst; Gewerbesteuer unverändert

Viele Kommunen haben in den vergangenen Jahren die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer erhöhen müssen. Ursachen hierfür sind einerseits massiv verringerte Landeszuweisungen an ländlich gelegene Städte und Gemeinden sowie andererseits – neben zahlreichen anderen Kostensteigerungen – der gestiegene Umlagebedarf des Kreises Düren. Daher sah auch der Haushaltsplanentwurf der Landgemeinde Titz für das Jahr 2022 erneut die Erhöhung der Realsteuerhebesätze (Grundsteuer A: 495 v.H., Grundsteuer B: 760 v. H.) vor. Diesem Vorschlag ist der Rat der Landgemeinde Titz am 9. Dezember 2021 einstimmig gefolgt.

In Bezug auf die unveränderten Gewerbesteuerhebesätze ist anzumerken, dass hier unter anderem dem Umstand Rechnung getragen wird, dass die Gewerbestruktur der Landgemeinde ganz überwiegend durch Einzelunternehmen geprägt ist, die – parallel mit der Grundsteuererhöhung – dann doppelt belastet würden. Im Gegensatz zur Struktur der Landgemeinde Titz sind die Unternehmerstrukturen in zahlreichen Nachbarkommunen mehr durch Kapitalgesellschaften geprägt. Darüber hinaus soll mit einem vergleichsweise niedrigeren Gewerbesteuerhebesatz (im Vergleich der Hebesätze unserer Nachbarkommunen) die Standortvorteile der Landgemeinde Titz für Unternehmen und Betriebe positiv herausgestellt werden.

Ein Wort zum Schluss

Die Gebührenberechnungen der Landgemeinde Titz werden durch gesetzliche Rahmenbedingungen vorgegeben, die die Gemeinden selbst nicht komplett beeinflussen können. Auch legen die Gemeinden lediglich die ihr selbst entstehenden Kosten um; Gewinne dürfen und werden mit Gebühren also nicht erwirtschaftet.

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