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Landgemeinde Titz

Verbindliche Anliegerversammlung gemäß § 8a KAG zum Ausbau der „Ophertener Straße“

Informationen zur verbindlichen Anliegerversammlung gemäß § 8a KAG zum Ausbau der „Ophertener Straße“ finden Sie hier.

Am 01.12.2021 fand eine Anliegerversammlung zum Ausbau der „Ophertener Straße“ statt. Über die unten stehenden Links können Sie die Präsentation vom 01.12.2021, sowie die dort vorgestellten Planunterlagen herunterladen.

Soweit seitens der Anwohner/innen (Grundstückseigentümer/innen) Anregungen oder Änderungswünsche bestehen, können diese gerne eingereicht werden. Diese sollten bis zum 20.12.2021 möglichst per Mail (Hans-Peter.Lukschtitzde) benannt werden. Telefonische Meldungen oder ein Termin im Rathaus sind ebenfalls möglich (Hr. Luksch, 02463-9954-420).

Alle während der Versammlung oder im Nachhinein eingegangenen Anregungen und Wünsche werden wir über das Fachplanungsbüro – soweit technisch / rechtlich möglich – einarbeiten lassen und einen überarbeiteten Planstand an dieser Stelle veröffentlichen. So soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Anlieger/innen die Übernahme Ihrer Anmerkungen prüfen können.

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