Inhalt anspringen

Landgemeinde Titz

12.03.2020 - Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Corona-Virus

Mittlerweile liegen uns weitere Informationen über die Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen vor, und zwar veröffentlicht auf der Seite des Städte- und Gemeindebundes - dies ist einer der kommunalen Spitzenverbände des Landes (auch die Landgemeinde Titz ist Mitglied des Verbands). 

Zu Inhalten verweisen wir zunächst auf die nachfolgend verlinkte Seite. 

Die PRIMUS-Schule wird ab Montag grundsätzlich geschlossen sein, für eine Notbetreuung ist zunächst gesorgt. Für den Gemeindekindergarten gilt, wie für alle Kindergärten des Landes, ein so genannten "Betretungsverbot". D.h.; ich zitiere die Mitteilung: "Die Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Erziehung der Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen." Lediglich die Betreuung für Kinder besonderer Berufsgruppen aus dem Gesundheitswesen, der Polizei, der Feuerwehren, etc., ist erlaubt.

Die Gemeindeverwaltung bleibt (zunächst) geöffnet; allerdings wollen wir weder Besucherinnen und Besucher des Rathauses noch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einem erhöhten Ansteckungs- oder Gesundheitsrisiko aussetzen. Daher empfehlen wir, so viel wie möglich über Telefon und Mail zu erledigen und dort, wo eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, vorab einen Termin mit den jeweils zuständigen Beschäftigten zu vereinbaren. Die für die kommende Woche vorgesehenen Ausschusssitzungen werden zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden; dies gilt auch für die in der übernächsten Woche vorgesehene Sitzung des Gemeinderats.

Die wichtigste Bitte zum Schluss: Passen Sie auf sich auf! Und bleiben Sie gesund!

Erläuterungen und Hinweise

Auf dieser Seite werden grundsätzlich nur technisch notwendige Cookies gesetzt, die keine Zustimmung erfordern. Unter nebenstehendem Link finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz.

Datenschutzerklärung