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Landgemeinde Titz

Abzugszähler zur Gartenbewässerung

Zu Beginn des bevorstehenden Frühlings und der wärmeren Jahreszeiten weist die Verwaltung der Landgemeinde Titz auf die Möglichkeit hin, einen Abzugszähler zur Gartenbewässerung zu installieren.

Wenn Sie einen großen Garten besitzen und/oder einen großen Bedarf an Wasser für die Gartenbewässerung/Teichbefüllung etc. haben, kann die Anschaffung eines Abzugszählers sinnvoll sein. Der hierüber erfasste Verbrauch wird am Ende des Jahres bei der Ermittlung der dem öffentlichen Kanalnetz zugeführten Wassermenge berücksichtigt und wird nicht zur Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühr herangezogen.

Gleichwohl ist darauf zu achten, dass der Abzugszähler gemäß § 9 Absatz 3 der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Landgemeinde Titz vom 12.12.2003 in der derzeit gültigen Fassung durch die Landgemeinde Titz abgenommen werden muss. Hiermit sind einmalig Kosten in Höhe von derzeit rund 30 Euro pro abgenommenen Zähler verbunden. Nicht abgenommene Zähler werden bei der Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren nicht akzeptiert. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass der eingebaute Abzugszähler den eichrechtlichen Anforderungen entsprechen muss (vgl. ebenfalls § 9 Absatz 3 der oben genannten Satzung). Die Eichfrist beträgt bei Wasserzählern regelmäßig sechs Jahre. Nicht geeichte bzw. nicht mehr geeichte Zähler werden bei der Jahresabrechnung 2022 ebenfalls nicht berücksichtigt.

Für die Beschaffung des Abzugszählers, die ordnungsgemäße Funktion, den frostsicheren Einbau, die Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften sowie die Mitteilung der Zählerstände ist der Gebührenpflichtige und somit grundsätzlich der Grundstückseigentümer verantwortlich. 

Sofern Sie Fragen rund um das Thema Abzugszähler haben stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung der Landgemeinde Titz unter der Rufnummer 02463/9954-111 oder 02463/9954-112 gerne zur Verfügung.

Frau Daniela Classen
Wasserwerk/Belegbuchhaltung
Frau Olga Wagner
Gemeindeabgaben/Belegbuchhaltung

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Bildnachweise

  • Gemeinde Titz

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