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Landgemeinde Titz

Umgestaltung des Rathausvorplatzes

Das Parken auf dem Rathausvorplatz ist am 14.Februar 2022 leider nicht möglich!

Titz, Rathaus: Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 31. Januar 2020 die Fördergrundsätze für die „Dorferneuerung 2021“ veröffentlicht. Die Landgemeinde Titz hatte daraufhin Mittel für die Umgestaltung des Rathausvorplatzes beantragt; diesem Antrag ist, wie bereits im vergangenen Jahr berichtet, entsprochen worden.

Am kommenden Montag, den 14. Februar 2022, werden die ersten Arbeiten am Rathausvorplatz stattfinden. An diesem Tag werden die Grünanlagen um das Rathaus herum bearbeitet. Das Parken auf dem Rathausvorplatz ist daher am Montag leider nicht möglich. Wir bitten Sie auf die umliegenden Parkflächen und Straßen auszuweichen.

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