ach jetziger Erkenntnislage ist die Gemeinde Titz weder mittelbar noch unmittelbar für die Beantragung, Beratung oder Auszahlung von Hilfsgeldern zuständig.
Gleichwohl helfen wir gerne weiter und verweisen deshalb auf entsprechende weiterführende Hilfsangebote im Internet. Darüber hinaus empfiehlt die Gemeindeverwaltung, sich an die jeweiligen Hausbanken zu wenden um sich dort nach Unterstützungsmöglichkeiten zu erkundigen.
Die nachfolgende Liste wird fortlaufend aktualisiert, sofern es neue Erkenntnisse gibt:
Sollte es Unternehmen und Betrieben nicht möglich sein, infolge der Auswirkungen der Corona-Krise gemeindliche Steuern und Abgaben fristgerecht und in voller Höhe zu begleichen, Sie als Gewerbetreibende eine Herabsetzung der Vorauszahlung wünschen oder andere Fragen rund um Ihre Zahlungsverpflichtung bei der Gemeinde Titz bzw. dem Wasserwerk der Gemeinde Titz haben, wenden Sie sich gerne schriftlich an: