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Landgemeinde Titz

Konzept für den Aufbau eines ehrenamtlichen Fahrdienstes zum Impfzentrum des Kreises Düren

I. Seit dem 25. Januar 2021 ist es für über 80 Jahre alte Personen möglich, einen Impftermin bei dem für sie zuständigen örtlichen Impfzentrum zu vereinbaren. Hierzu kann die Online-Anmeldung auf der Internetseite www.116117.de oder die kostenlose Telefonnummer (0800) 116 117 01 genutzt werden. Das zuständige Impfzentrum für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Titz wird durch den Kreis Düren im ehemaligen Telekom-Gebäude, Am Ellernbusch 18 - 20 in Düren betrieben.

Der Weg zum Impfzentrum in Düren ist für ältere Personen leider nicht immer einfach. Zwar stellt der Kreis Düren ein kostenloses ÖPNV-Angebot (Rurtalbus und Rurtalbahn) zum Impfzentrum zur Verfügung, allerdings sind die Verbindungen aus den Ortsteilen der Landgemeinde Titz – insbesondere bei Terminen am Wochenende – nicht durchweg günstig. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sollten in erster Linie die Verwandtschaft, Nachbarschaft, Freunde und Bekannten über 80 Jahre alter Personen helfen und unterstützen, die aufgrund ihres Alters nicht mobil sind und daher den langen Weg nach Düren nicht alleine auf sich nehmen können.

Für all jene Personen, die absolut keine Möglichkeit haben, die Hilfe und Unterstützung durch Verwandte, Nachbarinnen und Nachbarn bzw. Bekannte wahrzunehmen, hat die Gemeinde Titz aktuell die Einrichtung eines kostenlosen Transports zum Impfzentrum mit dem Gemeindebus geprüft. 

 

II. Unter Berücksichtigung folgender Maßgaben könnte die Beförderung nunmehr angeboten werden:

 

  • Aufgrund eines Aufrufs der Gemeindeverwaltung haben sich einige ehrenamtliche Fahrerinnen bzw. Fahrer gemeldet.
  • Der GVV hat bestätigt, dass Versicherungsschutz besteht, wenn der Gemeindebus zur Beförderung von Personen zum Impfzentrum eingesetzt wird.
  • Sämtliche Abstands- und Hygieneregeln nach der jeweils geltenden CoronaSchVO sind einzuhalten.
  • Die derzeitigen Kontaktbeschränkungen gelten auch im Auto. In der Öffentlichkeit und im privaten Umfeld ist der Aufenthalt nur noch mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Mit dem erlaubten Personenkreis darf gemeinsam im Auto gefahren werden.
  • Die Fahrerin/der Fahrer sowie die zum Impfzentrum zu transportierenden Personen haben eine FFP2-Maske zu tragen und einen negativen Schnelltest/Selbsttest vorzuweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Diese Tests sollen in Kürze zugelassen werden und auf den Markt kommen.
  • Nach jeder Fahrt ist eine umfassende und einwandfreie Flächendesinfektion im Gemeindebus durch die Fahrerin bzw. den Fahrer vorzunehmen. Das Desinfektionsmittel sowie Tücher werden von der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
  • Da in erster Linie jedoch auf verwandtschaftliche/nachbarschaftliche/freiwillige Hilfe/Unterstützung/Fahrdienste zurückgegriffen werden sollte, hat die zu transportierende Person glaubhaft zu versichern bzw. nachzuweisen, dass keine andere Möglichkeit besteht, zum Impfzentrum gefahren zu werden.
  • Hierbei sind auch die wirtschaftlichen Aspekte der impfberechtigten Person zu berücksichtigen. Die Personen haben auch glaubhaft zu versichern, dass sie aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse keine andere Möglichkeit der möglicherweise auch kostenpflichtigen Fahrgastbeförderung haben.
  • Personen, die ein Transportangebot von der Gemeinde wünschen, melden sich bei der Verwaltung unter der Tel.-Nr. 02463/6590 oder senden eine Mail an infotitzde mit Angabe des Impftermins.
  • Die Verwaltung stellt sodann den Kontakt zur ehrenamtlichen Fahrerin/zum ehrenamtlichen Fahrer her.
  • Es kann jedoch nicht voll umfassend sichergestellt werden, dass zu jedem Impftermin auch eine Ehrenamtlerin/ein Ehrenamtler für den Fahrdienst zur Verfügung steht. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Vektor Kunst auf Pixabay

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