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Landgemeinde Titz

Unwetterkatastrophe – Soforthilfen des Landes

Die derzeitige Unwetterkatastrophe betrifft über die Hälfte der 53 Kreise und kreisfreien Städte in NRW in unterschiedlichem Ausmaß. Die Landesregierung stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Gruppen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit.

Mit dem Soforthilfepaket wird zunächst schnelle Hilfe für folgende vier Gruppen bereitgestellt:

1. Bürgerinnen und Bürger

Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen.

Diese Billigkeitsleistungen können natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Regionen in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf oder Köln haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben. Die Auszahlung soll rasch und unbürokratisch über die Städte und Gemeinden erfolgen – gegebenenfalls unter Hilfestellung der Kreisverwaltungen. Ziel ist es, dass noch in dieser Woche die Anträge gestellt und spätestens Anfang der kommenden Woche die Soforthilfen ausgezahlt werden können. Die Auszahlungen werden aus Landesmitteln bestritten.

Das Antragsformular und die Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen stehen Ihnen hier zum Download bereit:

Antragsformular: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_antragsformular_zu_im_rderl_soforthilfe.pdf

Richtlinien: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_im_rderl_soforthilfe.pdf

 

2. Gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe

Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können in der Regel bei den betroffenen Kommunen gestellt werden. Die Auszahlungsmodalitäten richten sich nach den unter 1. dargestellten Regeln.

Das Antragsformular und die Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen stehen Ihnen hier zum Download bereit:

Antragsformular: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_antragsformular_zu_mwide_mulnv_rderl_soforthilfe_wirtschaft.pdf

Richtlinien: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_mwide_mulnv_rderl_soforthilfe_wirtschaft.pdf

 

3. Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Die Flutkatastrophe hat auch für massive Schäden in der Landwirtschaft gesorgt. Derzeit können die Verluste auf den Feldern, in den Ställen und in den landwirtschaftlichen Betrieben noch nicht verlässlich abgeschätzt werden. Auch die Forstwirtschaft ist betroffen. Das Land bietet Soforthilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Hier gelten für besonders Betroffene dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

Das Antragsformular und die Richtlinien über die Gewährung der Soforthilfen stehen Ihnen hier zum Download bereit:

Antragsformular: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_antragsformular_zu_mwide_mulnv_rderl_soforthilfe_wirtschaft.pdf

Richtlinien: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-07-22_mwide_mulnv_rderl_soforthilfe_wirtschaft.pdf

Zu den Hilfsmaßnahmen hat die Landesregierung unter der Nummer 0211-4684 4994 das „Bürgertelefon Fluthilfe“ eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten grundsätzliche Fragen zum Verfahren. Auch kann das „Bürgertelefon Fluthilfe“ die kommunalen Stellen nennen, an die der Antrag gerichtet werden kann. Die Nummer ist ab sofort erreichbar und richtet sich an betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Unternehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.land.nrw/soforthilfe

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