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Landgemeinde Titz

Realsteueranhebung sichert künftige Handlungsfähigkeit der Landgemeinde Titz

Der Rat der Landgemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 4. März 2021 nach umfangreichen Haushaltsplanberatungen mit der Haushaltssatzung 2021 wieder einen sogenannten Genehmigungshaushalt aufgestellt. Das bedeutet, dass das Loch zwischen Einnahmen und Ausgaben durch den Griff in den gemeindlichen „Sparstrumpf“ gestopft und damit der Haushaltsausgleich erreicht werden kann. 

Ist in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant, die gemeindliche Rücklage um mehr als 5 % zu schmälern, tritt die sogenannte Haushaltssicherung ein. Das ist nicht gut und führt dazu, dass ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden muss und Entscheidungen nicht mehr ausschließlich in Titz getroffen werden können. Daraus würden erhebliche Einschränkungen der Handlungsfähigkeit der Landgemeinde resultieren.

Im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes ist damit zu rechnen, dass Auflagen (zum Beispiel Steuererhöhungen) von der Kommunalaufsicht vorgegeben werden. Jedoch führt auch ohne Haushaltssicherungskonzept um Steuererhöhungen kein Weg herum. Mit einer Anpassung der Hebesätze kann verhindert werden, dass die „Fünf-Prozent-Hürde“ gerissen wird. Ohne eine solche Anpassung würde dagegen in den Jahren 2022 und 2023 die Grenze überschritten und infolgedessen ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden müssen. 

Darüber hinaus wirkt sich die mit der Corona-Pandemie einhergehende Wirtschaftskrise massiv auf die bundesweiten kommunalen Haushalte aus. Nicht davor gefeit ist auch die Landgemeinde Titz. 

Die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen der Gewerbesteuer setzen gerade die kommunalen Haushalte massiv unter Druck, da die Gewerbesteuer als eine der wichtigsten eigenen Steuerquellen drastisch einzubrechen droht. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer dürfen seit geraumer Zeit ihr Gewerbe nicht mehr ausüben oder sind gar gezwungen ihr Gewerbe vollends aufzugeben. Dies spiegelt somit auch den Rückgang der Gewerbesteuer, nicht nur für das Haushaltsjahr 2021, sondern auch für die darauffolgenden Haushaltsjahre wider.

Der Rat der Landgemeinde Titz hat im Rahmen der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mehrheitlich moderate Steuererhöhungen beschlossen. Die Steuer-Hebesätze steigen bei der Grundsteuer B, die alle Hausbesitzer und über die Nebenkosten auch Mieter zahlen müssen, von 680 auf 720 Prozent. Etwas stärker steigt die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke: Von 400 Prozent in 2020 erhöht sich dieser Steuersatz um 75 Prozentpunkte auf nunmehr 475 Prozent in 2021. Gar keine Anhebung wurde für die Gewerbesteuer beschlossen, was zwei wesentliche Gründe hat: Zum einen soll die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Titz für Neuansiedlungen gestärkt und gleichzeitig verhindert werden, dass ortsansässige Gewerbebetriebe in andere Städte mit geringeren Steuersätzen abwandern. Zum anderen wären die Bürgerinnen und Bürger der Landgemeinde, die mehrheitlich ihre Gewerbe hier vor Ort betreiben und damit ebenfalls von der gestiegenen Grundsteuer B betroffen sind, durch eine Gewerbesteuererhöhung finanziell gleich doppelt belastet.

Aus Sicht von Rat und Verwaltung darf die Entwicklung der Landgemeinde – sofern es sich finanzierbar darstellt – nicht hintenanstehen. So soll die Zukunftsfähigkeit von Titz langfristig sichergestellt werden. Denn auch in finanziell problematischen Zeiten muss über Zukunftsthemen diskutiert werden, um die Entwicklung der Landgemeinde auch in schwierigen Zeiten mit Verantwortung voranbringen zu können. 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2021 sieht Investitionen in den Erweiterungsbau der PRIMUS-Schule, in die Feuerwehr, in Sport- und Begegnungsstätten, in die Bürgerhäuser sowie in das PRIMUS-Quartier vor. Weiterhin wird der Strukturwandel durch Beteiligungen am interkommunalen Gewerbegebiet Brainergy Park in Jülich, am Zweckverband „Tagebaufolge(n)landschaften Garzweiler“ und in der Strukturentwicklungsgesellschaft SEG Hambach aktiv mitgestaltet.

Die Bescheide über die Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2021 wurden Anfang Februar 2021 versandt. Aufgrund der nunmehr durch den Rat der Landgemeinde Titz beschlossenen neuen Hebesätze zur Grundsteuer A und B werden den Bürgerinnen und Bürgern – in Bezug auf die Grundsteuern - geänderte Bescheide über die Gemeindeabgaben für das Jahr 2021 zugehen. 

Nachdem der Haushalt der Landgemeinde Titz durch die Aufsichtsbehörde genehmigt und die Haushaltssatzung mit den für 2021 geltenden Hebesätzen zwischenzeitlich bekannt gemacht wurde, werden nunmehr die Änderungsbescheide erstellt. Die Fälligkeit für die im ersten Kalendervierteljahr zu wenig gezahlte Grundsteuer wird auf den kommenden 15. Mai festgesetzt, so dass keine zusätzliche Zahlung bzw. kein zusätzlicher Lastschrifteinzug erfolgen muss. 

Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen selbstverständlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzabteilung unserer Landgemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wird gebeten von persönlichen Terminen Abstand zu nehmen.

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