Da die Leerstandsquote in der Landgemeinde Titz aufgrund der Beliebtheit unseres Wohnstandortes äußerst gering ist und der freie Wohnungsmarkt folglich kein ausreichendes Wohnraumangebot bietet, sieht sich die Gemeinde vor große Herausforderungen gestellt. Für die Landgemeinde bleibt es jedoch bei dem Grundsatz, soweit möglich Flüchtlinge dezentral in privaten Wohnungen unterzubringen.
Bürgermeister Jürgen Frantzen: „Unser Ziel bleibt es weiterhin, Gemeinschaftsunterkünfte an einer Stelle nach Möglichkeit zu vermeiden. Wir haben sehr positive Erfahrungen mit der dezentralen Unterbringung gemacht, weil die Menschen dort weitgehend selbständig und individuell leben können. Daher möchte ich noch einmal dringend alle Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer aufrufen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Wohnraum an uns zu vermieten.“
Bisher ist es gelungen, die nach Titz kommenden Menschen, die verpflichtet sind ihren Wohnsitz für drei Jahre in der Landgemeinde zu nehmen, weitestgehend dezentral in Wohnungen und Unterkünften unterzubringen. Jedoch stehen der Landgemeinde nicht ausreichend anzumietende Wohnungen zur Verfügung, um die Anzahl der unterdeckten zugewiesenen Personen adäquat dezentral unterzubringen. Daher hatte der Gemeinderat am 28. Januar 2021 zunächst die Anmietung einer neu zu errichtenden Gemeinschaftsunterkunft in der Ortslage Jackerath beschlossen. Nach Gesprächen mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern sowie unter Einbeziehung der Vorsitzenden der Fraktionsvorsitzenden wurde dieser Beschluss zwischenzeitlich aufgehoben. Verbunden damit wurde die Verwaltung gebeten – sobald die pandemische Situation dies zulässt –, über ein Werkstattverfahren die qualitative Auseinandersetzung mit den Themenbereichen der Unterbringung sowie Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bzw. Kriegsflüchtlingen neu anzugehen.
Im Rahmen der bevorstehenden Integrationswerkstätten sollen die zukünftigen Rand- und Rahmenbedingungen für ein dezentrales Unterbringungskonzept diskutiert und fortgeschrieben werden. Gemeinsam soll mit allen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern, Vertreterinnen und Vertretern der Sozialverbände, Kirchen, Nachbarschaftsinitiativen, verbleibenden Mitgliedern des aufgelösten „Runden Tisches Asyl“ ein breiter Konsens über Eckpunkte einer künftigen Unterbringung und Integration erzielt werden.
Bis zum Abschluss dieses Werkstattverfahrens werden zugewiesene Personen unter Nutzung bzw. Inanspruchnahme des noch vorhandenen bzw. noch anzumieten möglichen Wohnungsbestands untergebracht werden.