Mieter und somit verantwortlich für ein Mietobjekt wäre die Landgemeinde Titz. Der Mietpreis orientiert sich am Mietspiegel.
Die Wohnungen sind erforderlich, da der Landgemeinde Titz in größerem Umfang Menschen zugewiesen werden, die verpflichtet sind, ihren Wohnsitz drei Jahre lang in der Landgemeinde Titz zu nehmen.
Interessierte Eigentümer von Wohnungen oder Häusern können sich bei der
Gemeindeverwaltung Titz, Landstraße 4, 52445 Titz, Frau Heike Wolfgarten, Tel.: 02463/65922, E-Mail: heike.wolfgartentitzde melden.