Inhalt anspringen

Landgemeinde Titz

Finanzielle Unterstützung in Folge der „Corona-Krise“

Die Gemeindeverwaltung erreichen angesichts der aktuellen Situation vermehrt Anfragen, an wen sich betroffene Unternehmen und Betriebe, Freiberufler/innen, o.ä. wenden können, um die von der Bundesregierung bzw. der nordrhein-westfälischen Landesregierung angekündigten, finanziellen Soforthilfen abzurufen.

ach jetziger Erkenntnislage ist die Gemeinde Titz weder mittelbar noch unmittelbar für die Beantragung, Beratung oder Auszahlung von Hilfsgeldern zuständig.

Gleichwohl helfen wir gerne weiter und verweisen deshalb auf entsprechende weiterführende Hilfsangebote im Internet. Darüber hinaus empfiehlt die Gemeindeverwaltung, sich an die jeweiligen Hausbanken zu wenden um sich dort nach Unterstützungsmöglichkeiten zu erkundigen.

Die nachfolgende Liste wird fortlaufend aktualisiert, sofern es neue Erkenntnisse gibt:

Sollte es Unternehmen und Betrieben nicht möglich sein, infolge der Auswirkungen der Corona-Krise gemeindliche Steuern und Abgaben fristgerecht und in voller Höhe zu begleichen, Sie als Gewerbetreibende eine Herabsetzung der Vorauszahlung wünschen oder andere Fragen rund um Ihre Zahlungsverpflichtung bei der Gemeinde Titz bzw. dem Wasserwerk der Gemeinde Titz haben, wenden Sie sich gerne schriftlich an:

Fachbereich 1: Kommunalwirtschaft und Finanzen

Erläuterungen und Hinweise

Auf dieser Seite werden grundsätzlich nur technisch notwendige Cookies gesetzt, die keine Zustimmung erfordern. Unter nebenstehendem Link finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz.

Datenschutzerklärung