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Landgemeinde Titz

Aktuelle Regelungen für den Besuch des Rathauses

Landgemeinde, Rathaus: Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Corona-Virus ist das Rathaus nur noch für Publikumsverkehr nach Terminvergabe geöffnet. Zusätzlich ist der Besuch nur mit 3G-Nachweis möglich.

Wir bitten, zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landgemeinde auf Besuche im Rathaus zu verzichten und Ihre Anliegen -wenn möglich- aufzuschieben oder telefonisch zu erledigen. Für persönlich zu erledigende und dringliche Anliegen sprechen Sie bitte vorab einen Termin mit dem jeweiligen Sachbearbeiter bzw. der jeweiligen Sachbearbeiterin ab. 

Die Durchwahlnummern der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Terminabsprache finden Sie auf unserer Internetseite unter "Ihre Ansprechpartner im Rathaus". Gerne können Sie auch über die Telefonzentrale 02463/9954-0 mit uns in Verbindung treten.

Zusätzlich möchte die Gemeindeverwaltung darauf hinweisen, dass in Anlehnung an die neue Coronaschutzverordnung und die Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 23. November 2021 zusätzlich ein 3G-Nachweis zur Wahrnehmung Ihrer Termine im Rathaus vorzuzeigen ist. Folglich dürfen nur noch Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind, das Rathaus besuchen.

Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, müssen beim Zutritt ins Rathaus einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund!

Wir danken für Ihr Verständnis!

Bleiben Sie gesund!

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