KEIN Straßen- und Kanalausbau OHNE Bürgerbeteiligung
Vereinzelt wird der Gemeindeverwaltung von Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck geschildert, dass in der Gemeinde Titz Vorhaben zur Neuherstellung oder Vollsanierung von Kanälen und/oder Straßen ohne Bürgerbeteiligung stattfinden könnten.
Dies trifft jedoch nicht zu.
Gibt es aus Sicht der Gemeinde nach sorgfältiger fachlicher Prüfung, ausgeführt durch spezielle Planungsbüros, einen Bedarf für die Neuherstellung oder Vollsanierung von Kanälen oder Straßen, stellt die Gemeindeverwaltung nach einer Kostenschätzung zunächst die voraussichtlich benötigen Finanzmittel in den Entwurf des gemeindlichen Haushaltsplans für das nächste Haushaltsjahr ein.
Erst wenn die Finanzmittel durch den Rat der Gemeinde Titz über einen Haushaltsplan vorsorglich bereitgestellt wurden, lässt die Verwaltung vom beauftragten Planungsbüro mehrere Varianten der Straßen- und/oder Kanalplanung erstellen und stellt diese Varianten zunächst dem jeweiligen Ortsvorsteher und dann dem fachlich zuständigen Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt und dem Rat der Gemeinde Titz vor. Die Varianten werden dann regelmäßig zur Kenntnis genommen (manchmal auch schon durch Ausschuss und Rat leicht modifiziert) und die Verwaltung beauftragt, vor weiteren Entscheidungen zunächst eine Anwohnerversammlung durchzuführen, zu der auch die Kommunalpolitik eingeladen wird. Hier werden dann die Varianten ebenfalls ausführlich vorgestellt, Hinweise und Anmerkungen der Anwohnerinnen und Anwohner notiert und geprüft und erste Aussagen zu voraussichtlichen (rechtlich vorgeschriebenen) Kostenbeteiligungen der Anwohnerinnen und Anwohner getroffen. Zudem wird ein Votum der Anwohner zu einer bestimmten Variante erbeten.
Erst nach und in Kenntnis der Anwohnerversammlung treffen der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt sowie der Rat der Gemeinde Titz weitere Entscheidungen über die Durchführung der jeweiligen Kanal- und/oder Straßenbaumaßnahme.
Keinesfalls aber geschieht dies ohne Kenntnis und Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner.
![Kanalausbau Grüner Weg](/archiv/aktuelle-meldungen/Gruener_Weg.png)
Projekttag der Auszubildenden
Im Rahmen eines Projekts der Kaufmännischen Schulen Düren haben drei angehende Verwaltungsfachangestellte, u. a. die Auszubildende der Gemeinde Titz, Lisa Weckauf, eine durchdachte Konzeption für einen Facebook-Auftritt der Landgemeinde Titz entwickelt. Auf der Basis dieser wertvollen Vorarbeit wird es gelingen, die Gemeinde in den sozialen Netzwerken zu platzieren und hierüber die Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung noch weiter zu verbessern. Besten Dank an Tabea Berens (Stadt Jülich), Lynn Paul (Gemeinde Langerwehe) und Lisa Weckauf (Gemeinde Titz)!
![Projekttag Azubis](/archiv/aktuelle-meldungen/Projekttag_Azubis.jpg)
K 5 und K7 teilweise gesperrt
Sperrung der K 5 zwischen Abfahrt Hompesch und Müntz sowie der K 7 zwischen Gut Marienfeld und Dackweiler
Die beiden Kreisstraßen K5 und K7 (detaillierte Informationen über die beiden Straßen können unter http://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/61/kreisstrassen/index.php abgerufen werden) sollen im Zuge von Sanierungsarbeiten noch in 2015 berücksichtigt werden. Seitens des Kreises war geplant, die Bauarbeiten in der 48. Kalenderwoche (23.-27. November 2015) innerhalb von jeweils 3 Tagen durchzuführen. Dazu sollten auf den jeweiligen Streckenabschnitt Sperrungen eingerichtet werden.
Nach einer Mitteilung des Kreises Düren verschieben sich auch aufgrund des schlechten Wetters die Sanierungsmaßnahmen für die K5 und K7 jedoch. Der Kreis Düren rechnet mit Beginn der Arbeiten nun in der nächsten Woche, als ab dem 7. Dezember 2015.
Dem überörtlichen Verkehr wird die weiträumige Umfahrung der Baustelle empfohlen. Entsprechende Umleitungsstrecken werden ausgeschildert.
Ablesen der Wasserzähler
Vom 1. Dezember bis zum 22. Dezember 2015 werden wieder im gesamten Gemeindegebiet Titz die Wasserzähler abgelesen.
Die Ableser sind von montags bis freitags zwischen 9 und 19 Uhr sowie an Samstagen zwischen 9 und 17 Uhr im Einsatz. Es wird darum gebeten, den Ablesern freien (unverbauten) Zutritt zu den Zählern zu ermöglichen.
Erstmalig bietet Ihnen das Wasserwerk der Gemeinde Titz auf ihrer Homepage in diesem Jahr an, Ihren Zählerstand online zu erfassen. Bitte geben Sie hier Ihren Zählerstand bis spätestens zum 23. Dezember 2015 an.
Später erfasste Zählerstände können aus organisatorischen Gründen für die Jahresrechnung 2015 nicht mehr berücksichtigt werden. Zählerstände die nicht erfasst werden können, werden wie in den allgemeinen Versorgungsbedingungen vorgesehen, auf Grundlage der letzten Ablesung geschätzt.
Zählerstände, die per allgemeiner E-Mail, Kontaktformular oder Telefon eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Nutzen Sie hierzu bitte die o. a. Onlineerfassung oder geben das ausgefüllte Ableseformular zurück.
Ein Hinweis zu Ihrer Sicherheit:
Jeder Ableser ist mit einer Vollmacht des Wasserwerkes ausgestattet (siehe Muster), die nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig ist.
Titz, den 27. November 2015
Ihr
Wasserwerk der Gemeinde Titz
Abfallkalender 2016
erste Präventionskonferenz in der Gemeinde Titz
Im Rahmen des Projektes „Kein Kind zurücklassen“ des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Gemeinde Titz eine Präventionskonferenz veranstalten. "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ ist ein richtungweisendes Modellvorhaben der Landesregierung und der Bertelsmann Stiftung, das die Weichen für gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen stellt. Seit Anfang 2012 haben sich insgesamt 18 Kommunen auf den Weg gemacht, kommunale Präventionsketten aufzubauen. Das heißt, vorhandene Kräfte und Angebote in den Städten und Gemeinden werden gebündelt und Angebote der Bereiche Gesundheit, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und Soziales werden miteinander verknüpft, um Kinder und ihre Familien zu unterstützen – lückenlos von der Schwangerschaft bis zum Eintritt ins Berufsleben.
Um auch in unserer Gemeinde die Chancen für alle Kinder zu maximieren, möchte die Gemeinde Titz auf der Präventionskonferenz mögliche Vorgehensweisen zur frühen Erkennung und Vorbeugung von Problemen und zur gemeinsamen Bekämpfung eben jener besprechen.
Dazu möchten wir Sie herzlich einladen. Die Präventionskonferenz wird
am Montag, den 14. Dezember 2015 um 18 Uhr in der Aula der PRIMUS-Schule
stattfinden. Hierzu sind alle Bürger und Bürgerinnen herzlich eingeladen.
Wir bitten um Ihre Zu- oder Absage bis zum 4. Dezember 2015 an Herrn Claßen per Mail: oder Telefon: 02463/659-50.
Abriss de alten Schule in Müntz
Am 17. November begann der offizielle Abriss des alten Schulgebäudes an der Raiffeisenstraße in Müntz. 30 Jahre war das Gebäude nicht mehr renoviert worden, so dass der Gemeinderat mehrfach ausgiebig das Für und Wider diskutiert hatte, bevor die Entscheidung für den Abriss fiel.
Ortsvorsteher Uli Goebbels befürwortet diese Entscheidung und stieg selbst auf den Bagger um den Abriss zu starten. Bürgermeister Jürgen Frantzen stellte heraus, dass der Abriss der alten Schule ein weiterer Schritt zur Dorferneuerung ist, denn die freigeräumte Fläche wird zum Dorfmittelpunkt und Ort der Begegnung umgestaltet.
Im Gedenken an die Opfer der Reichpogromnacht am 9.11.1938
Mittlerweile zur Tradition geworden, fand die Gedenkveranstaltung der Gemeinde Titz in diesem Jahr in der Bürgerhalle Hasselsweiler statt. Der Einladung von Bürgermeister Jürgen Frantzen folgten viele Mitbürgerinnen und Mitbürger aus dem gesamten Gemeindegebiet. Den musikalischen Rahmen gestalteten der MGV Lätitia und der Kirchenchor Cäcilia Hasselsweiler. Neben der Begrüßung durch Ortsvorsteher Robert Holzportz und der sowohl nachdenklichen als auch Mut machenden Rede von Bürgermeister Jürgen Frantzen (siehe nachfolgender Link) standen Bilder und Dialog im Mittelpunkt der fünften Gedenkfeier.
Die emotionale und kreative Auseinandersetzung mit dem Thema Holocaust/Schoah waren Inhalte eines Workshops unter Anleitung des Künstlerpaars Monika und Rolf Müller aus Hasselsweiler. Bürger/innen aus dem Gemeindegebiet fanden hier die Möglichkeit, ihre Gefühle und Gedanken mit Öl und Leinwand auszudrücken. Die Ergebnisse dessen zeigten sie nun im Rahmen der Gedenkveranstaltung der Öffentlichkeit. Im Gespräch der Besucher mit den Teilnehmern und Künstlern entwickelte sich ein reger Austausch über die deutsche Geschichte, die Verantwortung und die aktuellen Entwicklungen.
Wir gegen das Vergessen“ – so der Titel des Triptychons, dreier Bilder des Künstlerpaars Müller, steht nicht nur für den Aufruf der Gemeinde Titz, der Opfer zu gedenken. Er ist auch ein Appell an die Bürger, sich dem anzuschließen. So kann sich jeder mit seiner Unterschrift auf den Bildern solidarisch mit dieser Mahnung erklären, wie bereits die Gäste in Hasselsweiler. Das Triptychon wird in Kürze im Rathaus ausgestellt werden.
Aktuelle Situation zur Unterbringung von Asylbewerbern
Die tägliche Berichterstattung in den Medien kennt derzeit fast nur ein Thema, nämlich den nahezu ungebremsten Zustrom von Asylbewerbern bzw. Kriegsflüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland. Dabei kommt auf die Kommunen die Hauptlast der Unterbringung der zugereisten und oft traumatisierten Menschen zu. Nach verschiedenen Schlüsseln, die zunächst innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Verteilung auf die Bundesländer regeln und anschließend innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen die Zuweisung an die insgesamt 396 Städte und Gemeinden des Landes ordnen, erreichen derzeit im Schnitt rund zehn bis 15 Personen wöchentlich die Landgemeinde Titz. Für die Unterbringung dieser Menschen ist die Gemeindeverwaltung zuständig.
Da mit der Zahl der zugewiesenen Personen in den vergangenen Wochen auch das Interesse weiter Teile unserer Bevölkerung an vielen Fragen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen zugenommen hat, erfolgt mit diesem Bericht eine Darstellung der aktuellen Situation in der Landgemeinde Titz:
- Die Gemeinde Titz fährt seit Beginn der verstärkten Zuweisungen an Flüchtlingen und Asylbewerbern ein dezentrales Unterbringungskonzept. D.h.: Neben gemeindeeigenen Wohnungen wird die Gemeinde auf dem Mietmarkt tätig und sorgt darüber - dezentral in der Gemeinde verteilt - für eine angemessene Unterbringung der Menschen. Dieses Konzept soll beibehalten und fortgeführt werden. Allerdings erscheint der Mietmarkt mittlerweile nahezu erschöpft: Es werden mittlerweile kaum mehr Wohnungen angeboten - trotz der zahlreichen und wiederholten Aufrufe im Amtsblatt.
- Deshalb die dringende Bitte der Gemeindeverwaltung:
Sofern Sie über vermietbaren und kurzfristig nutzbaren Wohnraum verfügen, melden Sie sich bitte bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus – entweder telefonisch bei Frau Ines von Ameln (Tel. 02463/659-26) oder per Mail an . Durch diese Angebote helfen Sie, die uns zugewiesenen Menschen angemessen unterzubringen und tragen auch dazu bei, dass die Gemeinde auch weiterhin auf Behelfsunterkünfte, z.B. in Turnhallen, oder die Errichtung großer Containerdörfer auf Freiflächen verzichten kann. - Denn: Da die Kommunen in der Unterbringungspflicht sind, gilt es, zur Not auch andere Formen zu überprüfen, den dringend benötigten Wohnraum bereitzustellen. Nur als allerletzte Möglichkeit soll die Unterbringung z.B. in Turnhallen erfolgen; einmal hält die Gemeinde diese Form der Unterbringung für nur wenig menschenwürdig. Und zum anderen wollen wir den Schul- und Vereinssport so wenig wie möglich einschränken. Dies ist bisher in unserer Gemeinde gelungen (im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen, in denen bereits seit Sommer der Schul- und Vereinssport ausfällt).
- Größere Flächen für den Aufbau von Mobilheimen, Containern, Holzhäusern, etc., zu nutzen, wäre selbstverständlich ebenfalls eine Option. Aber diese „Sammelunterkünfte“ bergen die Gefahr, dass sie eine „Ghettowirkung“ und Ausgrenzung der dort untergebrachten Menschen zur Folge haben und die Integration der Menschen, die im Rahmen ihres Asylverfahrens anerkennt werden, massiv erschweren.
- Aber unabhängig davon: Verschiedene für solche „großen Lösungen“ in Betracht kommende Flächen (z.B. neben dem Getränkemarkt im Titzer Nahversorgungszentrum oder auf dem ehemaligen Sportplatz in Ameln) sind jedoch nicht vollständig erschlossen. Hier müsste also mit erheblichem – auch finanziellem! – Aufwand zunächst erst eine Erschließung (Wasser, Elektrizität, Abwasser, etc.) vorgenommen werden. Außerdem würde diese Erschließung nicht von heute auf morgen zu realisieren sein. Da der Gemeinde aber derzeit in jeder Woche zwischen zehn und 15 Personen zugewiesen werden, braucht es schnelle Lösungen.
- Zur Abwehr des allergrößten Bedarfs hat der Gemeinderat daher im Zuge einer so genannten Dringlichkeitsentscheidung für die Fläche am Titzer Sportplatz die Beschaffung von fünf Mobilheimen (mit einer maximalen Belegungskapazität von sechs Personen je Mobilheim, also insgesamt für höchstens 30 Menschen) beschlossen. Mit dieser Lösung hat sich die Gemeinde insofern lediglich „Luft“ für wenige Wochen verschafft; daher nochmals der Appell und die Bitte: Sofern Sie über kurzfristig verfügbaren Wohnraum verfügen, melden Sie sich bitte!
![Wendehammer am Sportplatz Titz](/archiv/aktuelle-meldungen/Mobilheime_Wendehammer.jpg)
- Gelegentlich wird die Frage an die Verwaltung herangetragen, ob eine Informationsveranstaltung noch offener an das Thema heranführen könnte. Ja, selbstverständlich. Allerdings ist eine solche Veranstaltung nicht trivial zu organisieren: Viele Menschen verkennen nämlich, dass die Städte und Gemeinden „nur“ für die Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge zuständig sind (was allein schon eine Herkules-Aufgabe ist). Zahlreiche andere interessierende Fragestellungen (z.B. Aspekte der Gesundheitsversorgung, der Integration, des Ausländer- bzw. Asylrechts, der öffentlichen Sicherheit, der Beschulung von Flüchtlingskindern oder die Versorgung von Kleinkindern in Kindertagesstätten,) sind keine gemeindliche Angelegenheit, ebenso wenig wie die oft interessierende Frage nach der Zuweisung der Menschen an die Kommunen. Wenn eine Informationsveranstaltung also wirklich inhaltlich gehaltvoll sein soll, bringt es wenig, wenn sich allein die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung den Fragen der Bürgerschaft stellen; hierzu bedürfte es nämlich dann auch der Anwesenheit von Vertreterinnen und Vertretern anderer Behörden (z.B. des Kreises, der Polizei oder der Bezirksregierung) sowie z.B. von Wohlfahrtsverbänden.
- Unabhängig davon herrscht Einigkeit im Gemeinderat darüber, eine Informationsveranstaltung dann ins Auge zu fassen, wenn „große Lösungen“ realisiert werden müssen - dazu gehört beispielsweise noch nicht die Errichtung von fünf Mobilheimen für maximal 30 Personen auf einer großen asphaltierten Flächen am Rande des Titzer Sportplatzes. Informationsveranstaltungen der Art, wie sie notwendig wären (siehe oben) sind nun einmal nicht beliebig oft wiederholbar.
- Im Übrigen diskutiert seit Monaten ein runder Tisch über die Betreuung und Unterbringung der Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge - unter breiter Beteiligung auch ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer. Die Sitzungen dieses runden Tischs sind stets öffentlich; in vielen Amtsblättern sind die Kontaktdaten der Teilnehmer dieses runden Tischs und auch die „Sitzungstermine“ dieses Gremiums veröffentlicht worden. Der offene Umgang der Gemeinde Titz mit dem Thema, die permanenten und regelmäßig aktualisierten Statusberichte, die im Sitzungsdienst auf der Website der Gemeinde Titz (https://sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4170/) abrufbar sind, die frühe Installation eines runden Tischs, die offene und proaktive Berichterstattung in den Medien - all dies sind Merkmale, die (z.B. durch Landrat Wolfgang Spelthahn) bereits öffentlich herausgestellt und gelobt und durch andere Städte und Gemeinden mittlerweile nach Titzer Vorbild praktiziert werden.
Übrigens:
Politische Entscheidungen, nicht nur über das aktuelle Thema der Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge, werden intensiv in den Fachausschüssen des Gemeinderats vorberaten und im Gemeinderat selbst beschlossen. Das geschieht nicht „hinterrücks“; im Gegenteil: Sämtliche Sitzungstermine und alle öffentlichen Beratungsgegenstände sind auf der Website der Gemeinde, Rubrik Bürgerservice und Politik, Sitzungsdienst (https://sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4170/) abrufbar – mit nur wenigen Mausklicks ist von der Startseite der internetbasierte Sitzungsdienst von Rat und Ausschüssen erreichbar. Unabhängig davon informiert die Gemeindeverwaltung vor den Sitzungen die Presse, die auf die entsprechenden Ausschuss- und Ratssitzungen hinweist. Von der Möglichkeit, an den Sitzungen teilzunehmen, machen auch regelmäßig interessierte Bürgerinnen und Bürger Gebrauch. Die Mitglieder der Ausschüsse und des Gemeinderats freuen sich über Ihren Besuch!
Die Energieberater der EWV - direkt vor Ort in Ihrem Rathaus
Jede Menge Tipps zum Energiesparen gibt es einmal im Quartal in Ihrem Rathaus. Dort sind dann die Energieberater der EWV zu Gast und beantworten alle Fragen rund um das Thema Energie.
Welcher Strom- und Erdgastarif ist für mich am sinnvollsten? Wie kann ich beim Heizen effektiv Energie sparen? Lohnt sich die Sanierung eines Altbaus? Und gibt es dafür spezielle Förderprogramme? Es werden aber auch Fragen zu erneuerbaren Energien beantwortet. Wie rechnet sich eine Photovoltaikanlage oder ein E-Auto für mich? Komplexe Fragen wie diese stellen sich interessierte Verbraucher immer wieder. Doch meist ist es gar nicht so einfach, konkrete und kompetente Antworten zu bekommen. Denn in der Regel spielt die individuelle Situation des Kunden eine wichtige Rolle beim Thema Energie – auf viele Fragen gibt es daher keine Standardantworten.
Daher sind die Fachleute der EWV regelmäßig in den Rathäusern der Region unterwegs. „Der persönliche Kontakt zum Kunden liegt uns sehr am Herzen. Die Beratung betrachten wir als Service, der unseren Kunden lange Wege erspart und es ermöglicht, alle Anliegen direkt vor Ort zu regeln“, erläutert Udo Müllenberg, Abteilungsleiter Vertrieb Privatkunden bei der EWV. Im Gepäck haben die Energieberater immer auch kostenloses Informationsmaterial zu den verschiedensten Themen.
Kompetente und individuelle Beratung sind ein wichtiger Bestandteil des EWV-Service. Aus diesem Grund bietet die EWV neben der persönlichen Beratung vor Ort eine Reihe weiterer Optionen an. Verbraucher können zum Beispiel in die Kundenzentren der EWV nach Stolberg oder Geilenkirchen kommen, anrufen, die Energieberater per E-Mail kontaktieren oder einen persönlichen Termin vereinbaren. Interessiert? Dann wenden Sie sich an die kostenlose Hotline 0800 398 1000.
Termine in Titz
Die Energieberatung findet immer im Rathaus, im kleinen Sitzungssaal (Trauzimmer), an folgenden Terminen, statt:
Montag, 29.02.2016, 14-16 Uhr,
Montag, 30.05.2016, 14-16 Uhr,
Montag, 29.08.2016, 14-16 Uhr,
Montag, 28.11.2016, 14-16 Uhr.
Haus-, Straßen- und Friedhofssammlung 2015
In der Zeit vom 30.10. – 15.11.2015 führt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. seine Haus-, Straßen- und Friedhofssammlung 2015 durch.
Der 1919 ins Leben gerufene Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. erhält 2,7 Millionen Kriegsgräber auf 832 Kriegsgräberstätten in 45 Ländern Europas und in Nordafrika. Seit dem Zerfall der Sowjetunion 1991 wurden die Gebeine von über 830.000 Kriegstoten in Ost-, Mittel- und Südosteuropa lokalisiert, überwiegend exhumiert, teilweise identifiziert und auf Dutzenden von großen Sammelfriedhöfen des Volksbunds eingebettet – über 500.000 davon in Russland, der Ukraine und Weißrussland.
Wir erhalten die Kriegsgräber
- zur Erinnerung an die Kriegstoten,
- als Mahnung für die Lebenden,
- als friedenspädagogische Lernorte für nachwachsende Generationen und
- als Aufforderung zu Frieden, Versöhnung und Völkerverständigung.
Die für den Pflege und den Erhalt der Kriegsgräber zuständigen Kriegsgräberdienste in Nordamerika, Frankreich oder den Commonwealth-Staaten sind zu 100 % steuerfinanziert. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Nur 33 % des jährlichen Finanzierungsbedarfs wird aus zweckgebundenen Zuschussmittel des Bundes steuerfinanziert, zwei Drittel der Aufwendungen zur Finanzierung der Verbandsarbeit müssen aus Mitgliederbeiträgen, Erbschaften und Spendeneinnahmen aufgebracht werden. Die Spendeneinnahmen aus der Haus-, Straßen- und Friedhofssammlung bilden eine wesentliche Säule zur Finanzierung der Verbandsarbeit!
Informationen zur Sammlung
Der beigefügte Treppenflyer informiert über die Geschichte des Volksbundes, berichtet über die wichtige Schul-, Jugend- und Bildungsarbeit, listet gute Gründe für das Engagement des Sammlers auf, gibt Hinweise zur Sammeltätigkeit, kommuniziert den Sammlungszweck und nennt Beispiele für den Ausbau- und die Instandsetzung von Kriegsgräberstätten im In- und Ausland.
Kriegsgräber erhalten als Mahnmale für den Frieden
Die Kriegsgräber der 2,7 Millionen deutschen Kriegstoten auf 830 Gräberfeldern in 45 Staaten Europas erinnern an die Kriegstoten und mahnen die Lebenden zu Frieden, Versöhnung und Völkerverständigung.
Der Volksbund veranstaltet unter anderem Fahrten zu den Kriegsgräbern, organisiert nationale und internationale Workcamps und Jugendbegegnungen an Kriegsgräbern und informiert in Schulen und Schulfreizeiten. In unmittelbarer Nachbarschaft von vier großen Sammelfriedhöfen in Ysstelsteyn/NL. Lommel/B, Niederbronn-les-Bains/F und auf der Insel Usedom unterhält er Jugendbegegnungs- und Bildungsstätten, wo Schul- und Jugendgruppen ideale Rahmenbedingungen für friedenspädagogische Projekte vorfinden.
Der Volkstrauertag, der jedes Jahr im November vom Volksbund bundesweit ausgerichtet und unter großer Anteilnahme der wichtigen politischen und gesellschaftlichen Institutionen und der Bevölkerung begangen wird, ist ein Tag des Gedenkens und der Mahnung zum Frieden.
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Gräber der Kriegstoten zu pflegen und auf Dauer zu erhalten. Dort, auf den Kriegsgräberstätten, sind die Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft weiterhin sichtbar und als Mahnung erfahrbar. Die Millionen Kriegsgräber sind ein immer währendes Symbol für die Tragik und die Grausamkeit des Krieges, ein ständiger Appell gegen Gewalt und für den Frieden. In einer Welt voller Kriege und Gewalt setzt der Volksbund ein Zeichen der Hoffnung und lädt alle Interessierten dazu ein, ihn hierbei tatkräftig zu unterstützen.
Jean-Claude Juncker, der Präsident der Europäischen Kommission, mahnte in seiner Rede zum Volkstrauertag 2008:
„Wer an Europa zweifelt, wer an Europa verzweifelt,
der sollte Soldatenfriedhöfe besuchen!
Nirgendwo besser, nirgendwo eindringlicher, nirgendwo bewegender
ist zu spüren, was das europäische Gegeneinander
an Schlimmsten bewirken kann.“
Runder Tisch Asyl in der Gemeinde Titz
Runder Tisch:
Der „große Runde Tisch“ tagt etwa 2-3 Mal im Jahr im Rathaus. Dazu lädt der Bürgermeister alle Interessierten an der Asylarbeit in der Gemeinde Titz ein. Hier geht es um Erfahrungsaustausch und grundsätzliche Fragen, die das Thema „Asyl/Integration in der Gemeinde Titz“ betreffen.
Der „kleine Runde Tisch“ ist ein Team, das in kleineren Abständen tagt und die „Alltagsgeschäfte“ koordiniert.
Sie möchten Wohnraum an Flüchtlinge vermieten?
Wenn Sie eine Wohnung für Flüchtlinge vermieten möchten, wenden Sie sich bitte an Frau von Ameln im Rathaus (Tel. 02463-65926).
Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren?
Wenn Sie sich ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit der Gemeinde Titz engagieren möchten, melden Sie sich bitte bei Frau Hildegard Storch (Gemeindereferentin der Kath. Kirchengemeinde), Tel. 02463-6687, Mail: .
Wer als Ehrenamtliche/r Mitarbeiter/in vermerkt ist, ist für diese Tätigkeit bei der Gemeinde Titz versichert und bekommt regelmäßig Informationen und Hilfestellungen vom Runden Tisch.
Ehrenamtler können sich in folgenden Bereichen engagieren: Begleitdienste – Nachbarschaftskontakte – Sprachkurs – Sprachcafé – Ausflüge – Handarbeitstreff etc..
Sie möchten Flüchtlinge kennenlernen, oder bei gemeinsamen Aktionen mitmachen?
Dann kommen Sie einfach mal beim „Sprachcafé“ (dienstags von 16-17 Uhr im Bürgerhaus Hasselsweiler) vorbei oder Sie melden sich bei Hildegard Storch.
Sie möchten die Flüchtlinge mit Sachspenden unterstützen?
- Haushaltswaren-Lädchen in Rödingen:
Freitags, von 17-18 Uhr (außer in den Schulferien) können Haushaltswaren in Rödingen, Platz 1, abgegeben werden.
Zurzeit benötigen wir besonders: Wolldecken, Gardinen und –stangen, Teppiche. Sie kommen den Flüchtlingen als Erstausstattung zugute.
- Kleidung
Für Kleiderspenden haben wir leider in Titz keine Kapazitäten.
- Kinderkleidung, Spielzeug, Babyausstattung werden bei „Kleine Hände“ (im KUBA, Bahnhofstr.13), entgegengenommen. Öffnungszeiten: jeden 1.+3. Freitag im Monat, jeden 2. Samstag im Monat, jeweils von 10.00 – 12.00 Uhr, Tel. 02461-626514.
- Kindersitze für Fahrten zu Ämtern/Arztbesuchen können bei Bedarf bei Martin Bläsen abgegeben und auch geliehen werden (Tel. 0160-93179980)
- Fahrräder + Zubehör
Wer ein Fahrrad, Kinderfahrrad, Fahrradtaschen oder – körbe, Kindersitze fürs Fahrrad, Bobbycar, Inliner, … zur Verfügung stellen möchte, kann sich bei Dierk Simons (Tel. 02463-1583) oder Martin Bläsen melden.
Kontaktadressen:
Rathaus:
Frau Bölke, Tel. 02463-65921, Mail: und
Herr Schumacher, Tel. 02463-65920,
Ehrenamt:
Frau Storch, Tel. 02463-6687, Mail:
Praktikumsangebote/Arbeitsgelegenheiten
Wenn Sie als Unternehmen Interesse haben ein Praktikum für Flüchtlinge anzubieten, dann können Sie sich gerne an Frau Storch oder Frau Simons wenden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.
Grundsätzlich gilt, dass Asylbewerber gemeinnützig auf dem hiesigen Bauhof arbeiten können, sofern sie dies möchten. Andernfalls steht es ihnen frei, nach einem Aufenthalt von drei Monaten beim Kreis Düren, Ausländeramt, eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Weitere Informationen darüber können Sie dort erfragen (Tel. 02421-220).
Leitentscheidung zum Tagebau Garzweiler II
Mehrere hundert Menschen haben sich in der Stadthalle Erkelenz durch Vertreter der Staatskanzlei NRW über den Entwurf für eine Leitentscheidung der Landesregierung zur Zukunft des Rheinischen Braunkohlenreviers informieren lassen, über die der Tagebau Garzweiler II verkleinert werden soll. Neben der Erkelenzer Ortschaft Holzweiler profitiert die Landgemeinde Titz: Die Menschen des Dackweiler Hofs und der Dackweiler Siedlung werden nicht umsiedeln müssen.
Am 30. September 2015 begann das Beteiligungsverfahren: Unter www.leitentscheidung-braunkohle.nrw sind alle relevanten Unterlagen einsehbar; außerdem können dort bis zum 8. Dezember 2015 online Stellungnahmen abgeben werden.
![Leitentscheidung](/archiv/aktuelle-meldungen/Leitentscheidung_Bild_2.jpg)
![Leitentscheidung](/archiv/aktuelle-meldungen/Leitentscheidung_Bild_3.jpg)
Neue Windpotentialanalyse für die Gemeinde Titz
In der Gemeinde Titz gibt es insgesamt drei Windkraftkonzentrationszonen (Rödingen-alt, Rödingen-neu, Betgenhausen) mit einer Gesamtfläche von ca. 190 ha, die beiden neueren Zonen stammen aus 2012. Dabei müssen alle Windräder aufgrund eines Ratsbeschlusses einen Mindestabstand von 1.200 Metern zur nächsten Wohnbebauung einhalten. Aufgrund der konzentrierenden Wirkung der drei Zonen können im übrigen Gemeindegebiet nicht gegen den Willen der Gemeinde Titz Windenergieanlagen errichtet werden (also keine „Verspargelung“ mehr eintreten). In der Vergangenheit haben immer wieder potenzielle Investoren von Windenergieanlagen das Interesse geäußert, weitere Windenergieanlagen im Gebiet der Gemeinde Titz aufzustellen, allerdings auf Entfernungen von 800–1.000 Meter zur Wohnbebauung, was die Gemeindeverwaltung mit Hinweis auf den Ratsbeschluss immer abgelehnt hat.
Da praktisch alle umliegenden Kommunen (Linnich, Jülich, Niederzier) derzeit Planungen für Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet betreiben, hat die Verwaltung der Kommunalpolitik vorgeschlagen, eine neue Windpotentialanalyse erstellen zu lassen, um die Rechtssicherheit (insbesondere für die Mindestentfernungen) der bestehenden Konzentrationszonen überprüfen zu lassen, denn seit ihrer Entstehung haben sich viele (vor allem juristische) Rahmenbedingungen verändert. Diese Analyse ist inzwischen erstellt worden und hat erfreulicherweise ergeben, dass die bisherigen drei Konzentrationszonen von ihrer Lage und Ausdehnung her grundsätzlich rechtssicher sind und das bisherige Planungskonzept für die Konzentrationszonen als in sich schlüssig bezeichnet werden kann.
Zusätzlich ergibt sich aus der Analyse eine Möglichkeit, östlich/südöstlich der Ortslage Jackerath (hinter dem neuen Autobahnkreuz Jackerath) eine kleinere Fläche für maximal zwei Windenergieanlagen nutzbar zu machen. Die Fläche könnte aufgrund der Vorbelastungen durch Braunkohletagebau, Infrastrukturtrassen (A44n), günstiger Lage zu den nächst gelegenen Siedlungen (östlich davon, d.h. kein Schattenwurf und geringere Lärmbelastung aufgrund der Windrichtung) sowie günstiger (Wind-)Ertragsprognose in Ergänzung zu den vorhandenen Zonen zur Ausweisung als Konzentrationszone empfohlen werden. Im Landschaftsbild würde die Zone im räumlichen Zusammenhang mit dem Windpark der Stadt Bedburg (Entfernung ca. 500m) gesehen werden können.
Der Rat der Gemeinde Titz hat daher die Verwaltung beauftragt, die Machbarkeit einer solchen kleinen Konzentrationszone in jeder Hinsicht zu überprüfen.
3. Beteiligungsrunde Neuaufstellung des Nahverkehrsplan
Derzeit befindet sich der Nahverkehrsplan des Kreises Düren in der Neuaufstellung. Im Zeitraum vom 13.04.–29.05.2015 erfolgte die 2. Beteiligungsrunde der Kommunen. Das Konzept des Nahverkehrsplanes wurde vom Kreis Düren in der Sitzung des Fachausschusses am 11.05.2015 vorgestellt.
Der Kreis Düren teilt nunmehr mit, dass die 3. Beteiligungsrunde im Rahmen der Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes in der Zeit vom 28.09. – 30.10.2015 stattfindet.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass ein Vertreter des Kreises im Rahmen der dritten Beteiligung den neuen Nahverkehrsplan wiederum vorstellen wird. Der Termin des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt wurde auf den 27.10.2015 festgelegt.
Vorschläge und Anregungen können Sie der Gemeinde Titz, Fachbereich 2.2, Landstraße 4, 52445 Titz, zukommen lassen.
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen
Die ursprünglich in Nordrhein-Westfalen vorgesehene Dichtheitsprüfung an privaten Abwasseranlagen, die sehr umfangreich und auch kostenintensiv ausgestaltet war, wurde Ende 2013 zunächst aufgehoben. Das Land erließ dann gleichwohl die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw NRW, in Kraft seit dem 9. November 2013).
Diese Rechtsverordnung regelt (neben der Überwachung öffentlicher Abwasseranlagen) auch die Überwachung von privaten Abwasseranlagen, die nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage sind. Auch werden in der Verordnung sämtliche Vorgaben für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen geregelt, z.B. welche Prüfmethoden angewendet werden dürfen (grundsätzlich genügt die TV-Untersuchung), den Inhalt der Prüfbescheinigung, welche Sanierungspflichten in Frage kommen, wie Sanierungsfristen ausgestaltet sind, Anforderungen an Sachkundige etc.
Nach der Verordnung müssen Sie, sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, wenn Sie Grundstückseigentümer sind, Ihre privaten Abwasserleitungen, die Schmutzwasser führen (also NICHT private Abwasserleitungen, die nur Niederschlagswasser führen) nach Neubau oder nach wesentlicher Änderung unverzüglich von anerkannten Sachkundigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit geprüft lassen.
Auch bereits bestehende Abwasserleitungen müssen von Ihnen grundsätzlich geprüft werden (§ 61 Wasserhaushaltsgesetz und ständige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW), allerdings entscheiden Sie als Grundstückseigentümer grundsätzlich selbst, wie Sie Ihrer Überwachungspflicht für den ordnungsgemäßen Zustand und die Funktion Ihrer Abwasserleitungen nachkommen.
Ausnahmsweise müssen Sie jedoch auch bei bereits bestehenden Abwasserleitungen prüfen und ggf. sanieren, wenn nach der o.g. Verordnung landesrechtliche Fristen für die erstmalige Prüfung bestehender Abwasserleitungen vorgegeben sind.
Solche landesrechtlichen Prüffristen sind nur noch vorgesehen für private Abwasserleitungen
- wenn sie erstmalig hergestellt (Hausneubau) oder wesentlich verändert werden,
- wenn das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt und
- bei Grundstücken mit industriellem und gewerblichem Abwasser.
Bei Grundstücken, die in einem Wasserschutzgebiet liegen, ist eine Erstprüfung bestehender Abwasserleitungen bis zum 31. Dezember 2015 durchzuführen, wenn die Abwasserleitung die vor dem 1. Januar 1965 (für häusliches Abwasser) bzw. vor dem 1. Januar 1990 (für industrielles oder gewerbliches Abwasser) hergestellt worden ist. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sind bis zum bis zum 31.12.2020 zu prüfen.
Fast die gesamte Ortslage Titz liegt im Bereich des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Titz. Damit würde einen Großteil der Abwasserleitungen eine Prüfpflicht bis Ende 2015 treffen. Da die bestehende Wasserschutzgebietsverordnung Titz aber im Jahre 2017 regulär auslaufen würde, hat die Gemeindeverwaltung im Auftrag des Rates der Gemeinde Titz, aufgrund der besonderen Situation der Gemeinde in Nähe der Tagebaue Hambach und Garzweiler II (Trinkwasserfördertiefe bei ca. 190m), beim Kreis Düren als zuständiger Behörde die vorzeitige Aufhebung des Wasserschutzgebiets beantragt. Der Kreis hat diese Aufhebung in Aussicht gestellt, sie wird bis Jahresende erwartet; verbindliche Prüfpflichten bestehen dann in der Ortslage Titz nicht mehr.
Für alle anderen privaten Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten sind die Prüffristen komplett entfallen.
Zwar könnte die Gemeinde Titz freiwillig Prüffristen per Satzung festlegen, hiervon wurde jedoch derzeit ausdrücklich abgesehen. Allerdings kann die Gemeinde zukünftig, wenn öffentliche Kanäle saniert werden müssen, durch Satzung eine Frist für die gleichzeitige Zustands- und Funktionsüberprüfung bei privaten Abwasserleitungen festlegen zu können.
Die Gemeinde Titz hat wegen der Dichtheitsprüfung auch ihre Entwässerungssatzung an die Muster-Abwasserbeseitigungssatzung des Städte- und Gemeindebundes angepasst, sich dabei aber auf das notwendige Minimum beschränkt, nämlich lediglich die Vorlagepflicht für die Prüfbescheinigung bei Ersterrichtung und wesentlichen Änderung von privaten Abwasserleitungen und bei solchen Grundstücken, bei denen landesrechtliche Prüfpflichten festgelegt sind.
Weitere Informationen finden Sie
Bürgerbus in der Gemeinde Titz
Das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs ist zwischen den Ortschaften der Gemeinde Titz teilweise verbesserungsfähig. Derzeit sind leider einige öffentliche Linienverbindungen aus Wirtschaftlichkeitsgründen durch den Kreis Düren als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs nicht so ausgestaltet, dass diese für eine ausreichende Verbindung zwischen einzelnen Ortschaften und dem gemeindlichen Versorgungszentrum oder dem Rathaus, Ärzten, etc., sorgen. Einige ländliche Gemeinden des Landes lösen dieses Problem durch einen ehrenamtlich betriebenen Bürgerbus. Der Rat der Gemeinde Titz hat daher die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Bürgerbus-Konzept für das Gemeindegebiet zu erarbeiten.
Bei einem Bürgerbus handelt es sich um einen Kleinbus (acht Fahrgastplätze), dessen Betrieb von einem zu diesem Zweck gegründeten Verein mit ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern organisiert wird. Ein solcher Bürgerbus stellt ein reguläres öffentliches Verkehrsmittel dar, für das bei Benutzung Beförderungsentgelte erhoben werden. Er verkehrt auf zuvor geplanten festen Linien, von denen er aufgrund gesetzlicher Vorschriften auch nicht abweichen darf.
Der nachhaltige Betrieb eines Bürgerbusses hängt von zwei wichtigen Faktoren ab:
- Es muss ein entsprechender Bedarf an Fahrtmöglichkeiten über den bestehenden ÖPNV hinaus gegeben sein, damit der Bürgerbus ohne nennenswerte Defizite betrieben werden kann.
- Auch muss seitens der Bürgerschaft die Bereitschaft bestehen, sich für den Bürgerbus ehrenamtlich zu engagieren.
Würden Sie einen Bürgerbus brauchen, um Ihre persönliche Mobilität zu verbessern?
Wenn auch Sie für sich persönlichen Bedarf an der Einrichtung eines Bürgerbusses sehen, so teilen Sie uns dies per E-Mail an mit. Beachten Sie hierbei bitte, dass sich der Bürgerbus nur innerhalb der Gemeindegrenzen bewegen wird, und nur an den eigens hierfür zu planenden Haltestellen halten darf. Das Abholen oder Absetzen an der Haustür ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich! Bitte teilen Sie uns auch eine mögliche Strecke (innerhalb der Gemeinde Titz) mit, auf der Sie einen Bürgerbus wünschen; ebenso eine evtl. Anzahl der Benutzungen pro Woche und wünschenswerte Tageszeiten. Auch wäre schön, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) mitteilen; diese Informationen sind allerdings freiwillig.
Es werden ehrenamtliche Fahrer benötigt!
Wie bereits beschrieben, handelt es sich bei einem Bürgerbus um einen ehrenamtlich betriebenen Kleinbus. Für den Fall, dass dieser in Betrieb genommen wird, ergibt sich eine Beförderungspflicht. Das heißt, dass der Bürgerbus unter allen Umständen zu den angekündigten Zeiten fahren muss, wenn eine oder mehrere Buslinien hierfür konzessioniert werden. Für den Bereich der Gemeinde Titz kann davon ausgegangen werden, dass sich einige Bürgerinnen und Bürger verbindlich zur Übernahme des Fahrdienstes bereit erklären müssen, damit ein ordnungsgemäßer Betrieb überhaupt möglich ist. Voraussetzung für das Fahren eines Bürgerbusses ist u.a., dass die Fahrerinnen und Fahrer mindestens 21 Jahre alt sind, den Klasse B/3 Führerschein besitzen und über mindestens zwei Jahre Fahrpraxis verfügen.
Der Betrieb des Bürgerbusses muss organisiert und koordiniert werden!
Neben den Fahrern werden weitere ehrenamtliche Kräfte benötigt. Der zu gründende Verein zum Betrieb des Bürgerbusses muss entsprechend organisiert sein. Es wird Personal für die Geschäftsführung und die Vorstandsarbeit erforderlich. Darüber hinaus werden ehrenamtliche Kräfte vonnöten sein, die die Planung der Fahrerdienste übernehmen und bei etwaigen Ausfällen entsprechende Ersatzfahrer generieren. Auch andere Aufgaben, wie etwa die Fahrzeugpflege o. ä. müssen bewältigt werden, so dass sich ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten für freiwillige Helfer bietet.
Welche Rolle spielt die Gemeinde Titz?
Gerade in der Anfangszeit bzw. in der Gründungsphase eines möglichen Bürgerbus-Vereines ist eines der wichtigsten Kriterien, dass Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird, um mögliche Mobilitätsdefizite und –probleme zu identifizieren und interessierte Bürger zur Mitarbeit zu gewinnen. Weiterhin muss die Gemeinde sich verpflichten, ein evtl. entstehendes Defizit eines Bürgerbus Vereines zu übernehmen. Sofern ein Verein gegründet wird, ist eine weitere Aufgabe der Gemeinde die Beantragung der jährlichen Organisationspauschale von derzeit 5.000 Euro für die Aufwendungen des Vereines.
Um die Bereitschaft zur Übernahme des Fahrdienstes bzw. eines Ehrenamtes zum Betrieb des Bürgerbusses zu erklären, senden Sie bitte ebenfalls eine E-Mail an
.
Da der Betrieb eines Bürgerbusses bereits vielerorts zur nachhaltigen Lösung von Mobilitätsproblemen beigetragen hat, wurde auf Landesebene der Verein Pro Bürgerbus NRW e.V. ins Leben gerufen, der neben einer breiten Hilfestellung für Kommunen auch viele nützliche Informationen zu dieser Thematik bereithält. Besuchen Sie bei Interesse doch einmal den Internetauftritt dieses Vereins unter www.pro-buergerbus-nrw.de.
Breitbandsituation in der Gemeinde Titz
In der letzten Sitzung des Gemeinderates am 10.09.2015 wurde beschlossen, zukünftig bei sämtlichen Baumaßnahmen der Gemeinde sowie des gemeindeeigenen Wasserwerkes Leerrohre mitzuverlegen. Hierdurch erlangt die Gemeinde die Möglichkeit, das gemeindliche Leerrohrnetz sukzessiv zu erweitern und so über das gesamte Gemeindegebiet auszubreiten. Mittelfristig wird so auch der südliche Bereich des Gemeindegebietes über eine Leerrohranbindung „erschlossen“ werden. Hier ist vom Wasserwerk der Gemeinde Titz die Verlegung einer Leitungstrasse von Ameln in Richtung Rödingen für das Jahr 2018 geplant.
Die bloße Verlegung eines Leerrohres wird die gewünschte Steigerung der Datengeschwindigkeit nicht alleine bewerkstelligen können. Dennoch erleichtert dies die Suche nach einem Telekommunikationsunternehmen, da sich die jeweiligen Investitionskosten und somit die Wirtschaftlichkeit eine Maßnahme für das Unternehmen einfacher darstellen lässt. So konnten bereits im Jahre 2011/2012 durch Mittel des Konjunkturpaktes II sowie einer Kofinanzierung des Kreises Düren die Ortschaften Hasselsweiler, Müntz, Hompesch und Gevelsdorf mit einem Leerrohr „erschlossen“ werden. Mittels einer Initiative aus der Ortschaft Ralshoven konnte ein weiteres Leerrohr zwischen Gevelsdorf und Ralshoven verlegt werden, welches, wie die zuvor genannten Leerrohre auch, seinerzeit von der Firma SOCO Network Solution mit einer Glasfaserleitung bestückt wurde.
Unberücksichtigt von den vorgenannten Maßnahmen strebt die Gemeinde Titz in diesem Jahr ein Markterkundungsverfahren an, um so die Planungsabsichten der Telekommunikationsunternehmen für das Gemeindegebiet Titz zu erfragen.
![Übersicht der Leerrohrtrassen der Gemeinde Titz](/archiv/aktuelle-meldungen/Breitband_Stand_09_2015.png)
Neuer Bauhof- und Feuerwehrstandort
Im Jahre 2014 wurde durch die Gemeinde eine Machbarkeitsstudie mit dem Ziel in Auftrag gegeben, die Möglichkeiten eines zentralisierten Standortes für eine Feuerwache des Ersten Zuges (Löschgruppen Titz, Jackerath und Opherten) sowie den Baubetriebshof der Gemeinde am Ortsausgang Titz in Richtung Jackerath auf seine grundsätzliche Machbarkeit sowie auf den wirtschaftlichen Nutzen hin zu untersuchen, gegebenenfalls ergänzt um die Einbeziehung einer Nachbarfläche als angebundenes kleines Gewerbegebiet.
![Entwicklung eines gemeinsamen Bauhof- und Feuerwehrstandortes am ehemaligen Bahndamm in Titz](/archiv/aktuelle-meldungen/Bauhof_innen.jpg)
Entwicklung eines gemeinsamen Bauhof- und Feuerwehrstandortes am ehemaligen Bahndamm in Titz
Zur Plausibilisierung der Machbarkeitsstudie und Erarbeitung einer tragfähigen und belastbaren Entscheidungsgrundlage für einen möglichen Beschluss des Gemeinderates zu einem solch komplexen Vorhaben wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern der Verwaltung, der Wehrleitung und der Politik, gegründet. Nach verschiedenen Treffen der Arbeitsgruppe konnte dem Gemeinderat folgendes Arbeitsergebnis und weiteres Vorgehen unterbreitet werden:
Nach Besichtigung der einzelnen Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde ergibt sich, dass die baulichen Zustände bzw. Standortvoraussetzungen insbesondere im Zug 1 (Titz, Jackerath und Opherten) einen dringenden Handlungsbedarf erzeugen. Während sich nämlich die zur Leistungserbringung notwendigen Feuerwehrgerätehäuser in den Zügen 2 (Hasselsweiler, Müntz und Gevelsdorf) und 3 (Rödingen und Ameln) mit wenigen Ausnahmen in einem weitestgehend ordentlichen Zustand ohne wesentlichen Sanierungsstau befinden, sind die Voraussetzungen des Löschzugs 1, der von allen Löschzügen für die größte einwohnerbezogene Abdeckung innerhalb des Gemeindegebiets verantwortlich zeichnet, deutlich schlechter.
Bei der Betrachtung der einzelnen Standorte wurden auch gemeinsam mit der Feuerwehr Kriterien festgelegt, wie lange ein Standort noch aufrechterhalten werden kann; diese wären im Einzelnen:
- Die notwendige „Soll-Stärke“ an Einsatzkräften muss erreicht werden.
- Die Gerätehäuser müssen den erforderlichen Platz für notwendige Fahrzeugbeschaffungen bieten.
- Die Feuerwehrunfallkasse bestätigt den Bestandsschutz angesichts des jeweiligen Gebäudezustands.
Mit einem Neubau an zentraler Stelle kann aber zudem auch parallel die derzeit sehr ungünstige Standortsituation des gemeindlichen Bauhofs beseitigt werden, die sich als nicht minder relevant zu den feuerwehrtechnischen Belangen darstellt.
Der Bauhof der Gemeinde ist derzeit auf zwei räumlich weit getrennten Standorten untergebracht, nämlich neben dem Rathaus in der Ortslage Titz und im Ortsteil Rödingen am Sportplatz. Der Standort in Titz ist beengt und konnte daher in der Vergangenheit die Geräte und das Material des Bauhofes nur teilweise aufnehmen, gleiches gilt jedoch auch für den Standort Rödingen, der nur bedingt für das Abstellen von Fahrzeugen und Gerät geeignet ist. Beide Standorte sind somit sanierungsbedürftig bzw. müssten an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Die beiden weit auseinanderliegenden Bauhöfe beinhalten auch ein logistisches Problemen mit erheblichen Fahr- und Rüstzeiten.
Ein zentraler Standort böte für den Bauhof hingegen entfallende Fahr- und Rüstzeiten, ein technisch einwandfreies Gebäude mit den entsprechenden Nebenanlagen (Hallen, Schüttgutbereiche, Lagerfläche etc.) und damit eine angemessene und zuverlässige Unterbringung von Mensch und Gerät sowie weitere Synergieeffekte (z.B. bei Räumlichkeiten für Schulungen der Bauhofmitarbeiter und Feuerwehrleute).
Schließlich bietet ein unmittelbar westlich neben dem angedachten Standortgrundstück liegendes Ackergrundstück die Möglichkeit, ein kleines Gewerbegebiet durch die Gemeinde zu entwickeln. Ein solches Gebiet, bei dem Kleingewerbetreibenden Flächen um ca. 600 qm angeboten werden könnten, wird immer wieder angefragt, findet sich derzeit jedoch nicht im Bestand der Gemeinde. Ein solches Kleingewerbegebiet würde bei gleichzeitiger Realisierung einem Neubau eines Feuerwehrstandorts/Baubetriebshof weitere Synergieeffekte im Bereich der Erschließung bieten können.
Anlässlich der seinerzeitigen Überlegungen zum behindertengerechten Umbau des Rathauses hatte die Verwaltung im Jahre 2009 die Rand- und Rahmenbedingungen eines Architektenwettbewerbs bereits einmal in den Blick genommen. Aufgrund nicht vergleichbarer Baukosten des jetzigen Projekts hält die eingesetzte Arbeitsgruppe einen solchen Architektenwettbewerb für das kombinierte Vorhaben durchaus für möglich und zielführend.
Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung am 10. September 2015 einstimmig beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen,
- einen Neubau eines gemeinsamen Bauhof- und Feuerwehrstandortes näher zu prüfen,
- die eventuelle Durchführung der Maßnahme im Rahmen eines Architektenwettbewerbs zu prüfen, hierzu
2.1 die Bedingungen eines entsprechenden Wettbewerbs darzustellen und
2.2 einen damit verbundenen Zeitplan zu konkretisieren sowie
- sich anschließende nächste Arbeitsschritte (Grunderwerb, Bauleitplanung, Finanzierung) darzustellen.
Die Verwaltung wird über die weiteren Entwicklungen informieren.
Information der RWE über den Neubau der Landstraße L277/L19n
Die L 277/L 19 wird auf 4 Kilometern aus dem Abbaufeld Garzweiler herausverlegt
Die Vorbereitungen für den Neubau der Landstraße (L 19n) zwischen Jackerath und Holzweiler sind nahezu abgeschlossen. Die Straße soll die heutige Verbindung ab ca. 2018 wegen des fortschreitenden Tagebaus ersetzen.
Jetzt wird zunächst mit dem Bau der parallel zur L 19n geführten Wirtschaftswege begonnen, damit der landwirtschaftliche Verkehr während des Baus so wenig wie möglich beeinträchtigt wird.
Ab etwa Mitte Oktober wird mit der neuen Landesstraße selbst begonnen.
Die 3,8 Kilometer lange Strecke beginnt in Jackerath an der Kreuzung der Landesstraße 277 (Kirchherten-Erkelenz) mit der Anschlussstelle der A 61 Richtung Koblenz. Sie verläuft dann in südwestlicher Richtung bis zu einem Hauptwirtschaftsweg, der Titz mit Holzweiler verbindet.
Dort wird ein Kreisverkehr errichtet, von dem die Strecke rechtwinklig auf der Trasse des Hauptwirtschaftsweges durch den RWE-Windpark Titz führt und an die vorhandene L 19 südlich von Holzweiler anschließt. Die Straße wird als Ersatzverbindung für die tagebaubedingte Unterbrechung der L 277/L 19 zwischen Jackerath und Holzweiler dienen.
Ebenfalls ab September beginnen die Arbeiten für den Bau der südlichen Tagebaurandleitung mit einem Durchmesser von 1,20 Metern. Sie verläuft zwischen dem Bandsammelpunkt des Tagebaus Garzweiler und der Ortschaft Holzweiler. Sie ist Teil des Entwässerungssystems für den Tagebau Garzweiler. Es transportiert abgepumptes Grundwasser aus dem Tagebau in Richtung Öko-Wasserwerke Wanlo und Jüchen, wo es zur Wiederversickerung im Naturpark Schwalm-Nette und im Südraum von Mönchengladbach aufbereitet wird.
Im ersten Bauabschnitt wird in diesem Jahr eine Rohrleitungstrasse von rund 1,5 Kilometern westlich des ehemaligen Bahndammes bei Jackerath erstellt. Die weiteren rund 5,5 Kilometer der geplanten Rohrleitung werden voraussichtlich 2016 gebaut. Auch diese Baumaßnahme ist dem Fortschritt des Tagebaus Garzweiler in westliche Richtung geschuldet.
Situation der Asylbewerber und Flüchtlinge in der Gemeinde
Mitte September war die Gemeinde Titz für die Unterstützung von rund 100 Asylsuchenden und Flüchtlinge zuständig. Hiervon handelt es sich bei 13 Asylsuchenden um Ausreisepflichtige, deren Asylantrag abgelehnt wurde; der Aufenthalt dieser Personen wird jedoch vom Kreis geduldet, da (teilweise) Abschiebungshinderungsgründe (z.B. Krankheit, Familienverhältnisse, ungewisse Situation im Herkunftsland) vorliegen. Für diese Menschen erhält die Gemeinde Titz keine finanzielle Erstattung vom Land.
Ansonsten werden die Landeszuweisungen, die jeder Gemeinde für die Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zustehen, seit jeher anhand der Anzahl der Asylsuchenden auf der Basis des Vorjahresstands berechnet. Anfang 2014 waren für die Gemeinde lediglich 18 Asylsuchende im Verfahren; somit ist diese geringe Zahl Berechnungsbasis für die nunmehr in 2015 gewährte Pauschalerstattung des Landes.
Die Bezirksregierung hat die Kommunen darauf hingewiesen, dass aufgrund der außergewöhnlich hohen Zahlen an Flüchtlingen nach NRW mit einer sich weiter erhöhenden Zahl an Zuweisungen an Kommunen zu rechnen ist, für die entsprechend Vorsorge getroffen werden muss. Für die Erstzuweisungen an die Kommunen gibt es zurzeit – soweit möglich – eine Vorlaufzeit von drei Werktagen. Darüber hinaus ersuchen die Bezirksregierungen die Kommunen, äußerst kurzfristig Notunterkünfte zur Verfügung zu stellen.
Die Gemeinde strebt zunächst an, die Asylbewerber und Flüchtlinge dezentral im gesamten Gemeindegebiet unterzubringen und kleine Einheiten zu schaffen, um dem Bau von Asylunterkünften möglichst entgegenzuwirken, was für die Zukunft jedoch nicht ausgeschlossen werden kann. Hierbei setzt die Gemeinde auf verschiedene eigene Liegenschaften in den Ortsteilen Titz, Hasselsweiler, Spiel und Gevelsdorf, aber vor allem auch auf die Anmietung von Wohnungen und Häusern. Die Mietverträge werden hierbei zwischen der Gemeinde Titz und dem Vermieter geschlossen.
Vermieter, die freien Wohnraum zur Verfügung haben, werden gebeten, sich mit Frau von Ameln, Tel.: 02463/65926 oder Email unter in Verbindung zu setzen.
Die Verwaltung beabsichtigt derzeit nicht, für die originäre Nutzung der Daseinsvorsorge nicht mehr benötigte Liegenschaften/Gebäude (ohne bisher bereits feststehende Folgenutzung) für die Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlinge zu nutzen. Bei einer weiteren Verschärfung der Situation kann jedoch nicht kategorisch ausgeschlossen werden, dass das Land die Gemeinde verpflichten wird, solche Liegenschaften (nicht genutzte Sportplätze und/oder vorübergehend leerstehende ehemalige Schulgebäude) für Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund der zuvor beschriebenen extremen Zuweisungssituation sind die im Rathaus zur Betreuung der Asylbewerber und Flüchtlinge eingesetzten Bediensteten kaum noch in der Lage, das übliche Aufgabenspektrum (sonstige soziale Angelegenheiten (Grundsicherung, Wohngeld, etc.), Aufgaben im Bereich der Schul- und der Kindertagesstättenverwaltung) in gewohnter Qualität zu bewältigen. Dazu zählt auch die Bearbeitung von Rentenangelegenheiten, welche bislang durch die Gemeindeverwaltung als rein freiwillige Aufgabe im Rathaus wahrgenommen wurde. Derzeit werden alle nachgefragten Beratungsleistungen zu Rentenangelegenheiten deshalb zur Deutschen Rentenversicherung nach Mönchengladbach verwiesen.
Die in der Vergangenheit möglichen und vergleichsweise kurzen Bearbeitungs- und Reaktionszeiten für Anträge nach dem SGB XII, Wohngeld sowie Bildungs- und Teilhabepaket haben sich durch die Bearbeitung der hohen Fallzahlen im Bereich der Asylbewerber und Flüchtlinge erhöht. Unabhängig davon müssen auch die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes, zum Beispiel für Transportarbeiten, in die Organisation von Unterbringungsfragen eingebunden werden, was zu Lasten der üblichen Tätigkeiten, z.B. der Grünflächenpflege, geht.
Wahrzeichen von Titz soll erhalten bleiben
Die Düppelsmühle, das Wahrzeichen von Titz, wurde im vergangenen Jahr Opfer des schweren Pfingstunwetters „Ela“. Jetzt gibt es neue Hoffnung für die über 300 Jahr alte Bockmühle, die ganz typisch war für das Jülicher Land. „Im Rahmen des Denkmalschutzprogrammes der Bundesregierung zur Substanzerhaltung von national bedeutsamen Kulturdenkmälern wird der Erhalt der Mühle gefördert“, freute sich Thomas Rachel, Bundestagsabgeordneter des Kreises Düren, bei einem Vorort-Termin mit Bürgermeister Jürgen Frantzen. „Die Düppelsmühle erhält rund 130.000 Euro an Bundesmitteln zur Restaurierung“, erläuterte der Parlamentarische Staatssekretär der Bundesregierung, Thomas Rachel MdB, die gute Nachricht für das Titzer Wahrzeichen.
„Ohne die Unterstützung des Bundes hätten wir ein Problem“, erklärte Bürgermeister Jürgen Frantzen und dankte Rachel für die Unterstützung bei der Antragsstellung. „Ich sehe nun eine gute Grundlage für den Eigentümer und unsere Landgemeinde, die konkreten Planungen für die Restaurierung der Mühle in Angriff zu nehmen.“ Weitere 80.000 Euro Förderung gibt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. Damit ist ein wesentlicher Teil der mit rund 275.000 Euro veranschlagten Restaurierung bereits zugesagt. Weitere Förderanträge werden derzeit durch das Land NRW geprüft.
![Düppelsmühle](/archiv/aktuelle-meldungen/Dueppelsmuehle.jpg)
Bürgerbus in der Gemeinde Titz
Das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs ist zwischen den Ortschaften der Gemeinde Titz teilweise verbesserungsfähig. Derzeit sind leider einige öffentliche Linienverbindungen aus Wirtschaftlichkeitsgründen durch den Kreis Düren als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs nicht so ausgestaltet, dass diese für eine ausreichende Verbindung zwischen einzelnen Ortschaften und dem gemeindlichen Versorgungszentrum oder dem Rathaus, Ärzten, etc., sorgen. Einige ländliche Gemeinden des Landes lösen dieses Problem durch einen ehrenamtlich betriebenen Bürgerbus. Der Rat der Gemeinde Titz hat daher die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Bürgerbus-Konzept für das Gemeindegebiet zu erarbeiten.
Bei einem Bürgerbus handelt es sich um einen Kleinbus (acht Fahrgastplätze), dessen Betrieb von einem zu diesem Zweck gegründeten Verein mit ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern organisiert wird. Ein solcher Bürgerbus stellt ein reguläres öffentliches Verkehrsmittel dar, für das bei Benutzung Beförderungsentgelte erhoben werden. Er verkehrt auf zuvor geplanten festen Linien, von denen er aufgrund gesetzlicher Vorschriften auch nicht abweichen darf.
![Bürgerbus](/archiv/aktuelle-meldungen/Buergerbus.jpg)
Der nachhaltige Betrieb eines Bürgerbusses hängt von zwei wichtigen Faktoren ab:
- Es muss ein entsprechender Bedarf an Fahrtmöglichkeiten über den bestehenden ÖPNV hinaus gegeben sein, damit der Bürgerbus ohne nennenswerte Defizite betrieben werden kann.
- Auch muss seitens der Bürgerschaft die Bereitschaft bestehen, sich für den Bürgerbus ehrenamtlich zu engagieren.
Würden Sie einen Bürgerbus brauchen, um Ihre persönliche Mobilität zu verbessern?
Wenn auch Sie für sich persönlichen Bedarf an der Einrichtung eines Bürgerbusses sehen, so teilen Sie uns dies per E-Mail an mit. Beachten Sie hierbei bitte, dass sich der Bürgerbus nur innerhalb der Gemeindegrenzen bewegen wird, und nur an den eigens hierfür zu planenden Haltestellen halten darf. Das Abholen oder Absetzen an der Haustür ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich! Bitte teilen Sie uns auch eine mögliche Strecke (innerhalb der Gemeinde Titz) mit, auf der Sie einen Bürgerbus wünschen; ebenso eine evtl. Anzahl der Benutzungen pro Woche und wünschenswerte Tageszeiten. Auch wäre schön, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) mitteilen; diese Informationen sind allerdings freiwillig.
Es werden ehrenamtliche Fahrer benötigt!
Wie bereits beschrieben, handelt es sich bei einem Bürgerbus um einen ehrenamtlich betriebenen Kleinbus. Für den Fall, dass dieser in Betrieb genommen wird, ergibt sich eine Beförderungspflicht. Das heißt, dass der Bürgerbus unter allen Umständen zu den angekündigten Zeiten fahren muss, wenn eine oder mehrere Buslinien hierfür konzessioniert werden. Für den Bereich der Gemeinde Titz kann davon ausgegangen werden, dass sich einige Bürgerinnen und Bürger verbindlich zur Übernahme des Fahrdienstes bereit erklären müssen, damit ein ordnungsgemäßer Betrieb überhaupt möglich ist. Voraussetzung für das Fahren eines Bürgerbusses ist u.a., dass die Fahrerinnen und Fahrer mindestens 21 Jahre alt sind, den Klasse B/3 Führerschein besitzen und über mindestens zwei Jahre Fahrpraxis verfügen.
Der Betrieb des Bürgerbusses muss organisiert und koordiniert werden!
Neben den Fahrern werden weitere ehrenamtliche Kräfte benötigt. Der zu gründende Verein zum Betrieb des Bürgerbusses muss entsprechend organisiert sein. Es wird Personal für die Geschäftsführung und die Vorstandsarbeit erforderlich. Darüber hinaus werden ehrenamtliche Kräfte vonnöten sein, die die Planung der Fahrerdienste übernehmen und bei etwaigen Ausfällen entsprechende Ersatzfahrer generieren. Auch andere Aufgaben, wie etwa die Fahrzeugpflege o.ä. müssen bewältigt werden, so dass sich ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten für freiwillige Helfer bietet.
Welche Rolle spielt die Gemeinde Titz?
Gerade in der Anfangszeit bzw. in der Gründungsphase eines möglichen Bürgerbus-Vereines ist eines der wichtigsten Kriterien, dass Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird, um mögliche Mobilitätsdefizite und –probleme zu identifizieren und interessierte Bürger zur Mitarbeit zu gewinnen. Weiterhin muss die Gemeinde sich verpflichten, ein evtl. entstehendes Defizit eines Bürgerbus Vereines zu übernehmen. Sofern ein Verein gegründet wird, ist eine weitere Aufgabe der Gemeinde die Beantragung der jährlichen Organisationspauschale von derzeit 5.000 Euro für die Aufwendungen des Vereines.
Um die Bereitschaft zur Übernahme des Fahrdienstes bzw. eines Ehrenamtes zum Betrieb des Bürgerbusses zu erklären, senden Sie bitte ebenfalls eine E-Mail an
.
Da der Betrieb eines Bürgerbusses bereits vielerorts zur nachhaltigen Lösung von Mobilitätsproblemen beigetragen hat, wurde auf Landesebene der Verein Pro Bürgerbus NRW e.V. ins Leben gerufen, der neben einer breiten Hilfestellung für Kommunen auch viele nützliche Informationen zu dieser Thematik bereithält. Besuchen Sie bei Interesse doch einmal den Internetauftritt dieses Vereins unter www.pro-buergerbus-nrw.de.
Wasserwerk wieder in Betrieb
Das Wasserwerk der Gemeinde Titz wurde nach einer nun zehn Monaten andauernden vollständigen Sanierung am 15.07.2015 wieder in Betrieb genommen. Die Ortsteile Titz, Ameln, Kalrath, Spiel, Sevenich, die Anwohner der Wiesenstraße und Poststraße 1-15 und 2-36 in Hasselsweiler sowie die Gehöfte Meerhöfe, Gut Betgenhausen und Gut Isenkroidt werden nunmehr wieder durch das gemeindeeigene Wasserwerk versorgt. Die Druckschwankungen der letzten Wochen gehören somit der Vergangenheit an.
Im Folgenden geben wir die aktuellen Trinkwasseruntersuchungsergebnisse Ihres Trinkwassers bekannt. Diese Ergebnisse sind hier auch digital verfügbar.
![Steuerungsraum mit Filteranlage](/archiv/aktuelle-meldungen/WWT-Steuerungsraum_mit_Filteranlage.jpg)
![Erdbehälter](/archiv/aktuelle-meldungen/WWT-_Erdbehaelter_links_Wasserwerk_Titz.jpg)
Zählerwechsel im Wasserversorgungsgebiet Titz
Das Eichgesetz sieht ein turnusmäßiges Auswechseln der Wasserzähler vor, d.h. alle sechs Jahre müssen die Wasserzähler ausgetauscht werden, um eine ordnungsgemäße Verbrauchsmessung zu gewährleisten. Deshalb werden im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes der Gemeinde Titz alljährlich die betroffenen Wasserzähler gewechselt.
![Ringkolbenzähler](/archiv/aktuelle-meldungen/Ringkolbenzaehler.jpg)
Das Team des Wasserwerkes der Gemeinde Titz wird in diesem Jahr wieder von einer Fremdfirma unterstützt. Wir bitten Sie, dem jeweiligen Mitarbeiter Zutritt zu Ihrem Wasserzähler zu gewährleisten. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Wasserzähler zu jeder Zeit frei zugänglich sein muss.
Ab sofort sind die Kollegen unterwegs. Jeder Mitarbeiter kann sich mit einem Mitarbeiterausweis und seinem Personalausweis ausweisen.
Sollten Sie nicht anzutreffen sein, so finden Sie in Ihrem Briefkasten eine Benachrichtigung mit Kontaktdaten des Mitarbeiters und der Bitte, sich zu melden.
Die Mitarbeiter des Wasserwerkes der Gemeinde Titz bedanken sich für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Verleihung Ehrenpreise für soziales Engagement
Im Rahmen der 15. Verleihung der Ehrenpreise für soziales Engagement des Kreises Düren in der Kulturhalle Langerwehe, wurden 25 Vereine, Institutionen und Einzelpersonen ausgezeichnet. Unter den Ehrenpreisträgern sind auch zwei Personen aus der Gemeinde Titz: Martin Bläsen aus Hasselsweiler und Günter Jagodzinska aus Rödingen.
Martin Bläsen, vorgeschlagen von Ortsvorsteher Robert Holzportz, "leistet über Jahrzehnte einen wertvollen Einsatz für die Menschen und Vereine aus seinem Heimatdorf" wie in der heimischen Borussia, beim Bau der Bürgerhalle, für das Alten- und Pflegezentrum oder die Vereinigten Vereine. Ferner setzt er sich für Asylsuchende und Kriegsflüchtlinge ein.
Günter Jagodzinska, vorgeschlagen von der stellvertretenden Landrätin Helga Conzen, gründete im Mai 2013 mit 30 professionellen Fotografen (jetzt 350) den inzwischen als gemeinnützig anerkannten Verein "Tapfere Knirpse e.V." (www.tapfere-knirpse.de), der Familien mit schwerkranken und stark behinderten Kindern durch das kostenlose fotografische Festhalten harmonischer Momente Mut in schweren Zeiten macht.
Aus der Arbeit des Runden Tisches für Flüchtlinge und Asylbe
Titzer Flüchtlinge lernen Deutsch
Seit Mitte März wird der Deutschkurs für Flüchtlinge nun schon angeboten und wird von den Asylsuchenden dankbar und gerne wahrgenommen. Jede Woche dienstags von 17:00 Uhr -18:00 Uhr findet der Kurs im Bürgerhaus von Hasselsweiler statt. Eine Gruppe aus sechs ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern versucht in dieser Zeit, den Teilnehmern möglichst viel Deutsch beizubringen. Für die Flüchtlinge ist dieses Angebot oft die einzige Chance, die Landessprache zu erlernen, denn erst wenn das Asylgesuch bestätigt ist, haben sie Anspruch auf einen Integrations-Sprachkurs. Bis es jedoch soweit ist, vergeht oft eine lange Zeit. In dieser Zeit leben sie in den ihnen zugewiesenen Wohnungen und Häusern mitten unter uns aber doch isoliert. Denn die meisten von ihnen sprechen kein Wort Deutsch. Leider oft auch kein Englisch oder Französisch, was die Deutschkursleiter vor eine große Herausforderung stellt. Oft geht es nur mit Händen und Füßen. Es wird aber auch viel mit Bildern gearbeitet oder man spielt Begriffe den Teilnehmern pantomimisch vor, versucht Dinge an die Tafel zu malen, oder bringt sie von zu Hause mit. Dabei wird auch oft gelacht, zuletzt beispielsweise bei dem Versuch, den Unterschied zwischen Tablette und Zäpfchen zu erklären. Die Scheu auf beiden Seiten ist damit schnell überwunden. Der „Lehrplan“ orientiert sich am Alltag der Flüchtlinge. Themen sind u. a.: Einkaufen im Supermarkt, Arztbesuch, richtiges Verhalten im Straßenverkehr, in der Schule usw. Der Spaß am Lernen soll natürlich erhalten bleiben. So wird manchmal auch zusammen gebacken. Dann stehen die Backzutaten und Gerätschaften auf dem Kursprogramm und am Schluss wird alles gemeinsam verputzt. Auch wenn die Teilnehmer dankbar sind für diesen Kurs, haben sie im Alltag leider wenig Möglichkeit, die Sprache zu sprechen und ihr Erlerntes dadurch zu festigen. Ihre Unterkünfte liegen zwar mitten in den Dörfern, der Kontakt zu der deutschsprachigen Bevölkerung gestaltet sich jedoch schwierig. Um die Integration der Flüchtlinge in Zukunft zu fördern, wird nach den Sommerferien ein „Flüchtlingscafe“ angeboten werden. Dienstags in der Zeit von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr soll im Bürgerhaus in Hasselsweiler ein Ort der Begegnung geschaffen werden, wo Asylsuchende aber auch interessierte Deutsche den Kontakt zueinander suchen können. Hier wird (vorzugsweise Deutsch) miteinander gesprochen, Kaffee und Tee getrunken und gespielt. Wir hoffen, dass die Flüchtlinge dadurch mehr Kontakt zu Einheimischen bekommen und damit auch mehr Gelegenheit, Deutsch zu sprechen. Jeder ist herzlich eingeladen, daran teilzunehmen.
Fahrrad - Workshop in Gevelsdorf
Am 30. Mai waren alle Flüchtlinge und Asylbewerber eingeladen, die gespendeten Fahrräder unter fachkundiger Anleitung zu kontrollieren und gegebenenfalls zu reparieren. Sie zeigten sich interessiert und geschickt, so dass sie jetzt kleinere Reparaturen selbst durchführen können. Bei Kaffee, Tee und Kuchen wurden auch die Sprachkenntnisse erweitert. Allerdings wurde festgestellt, dass es sinnvoll ist, Kenntnisse über die deutschen Verkehrsregeln zu vermitteln. Das geschah dann im Rahmen des Sprachkurses.
Weitere Informationen des Runden Tisches
Das Lädchen für die Flüchtlinge und Asylbewerber ist freitags von 17 – 18 Uhr geöffnet.
In dieser Zeit können auch weiterhin Sachen abgegeben werden. Gebraucht werden zur Zeit vor allem:
- Fahrradhelme (Erwachsene und besonders Kinder)
- Fahrradpacktaschen, Fahrradkörbe (für Einkäufe im Supermarkt)
- für Flüchtlingskinder Fußballschuhe Größe 40/41; 39/40; 34/35
- einige Schultornister, Schulrucksäcke
- Bettwäsche
- Fernseher und Receiver
Ebenso benötigen wir noch einige Fahrräder. Melden Sie sich dafür bitte bei Familie Simons Tel. (02463) 1583.
Bürgerbus in der Gemeinde Titz
Das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs ist zwischen den Ortschaften der Gemeinde Titz teilweise verbesserungsfähig. Derzeit sind leider einige öffentliche Linienverbindungen aus Wirtschaftlichkeitsgründen durch den Kreis Düren als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs nicht so ausgestaltet, dass diese für eine ausreichende Verbindung zwischen einzelnen Ortschaften und dem gemeindlichen Versorgungszentrum oder dem Rathaus, Ärzten, etc., sorgen. Einige ländliche Gemeinden des Landes lösen dieses Problem durch einen ehrenamtlich betriebenen Bürgerbus. Der Rat der Gemeinde Titz hat daher die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Bürgerbus-Konzept für das Gemeindegebiet zu erarbeiten.
Bei einem Bürgerbus handelt es sich um einen Kleinbus (acht Fahrgastplätze), dessen Betrieb von einem zu diesem Zweck gegründeten Verein mit ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern organisiert wird. Ein solcher Bürgerbus stellt ein reguläres öffentliches Verkehrsmittel dar, für das bei Benutzung Beförderungsentgelte erhoben werden. Er verkehrt auf zuvor geplanten festen Linien, von denen er aufgrund gesetzlicher Vorschriften auch nicht abweichen darf.
Der nachhaltige Betrieb eines Bürgerbusses hängt von zwei wichtigen Faktoren ab:
- Es muss ein entsprechender Bedarf an Fahrtmöglichkeiten über den bestehenden ÖPNV hinaus gegeben sein, damit der Bürgerbus ohne nennenswerte Defizite betrieben werden kann.
- Auch muss seitens der Bürgerschaft die Bereitschaft bestehen, sich für den Bürgerbus ehrenamtlich zu engagieren.
![Bürgerbus in der Gemeinde Titz](/archiv/aktuelle-meldungen/Buergerbus.jpg)
Würden Sie einen Bürgerbus brauchen, um Ihre persönliche Mobilität zu verbessern?
Wenn auch Sie für sich persönlichen Bedarf an der Einrichtung eines Bürgerbusses sehen, so teilen Sie uns dies per E-Mail an mit. Beachten Sie hierbei bitte, dass sich der Bürgerbus nur innerhalb der Gemeindegrenzen bewegen wird, und nur an den eigens hierfür zu planenden Haltestellen halten darf. Das Abholen oder Absetzen an der Haustür ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich! Bitte teilen Sie uns auch eine mögliche Strecke (innerhalb der Gemeinde Titz) mit, auf der Sie einen Bürgerbus wünschen; ebenso eine evtl. Anzahl der Benutzungen pro Woche und wünschenswerte Tageszeiten. Auch wäre schön, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) mitteilen; diese Informationen sind allerdings freiwillig.
Es werden ehrenamtliche Fahrer benötigt!
Wie bereits beschrieben, handelt es sich bei einem Bürgerbus um einen ehrenamtlich betriebenen Kleinbus. Für den Fall, dass dieser in Betrieb genommen wird, ergibt sich eine Beförderungspflicht. Das heißt, dass der Bürgerbus unter allen Umständen zu den angekündigten Zeiten fahren muss, wenn eine oder mehrere Buslinien hierfür konzessioniert werden. Für den Bereich der Gemeinde Titz kann davon ausgegangen werden, dass sich einige Bürgerinnen und Bürger verbindlich zur Übernahme des Fahrdienstes bereit erklären müssen, damit ein ordnungsgemäßer Betrieb überhaupt möglich ist. Voraussetzung für das Fahren eines Bürgerbusses ist u.a., dass die Fahrerinnen und Fahrer mindestens 21 Jahre alt sind, den Klasse B/3 Führerschein besitzen und über mindestens zwei Jahre Fahrpraxis verfügen.
Der Betrieb des Bürgerbusses muss organisiert und koordiniert werden!
Neben den Fahrern werden weitere ehrenamtliche Kräfte benötigt. Der zu gründende Verein zum Betrieb des Bürgerbusses muss entsprechend organisiert sein. Es wird Personal für die Geschäftsführung und die Vorstandsarbeit erforderlich. Darüber hinaus werden ehrenamtliche Kräfte vonnöten sein, die die Planung der Fahrerdienste übernehmen und bei etwaigen Ausfällen entsprechende Ersatzfahrer generieren. Auch andere Aufgaben, wie etwa die Fahrzeugpflege o.ä. müssen bewältigt werden, so dass sich ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten für freiwillige Helfer bietet.
Welche Rolle spielt die Gemeinde Titz?
Gerade in der Anfangszeit bzw. in der Gründungsphase eines möglichen Bürgerbus-Vereines ist eines der wichtigsten Kriterien, dass Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird, um mögliche Mobilitätsdefizite und –probleme zu identifizieren und interessierte Bürger zur Mitarbeit zu gewinnen. Weiterhin muss die Gemeinde sich verpflichten, ein evtl. entstehendes Defizit eines Bürgerbus Vereines zu übernehmen. Sofern ein Verein gegründet wird, ist eine weitere Aufgabe der Gemeinde die Beantragung der jährlichen Organisationspauschale von derzeit 5.000 Euro für die Aufwendungen des Vereines.
Um die Bereitschaft zur Übernahme des Fahrdienstes bzw. eines Ehrenamtes zum Betrieb des Bürgerbusses zu erklären, senden Sie bitte ebenfalls eine E-Mail an
.
Da der Betrieb eines Bürgerbusses bereits vielerorts zur nachhaltigen Lösung von Mobilitätsproblemen beigetragen hat, wurde auf Landesebene der Verein Pro Bürgerbus NRW e.V. ins Leben gerufen, der neben einer breiten Hilfestellung für Kommunen auch viele nützliche Informationen zu dieser Thematik bereithält. Besuchen Sie bei Interesse doch einmal den Internetauftritt dieses Vereins unter www.pro-buergerbus-nrw.de.
Rathaus und Gemeindekindergarten „Zauberwelt“ geschlossen
Am Freitag, 19. Juni 2015, bleiben das Rathaus der Gemeinde Titz und der Gemeindekindergarten „Zauberwelt“ aufgrund eines Betriebsausfluges der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganztägig geschlossen. Wir bitten Sie, dies bei Ihren Planungen zu berücksichtigen.
Neue Windkraftanlagen in Niederzier-Lich-Steinstraß
nur 800 Meter von Bettenhoven entfernt
Die Gemeinde Niederzier plant, ihre Windenergiezone nördlich der Sophienhöhe und damit unmittelbar angrenzend an Rödingen-Bettenhoven-Höllen um fünf weitere Windkraftanlagen zu erweitern.
Die nördlichste neue Anlage (Nr. 1) soll dabei bei einer Höhe von fast 200 Metern nur noch 800 Meter von Bettenhoven entfernt aufgestellt werden.
Die Gemeindeverwaltung hat an einem Vorinformationstermin (Vor-SCOPING-Termin) Mitte April 2015 beim Kreis Düren teilgenommen und schon dort ihre kritische Haltung zu diesem Vorhaben mitgeteilt (siehe Mitteilungsvorlage 63/2015, zu finden im Ratsinformationssystem unter
Die Vorbelastung der Ortsteile Bettenhoven und Rödingen-Höllen sei nämlich erheblich. Es gebe zudem einen Ratsbeschluss der Gemeinde Titz, nach dem die Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Siedlungsgebieten mindestens 1.200 Meter betragen sollen, dies habe die Gemeinde Titz selbst umgesetzt und erwarte dies auch von benachbarten Kommunen. Es müsse auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, dabei sei der Naherholungscharakter der Sophienhöhe hinreichend zu berücksichtigen.
Mittlerweile ist die Gemeinde Titz von der Gemeinde Niederzier im Rahmen der Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Niederzier und Aufstellung eines Bebauungsplans für die neuen Windkraftanlagen) als Trägerin öffentlicher Belange angeschrieben und um Stellungnahme gebeten worden. Die Gemeindeverwaltung wird dabei in gewohnter Weise ablehnend Stellung nehmen, dass als Mindestabstand zu Siedlungsgebieten mindestens 1.200 m einzuhalten sind ergänzt um die oben bereits genannten und weitere Punkte (Schall, Schatten, Vorbelastung, Nacherholungsfunktion, Artenschutz, hier insbesondere Fledermäuse etc.).
Die Unterlagen für diese Bauleitplanänderungsverfahren können auf der Internetseite der Gemeinde Niederzier unter
Rathaus & Politik -> Bekanntmachungen/Offenlage -> Frühzeitige Beteiligung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Niederzier sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes W01- "Windkonzentrationszone Gemarkung Steinstraß"
eingesehen werden. Dies wird interessierten Bürgerinnen und Bürgern empfohlen ebenso wie die Möglichkeit, als betroffene Bürgerinnen und Bürger selbst Anregungen und Äußerungen gegenüber der Gemeinde Niederzier zu machen.
interkommunales Gewerbegebiet Merscher Höhe
Ortstermin auf der Merscher Höhe: Gemeinsam mit den Bürgermeistern der Stadt Jülich und der Gemeinde Niederzier wurde am 11.05.2015 auf dem Gelände der ehemaligen Sendeanlage der Antrag auf Änderung des Regionalplans unterzeichnet. Sollte die Bezirksregierung diesem Antrag der drei Kommunen stattgeben, ist der Weg frei für die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebiets auf der Merscher Höhe. Damit verbunden sind gute Perspektiven auch für unsere Landgemeinde, Gewerbetreibende in die Region zu holen und Ausgründungen aus der Fachhochschule zu ermöglichen.
![Ortstermin Merscher Höhe](/archiv/aktuelle-meldungen/Merscher_Hoehe.jpg)
![Plan Merscher Höhe](/archiv/aktuelle-meldungen/MerscherHoehe2.jpg)
Besuch des Science College in Jülich
Vor Beginn des Ausschusses für Jugend, Kultur, Soziales, Schule und Sport am 06.05.2015 besuchten die Mitglieder des Ausschusses sowie die Leiterinnen der gemeindeeigenen Einrichtungen das Science College des Hauses Overbach in Jülich. Dort wurde ihnen die Einrichtung vorgestellt und die Möglichkeiten aufgezeigt, wie auch die Titzer Kindergartenkinder und Schüler/innen diese Einrichtung nutzen können.
![Besuch des Science College](/archiv/aktuelle-meldungen/Besuch_Science_College.jpg)
Verkauf von Baugrundstücken in Titz
Die Gemeinde- und Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz mbH verkauft in der Ortschaft Titz im Bereich des Neubaugebietes „Hinter den Gärten“ in schöner und ruhiger Lage Baugrundstücke.
Die Grundstücke sind mit Einzel- oder Doppelhäusern in 1½-geschossiger Bauweise zu bebauen.
Die Grundstücksgröße kann eventuell noch individuell zugeschnitten werden.
Weitere Informationen
Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz mbH
Landstr. 4
52445 Titz
02463/65920
Barrierefreies Wohnen wird gefördert
Kreis Düren. Unabhängig vom Einkommen fördert das Land Nordrhein-Westfalen Umbaumaßnahmen zum barrierefreien Wohnen sowohl in Eigenheim als auch in Mietwohnung. Mit kleineren oder größeren Maßnahmen soll ein möglichst langer Verbleib in der gewohnten Umgebung erreicht werden. Zu den denkbaren Maßnahmen zählen etwa der Einbau einer bodengleichen Dusche oder von Haltegriffen, von breiteren Türen oder elektrischen Türöffnern. Auch Treppenlifte und Aufzüge sind förderfähig. Die Schaffung eines barrierefreien Zugangs kann ebenso gefördert werden wie der barrierefreie Umbau eines vorhandenen oder der Anbau eines neuen Balkons oder einer Terrasse.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens und beträgt 85% bzw. 80% der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, höchstens 25.000 Euro pro Wohneinheit. Belaufen sich die Kosten für den Einbau eines Treppenliftes in einem Eigenheim zum Beispiel auf 12.000 Euro, so ergibt sich ein Darlehen von 10.200 Euro. Das Darlehen wird bei einer Laufzeit von 10 Jahren mit 0,5% verzinst. Neben der Verzinsung sind ein Verwaltungskostenbeitrag von ebenfalls 0,5% und ein Tilgungsbetrag von 2% zu entrichten. Der Auszahlungsbetrag des Darlehens beträgt 99,6%. Somit ergibt sich ein Zins- und Tilgungsbetrag von 306 Euro im Jahr oder 25,50 Euro im Monat. In Kombination mit energetischen Maßnahmen erhöht sich das Darlehen auf einen Höchstbetrag von 65.000 Euro pro Wohneinheit.
Weitere Infos gibt es im Kreishaus im Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen (Telefon 02421/22-2714 oder 22-2717).
Weitere Infos:
1.000.000 € für die energetische Sanierung von Wohngebäuden
Kreis Düren. Für die energetische Sanierung von Eigenheimen und Mietwohnungen hat der Kreis Düren eine Million Euro aus Mitteln des Wohnraumförderprogramms 2015 des Landes NRW zur Verfügung gestellt bekommen. Gefördert werden der Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen (auch unter Einsatz erneuerbarer Energien), die Außenwanddämmung, der Einbau von wärmedämmenden Fenstern und Türen, die Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke sowie die Dämmung der Kellerdecke und der Einbau mechanischer Lüftungsanlagen. Grundlage einer jeden Förderung bildet ein sogenanntes Energiegutachten über den berechneten Energiebedarf.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens und beträgt 85% bzw. 80% der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, höchstens 40.000 Euro pro Wohnung. Nach Fertigstellung der Maßnahme würde für ein Darlehen in Höhe von 40.000 Euro ein Tilgungsnachlass von 8.000 Euro gewährt. Somit würde sich das Darlehen auf 32.000 Euro reduzieren. Das Darlehen wird bei einer Laufzeit von 15 oder 20 Jahren mit 0,5% verzinst. Neben der Verzinsung sind ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von ebenfalls 0,5% und ein Tilgungsbetrag von 2% zu entrichten. Der Auszahlungsbetrag des Darlehens beträgt 99,6%.
Weitere Infos gibt es im Kreishaus im Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen (Telefon 02421/22-2714).
Weitere Infos:
Umsetzung des Wiederbepflanzungskonzepts nach Pfingststurm
Das Orkantief „Ela" richtete am Pfingstmontag 2014 auch in der Gemeinde Titz auf Friedhöfen und im öffentlichen Grün schwere Schäden an, viele Bäume wurden dabei beschädigt, umgeworfen und mussten beseitigt werden. Am 21. April 2015 wurde mit der Umsetzung der Wiederbepflanzung offiziell auf dem Friedhof in Hasselsweiler begonnen.
Schnell war klar, dass eine Ersatzbepflanzung einige Zeit in Anspruch nehmen und mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sein würde. Neben den vom Land Nordrhein-Westfalen für Ersatzbepflanzung zugewiesenen Mitteln wurde daher auch zu Spenden für Bürgerbäume aufgerufen. Daher wurden auch im Entwurf des Haushaltsplans für 2015 Mittel bereitgestellt. Parallel gab es in Ortslage auch eigene (private) Aktivitäten zur Ersatzbepflanzung einer Straße (Jackerath) bzw. für den dortigen Friedhof (Opherten) mit politischen Vertretern.
Mit der Erarbeitung eines Wiederbepflanzungskonzepts für die gemeindeeigenen Friedhöfe und das öffentliche Grün wurde seitens der Gemeindeverwaltung zwar zeitnah begonnen, aufgrund von Langzeiterkrankungen und Personalausfällen durch Arbeitgeberwechsel geriet die Erstellung allerdings in Stocken und hinkte hinter dem gewünschten Zeitplan her.
Bürgermeister Jürgen Frantzen wandte sich deshalb im Wege der „Nachbarschaftshilfe“ an die RWE Power AG mit der Bitte zu prüfen, ob für die gemeindlichen Friedhöfe eine Unterstützung seitens des Unternehmens möglich sei.
Kurzfristig und unbürokratisch stellte die RWE Power AG mit Klaus Trompeter einen Garten- und Landschaftsingenieur aus ihrer Rekultivierungsabteilung zur Aufgabenbewältigung, der das Ersatzbepflanzungskonzept erarbeitet hat. Die RWE Power AG verfügt wegen der umfangreichen Begrünungs- und Rekultivierungsmaßnahmen über eigenes Personal für die Planung und Umsetzung von solchen Maßnahmen.
Klaus Trompeter bereiste mit Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung die Friedhöfe, nahm die Schäden in Augenschein und entwickelte ein Konzept, das mit heimischen Gehölzen eine sinnvolle (gut pflegbare und auch konfliktvermeidende) Wiederbepflanzung der Friedhöfe darstellt. In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt der Gemeinde am 11. März 2015 stellte er das Konzept mit Prinzipskizzen (welche Bäume sollen in welcher Art und Weise gepflanzt werden) und Lageplänen der Friedhöfe (an welchen Standorten auf den Friedhöfen werden die Bäume gepflanzt) vor.
Auf der Basis dieses Konzeptes werden nun auf den Friedhöfen in Ralshoven, Ge-velsdorf, Titz, Kalrath, Rödingen, Ameln und Hasselsweiler insgesamt 88 Bäume ge-pflanzt. Für Mündt mit seinem naturdenkmalähnlichen Baumcharakter besteht, auch aufgrund der Initiative der Ortschaft, ein separates Bepflanzungskonzept, das diesen nahezu einmaligen Charakter wiederherstellen könnte. Die RWE Power AG hat sich zusätzlich bereit erklärt, die Hälfte der notwendigen Bäume (44 Bäume) der Gemeinde kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Am 21. April 2015 wurde nun mit der Umsetzung der Wiederbepflanzung offiziell auf dem Friedhof in Hasselsweiler begonnen. Hierbei dankte Bürgermeister Jürgen Frantzen Herrn Michael Eyll-Vetter, dem Leiter der Bergbauplanung und Rekultivierung der RWE Power AG, für die geleistete Nachbarschaftshilfe. Die Wiederbepflanzung der Friedhöfe wird dabei von der Baumschule Nicolin aus Grevenbroich (als Vertragspartner der RWE Power AG) durchgeführt.
Für das von der Gemeindeverwaltung entwickelte Wiederbepflanzungskonzept des öffentlichen Grüns werden mehr als 100 weitere Bäume gepflanzt, dies wird durch die Baumschule Thomas Schläger (Gut Burgfeld, Titz) ausgeführt. Der Abschluss der gesamten Wiederbepflanzung soll bis zu den Sommerferien abgeschlossen sein.
![Umsetzung des Wiederbepfklanzungskonzepts](/archiv/aktuelle-meldungen/Titel_Bild_Wiederbepflanzung__53A8635.jpg)
Gründungsversammlung Trägerverein "Unsere alte Schule“
Entgegen der bisherigen Ankündigung findet die Gründungsversammlung des Trägervereins "Unsere alte Schule“ am Montag, 13. April, 2015, 19.00 Uhr, in der Gaststätte "Zur Eiche", Krumme Eiche 1, 52445 Titz-Rödingen statt (NICHT im Saal der Gaststätte „Zum Löwen“).
Kreis der Kommunen im IT-Schulsupport wird vergrößert
Ab dem 01.01.2015 trat die Gemeinde Aldenhoven dem IT-Schulsupport der Stadt Jülich bei. Aus diesem Grund trafen sich die Bürgermeister der Nordkreis-Kommunen am 13.03.2015 zur Unterzeichnung der neuen Vereinbarung.
Dem IT-Schulsupport ist die Gemeinde Titz bereits 2009 beigetreten. Die interkommunale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet hat sich, trotz der unterschiedlichen Schulformen, bewährt und zeugt von hoher Qualität.
![IT-Support](/archiv/aktuelle-meldungen/IT-Schulsupport.jpg)
Innovative Projekte gesucht
Ideenwettbewerb in der Innovationsregion Rheinisches Revier startet mit „Innovationstag“ am 9. Mai 2015
Die „IRR – Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH“ – eine regionale Entwicklungsgesellschaft für die StädteRegion Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, den Rhein-Erft-Kreis und den Rhein-Kreis-Neuss – sucht im Rahmen eines Ideenwettbewerbs Projekte. Die eingereichten Projekte sollten innovativ sein, modellhaft für die Innovationsregion Rheinisches Revier stehen und für die gesamte Region wirken.
Es sind viele Themen denkbar, zum Beispiel in den Bereichen Energie, Klimaschutz, Entwicklung von Gewerbeflächen, Städtebau oder Landschafts- und Dorfentwicklung. Mitmachen können Bürgerinnen und Bürger, Vereine, öffentliche Träger, Hochschulen, Forschungsinstitute und Unternehmen. Der Ideenwettbewerb beginnt am 9. Mai 2015 und endet am 28. August 2015. Ein Expertenbeirat wird die Projekte bewerten und auswählen. Die Auswahlkriterien werden rechtzeitig bekannt gemacht.
Auf dem „Innovationstag“ am 9. Mai 2015 im Seehaus 53 am Eschweiler Blausteinsee werden der Öffentlichkeit der Ideenwettbewerb und erste Projektideen vorgestellt. Interessierte sind herzlich eingeladen mitzudiskutieren. Der Eintritt ist kostenlos.
Der Ideenwettbewerb findet vor dem Hintergrund der Herausforderungen von Energiewende und Klimaschutz für die Innovationsregion Rheinisches Revier statt. Diese ist durch die drei Braunkohlentagebaue Inden, Hambach und Garzweiler sowie durch die Kraftwerke in Landschaft und Wirtschaft stark geprägt. Die Region ist somit wesentlich von der Gewinnung, Verstromung und Veredlung der Braunkohle abhängig. Die drei Braunkohlentagebaue werden voraussichtlich in den 2030er und 2040er Jahren ausgekohlt sein. Die Chance und Aufgabe für die Region besteht darin, den Strukturwandel bereits jetzt – also frühzeitig und vorausschauend – aktiv zu gestalten. Der Ideenwettbewerb soll die vorhandenen Stärken der Region und ihre Zukunftsperspektiven sichtbar machen.
Weitere Informationen sowie das Programm erhalten Sie unter
Einladung zur Informationsveranstaltung am 25. März 2015
Im Sommer 2015 wird leider die Einstellung des Schulbetriebs in Rödingen notwendig und die dortigen Schulgebäude sollen für eine andere Nutzung zur Verfügung stehen. Der Gemeinderat hat die Verwaltung deshalb gebeten, gemeinsam mit den Vereinen aus Rödingen, Höllen und Bettenhoven ein Nachfolgekonzept zu erarbeiten.
Die bislang entwickelten Ideen möchten wir Ihnen gerne auf der Informationsveranstaltung am 25. März vorstellen.
![Grundschule Rödingen](/archiv/aktuelle-meldungen/Titel_2.png)
Sie wissen wahrscheinlich, dass in den anderen Ortschaften unserer Landgemeinde ehemalige Schulen ebenfalls als Bürgerhäuser bzw. -hallen genutzt werden. Diese Chance sollen nun auch die Ortschaften Rödingen, Höllen und Bettenhoven erhalten. Organisatorische Grundlage soll – wie in den anderen Ortsteilen auch – ein neu zu gründender Trägerverein sein.
Während die Gemeinde Eigentümerin des Gebäudes bleibt, für die Instandhaltung („an Dach und Fach“) bzw. Sanierung der Gebäude zuständig ist und dem Trägerverein einen gemeindlichen Zuschuss zahlt, kümmert sich der Trägerverein selbstständig um die Vermarktung sowie um die Vermietung der alten Schule. Der Verein finanziert sich und die alte Schule – neben dem gemeindlichen Zuschuss – aus moderaten Mitgliedsbeiträgen und Spenden sowie insbesondere aus den Mieterlösen.
Jetzt ist uns Ihre Meinung wichtig; denn ohne Ihr Interesse kann es nicht gelingen, am Standort unserer alten Schule einen attraktiven Begegnungsort (nicht nur) für die Ortschaften Rödingen, Höllen und Bettenhoven zu schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Vertreter der Rödinger Vereine &
Gemeindeverwaltung Titz
Landesversicherung für ehrenamtliche Tätigkeiten in NRW
Viele Menschen engagieren sich in Nordrhein-Westfalen ehrenamtlich für andere. Dieses bürgerschaftliche Engagement darf nicht mit unkalkulierbaren Risiken verbunden sein. Ehrenamtliche sind - ebenso wie Hauptamtliche - bei ihrer Arbeit Risiken ausgesetzt. Ein Großteil der Engagierten ist gesetzlich unfallversichert oder über deren Trägerorganisation abgesichert, insbesondere im Haftpflichtbereich.
Dies gilt jedoch nicht für alle Ehrenamtlichen. Daher hat das Land für alle ehrenamtlich Tätigen und bürgerschaftlich Engagierten in NRW, die nicht über eine andere Versicherung abgesichert sind eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abgeschlossen.
Um den Versicherungsschutz des Landes NRW zu erhalten, muss sich der Ehrenamtliche nicht registrieren lassen. Es reicht die Meldung des Schadens aus.
Bei Fragen zu den Haftpflicht- und Unfallversicherungsverträgen des Landes und in konkreten Schadensfällen wenden Sie sich bitte direkt an den beauftragten Versicherungsdienst (siehe nebenstehenden Kasten):
Hundezählung sowie Überprüfung der Biotonnen in der Gemeinde
Ab Mitte April 2015 wird eine Bedienstete der Gemeinde Titz eine Hundebestandaufnahme durchführen. Außerdem wird sie eine Überprüfung der Biotonnen vornehmen. Die Mitarbeiterin wird sich mit einem Dienstausweis der Gemeinde Titz ausweisen.
Hundebestandsaufnahme:
Die Gemeinde Titz wird ab Mitte April 2015 eine Hundebestandsaufnahme durchführen. Diese Maßnahme ist erforderlich geworden, da vermehrt Hundehalter aufgefallen sind, die ihre Hunde nicht ordnungsgemäß bei der Gemeinde Titz zur Zahlung der Hundesteuer angemeldet haben. Sehen Sie diese Maßnahme bitte in erster Linie im Sinne der Steuergerechtigkeit und im Interesse der vielen Hundehalter, die ihren Hund bzw. ihre Hunde korrekt angemeldet haben.
Laut § 6 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Titz beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist.
Falls von Ihnen ein bzw. mehrere Hunde gehalten werden und bisher keine Anmeldung aller Hunde zur Hundesteuer erfolgte, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich nachzuholen. Anmeldeformulare erhalten Sie bei der Gemeinde Titz, Landstraße 4, 52445 Titz, im Bürgerbüro oder
Die Gemeinde Titz macht Sie im Voraus darauf aufmerksam, dass eine Kontrolle aller Haushalte im Gemeindegebiet durchgeführt wird. Bei nicht ordnungsgemäßer bzw. nicht rechtzeitiger Anmeldung behält sich die Verwaltung vor, Bußgeldverfahren einzuleiten. Vorher wird jedem jedoch die Möglichkeit gegeben, seinen Hund ordnungsgemäß anzumelden. Wird die Hundeanmeldung innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieses Artikels bei der Gemeinde Titz vorgenommen, wird von der Einleitung eines Bußgeldverfahrens abgesehen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde Titz, Ordnungsamt, Landstraße 4, 52445 Titz, Zimmer 1 D, Tel. 02463-65924
Biotonnen:
Die Gemeinde Titz wird ab Mitte April eine Überprüfung der Biotonnen bzw. der Eigenkompostierung im Gemeindegebiet Titz vornehmen. Diese Maßnahme wird erforderlich, da vermehrt auffällt, dass Haushalte keine Biotonne angemeldet haben.
Gemäß §§ 6 und 7 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz besteht Anschluss- und Benutzungszwang für die Anmeldung einer Biotonne. Ausnahmen hiervon regelt § 7 dieser Satzung, der besagt, dass eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang möglich ist, wenn bei Grundstücken, die von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken genutzt werden, der Benutzungspflichtige nachweist, dass er in der Lage ist, Abfälle zur Verwertung auf dem an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung Eigenverwertung durchführen kann. Für die Eigenverwertung ist eine Aufbringungsfläche (nicht Rasenfläche) von ca. 25 m² pro Grundstücksbewohner erforderlich.
Die Bedienstete wird eine Überprüfung der Haushalte vornehmen, die keine Biotonne angemeldet haben. Die Verwaltung bittet darum, der Bediensteten alle nötigen Angaben zu machen (§ 17 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz), die zur richtigen und gerechten Handhabung der Satzung dienen.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne mit dem Bürgerbüro der Gemeinde Titz, Landstraße 4, 52445 Titz, unter der Telefonnummer 02463-65924 oder 65926 in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung Titz
Öffentliche Anlagen sind keine Hundetoiletten!
Hundekot gehört in die Mülltonne … und zwar in die eigene!!
In den letzten Monaten gehen beim Ordnungsamt der Gemeinde Titz nahezu aus allen Ortschaften im Gemeindegebiet Beschwerden gegen Hundehalter ein, die die Exkremente ihrer vierbeinigen Gefährten nicht aufnehmen, sondern an der Stelle belassen, wo sie verloren werden. Auch werden Hunde gezielt in öffentlichen Grünanlagen ausgeführt, damit diese dort ihr Geschäft verrichten können.
Exemplarisch ein Foto einer solchen Hinterlassenschaft……..
![Hundekot](/archiv/aktuelle-meldungen/Hinweis_Hundekot_Bild.jpg)
Daher sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass die Exkremente von Hunden mit einem entsprechenden Behältnis aufzunehmen und in der Restmülltonne zu entsorgen sind. Niemand möchte solche Haufen auf Straßen, Wegen und öffentlichen Grünanlagen wirklich sehen, noch dort hineintreten. Diesen Anspruch erheben neben Spaziergängern übrigens auch die mit der Pflege von Grünanlagen beschäftigten Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Titz.
Bei solch gearteten Verstößen gegen die öffentliche Ordnung können empfindliche Bußgelder ausgesprochen werden. Entsprechende Hinweise werden beim
Ordnungsamt der Gemeinde Titz, Landstraße 4, 52445 Titz, Tel. 02463-65924
entgegen genommen. Wichtig für die Anzeige ist, den Namen des Halters mitzuteilen und die Bereitschaft, als Zeuge zur Verfügung zu stehen.
Ordnungsamt
Gemeinde Titz
Über 30 Jahre alte Heizkessel müssen ausgetauscht werden
Kreis Düren
Zahlreiche Haus- und Wohnungseigentümer müssen jetzt in ihre Heizkessel investieren, da viele dieser Geräte älter als 30 Jahre sind. Weil das mit einem hohen Energieverbrauch und starker Umweltbelastung einhergeht, gilt für viele von ihnen seit Januar eine Austauschpflicht. Für Eigentümer bedeutet diese bundesweite Vorgabe erst einmal Kosten von mehreren tausend Euro. Aber: Aktuelle Brennwertkessel verbrauchen deutlich weniger Öl oder Gas als die alten Heizwertkessel, weil sie auch den Abgasen noch nutzbare Wärme abgewinnen. Die Investition kann sich deshalb durchaus bezahlt machen. Gleichzeitig profitiert das Klima. Jörg Hubrich, Energieexperte der Verbraucherzentrale Düren beantwortet die wichtigsten Fragen zum Heizkesselaustausch:
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Wer muss den Kessel austauschen? Vorgeschrieben ist der Austausch von Konstanttemperaturkesseln, die älter sind als 30 Jahre. Wer nicht weiß, wie alt sein Kessel ist, schaut ins Protokoll des Schornsteinfegers: Entscheidend ist das Baujahr des Wärmetauschers. Manche Ü-30-Heizung darf aber weiterlaufen. Wer seit 1. Februar 2002 im eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt, ist von der Austauschpflicht ausgenommen. Gleiches gilt für Anlagen in Mehrfamilienhäuser mit mehr als 400 Kilowatt Nennleistung sowie für alle Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Wer jetzt ein Haus mit austauschpflichtigem Kessel kauft, muss diesen binnen zwei Jahren ersetzen. Die Einhaltung der Vorschriften überwacht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.
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Was kostet ein neuer Kessel? Einen Gas-Brennwertkessel für ein Zweifamilienhaus gibt es inklusive der nötigen Umrüstung des Kamins ab etwa 5.000 Euro. Öl-Geräte sind etwas teurer. Hinzu kommt der Einbau. Von der Eigenmontage ist Laien abzuraten, weil viele Vorschriften zu beachten sind und Fehler die Effizienz beeinträchtigen können. Eigentümer sollten sich mehrere Angebote von Heizungsbauern einholen, bevor sie einen Auftrag erteilen. Unterstützung bei der Angebotsprüfung bietet die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale an.
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Lohnt sich der Austausch? Moderne Brennwertkessel benötigen 10 bis 25 Prozent weniger Brennstoff als in die Jahre gekommene Heizwertkessel. Hinzu kommt oft eine Ersparnis durch die integrierte Heizungspumpe, die bis zu 90 Prozent weniger Strom verbraucht als ihre Vorläufer aus den 1980er Jahren. Deshalb kann sich ein Austausch, je nach Ausgangslage, durchaus rentieren – auch schon bei jüngeren Kesseln. Für manche Heizungserneuerung können zudem Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt werden, die die Investition verringern.
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Wie finde ich den richtigen Kessel? Die Leistung muss zum Heizbedarf passen und der Verbrauch möglichst gering sein. Brennwertkessel sind praktisch ein Muss – auch gegenüber aktuellen Heizwertkesseln sind sie deutlich sparsamer. Bei der Suche nach dem passenden Modell hilft unter anderem das unabhängige Internet-Portal ecotopten.de. Es macht eine Liste mit Gas-Geräten zugänglich, die strenge Anforderungen erfüllen.
- Ist es sinnvoll, gleichzeitig andere Maßnahmen vorzunehmen? In jedem Fall sollten die Heizungsrohre gedämmt und die Wärmeverteilung geprüft werden, beispielsweise mit einem hydraulischen Abgleich. Ob es sich zusätzlich lohnt, die Heizung zum Beispiel mit Solarkollektoren zu unterstützen, variiert von Haus zu Haus.
Jörg Hubrich, Energieberater der Verbraucherzentrale berät anbieterunabhängig zum Thema Heizkesselaustausch im Stützpunkt der Kreisverwaltung Düren, Bismarckstraße 16 in Düren. Die nächsten Termine können für den 7. April und 5. Mai vereinbart werden. Die halbstündige Beratung für 5 Euro ist unter Telefon 02421/22 27 14 zu vereinbaren. Für einkommensschwache Haushalte ist die Beratung nach Vorlage entsprechender Nachweise kostenfrei. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Udo Kuck, Förderberater der Kreisverwaltung Düren, informiert auf Wunsch über die Fördermöglichkeiten, die das Land NRW bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden bietet.
Planungsverband hat Arbeit aufgenommen
Tagebaurandgemeinden Erkelenz, Titz, Jüchen und Mönchengladbach geben gemeinsame Erklärung ab: Entwicklungskonzept und Ideenwettbewerb geplant
Die Tagebaurandgemeinden Erkelenz, Titz, Jüchen und Mönchengladbach haben sich auf Grundlage von Beschlüssen der jeweiligen Räte zu einem informellen Planungsverband zusammengeschlossen und dazu jetzt eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Darin unterstreichen sie ihre Absicht, gemeinsam die Probleme und Herausforderungen aus der Tagebaurandlage sowie die nachhaltige Gestaltung der Tagebaulandschaft anzugehen. „Der lange Zeitraum von der bergbaulichen Inanspruchnahme bis hin zur abschließenden Gestaltung der rekultivierten Flächen und des Restsees birgt unterschiedliche Planungsphasen, welche mehrere Generationen von Bürgern direkt betreffen. Die interkommunale Zusammenarbeit wird hierbei als geeignetes Werkzeug angesehen, um langfristig den sich hieraus ergebenden Aufgaben zu stellen und gemeinsam für die Region eine lebenswerte Zukunftsperspektive ohne kommunale Grenzen entwickeln zu können“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung von Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners (Mönchengladbach) sowie der Bürgermeister Jürgen Frantzen (Titz), Peter Jansen (Erkelenz) und Harald Zillikens (Jüchen). Unter dem Motto „gemeinsam ist man stärker“ erheben sie die „regionale Stimme“, um auf die Folgen von Garzweiler II für die gesamte Region hinzuweisen und Perspektiven abzuleiten.
Die vier Kommunen erarbeiten zunächst in Abstimmung mit der „Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH“ (IRR), der Region Köln/ Bonn e.V. und der Aachener Stiftung Kathy Beys als Partner ein räumliches Entwicklungskonzept auf der Basis eines Ideenwettbewerbes. Dieses Projekt wird von den zum informellen Planungsverband zusammengeschlossenen Kommunen auf dem 1. Innovationstag Rheinisches Revier am 09.05.2015 vorgestellt. Das Gebiet des informellen Planungsverbandes entspricht in seinem Kern dem sog. „Innovationsraum Garzweiler“, einem der sieben Innovationsräume welche als Handlungsräume innerhalb der IRR benannt wurden. Im Rahmen des Landesprogramms „Innovationsregion Rheinisches Revier“ (IRR) soll das regionale Entwicklungspotential identifiziert, gebündelt und vernetzt werden, um daraus einen Mehrwert abzuleiten und bereits heute auf zukünftige Strukturveränderungen reagieren zu können. Ziel ist die Weiterentwicklung des Rheinischen Reviers zu einer Modellregion für die Energiewende.
Titz nimmt an WDR 2-Wettbewerb "Für eine Stadt" teil
Die Gemeinde Titz nimmt in diesem Jahr an der Auslosung des WDR 2-Wettbewerbs „Für eine Stadt“ teil.
Am Mittwochnachmittag (11. Februar 2015) tritt Titz in der Blitzqualifikation gegen die Gemeinde Herscheid an. Die genaue Startzeit für das Voting wird am Mittwoch auf WDR 2 bekannt gegeben, die weiteren Regeln der Blitzqualifikation finden Sie unter dem folgenden Link:
Daher, unterstützen Sie die Gemeinde Titz am Mittwochnachmittag tatkräftig mit Ihrer Stimme!!
Gerne können Sie diese Information auch im privaten/beruflichen Umfeld über die sozialen Netzwerke teilen.
Neue Müllmarken ab 2015
Zur Kontrolle des Bestandes der Abfallbehälter in der Gemeinde Titz werden alle Eigenheimbesitzer bzw. Vermieter mit der Versendung der Grundbesitzabgabenbescheide 2015 neue Gebührenmarken für die auf ihren Grundstücken vorhandenen Abfallgefäße erhalten.
Sollten die ausgegebenen Gebührenmarken nicht mit den Größen der Abfallbehälter übereinstimmen, die sich tatsächlich auf den jeweiligen Grundstücken befinden, so sollten die Abfallbehälter bis spätestens zum 31. März 2015 korrekt angemeldet bzw. umgemeldet werden.
Abfallbehälter, auf deren Deckel keine oder falsche Gebührenmarken geklebt sind, können ab dem 01. April 2015 nicht mehr durch die Firma Burbach geleert werden.
Wo geht’s nach Opherten? Am Silo links rein…
Ein weiteres Titzer Wahrzeichen verabschiedet sich nach ca. 56 Jahren aus der Region. Der ehemalige Getreidespeicher – auch Hochsilo genannt - wurde bis zum Jahre 1990 von den Gebrüdern Wirtz und Walter Krummen betrieben. Viele Bauern aus der Gemeinde nutzen die Wirtschaftlichkeit des Speichers und beluden ihn mit Getreide.
Am 23. Januar 2015 wurden in Anwesenheit von Bürgermeister Jürgen Frantzen, Herrn Beigeordneten Christian Canzler, dem Ortsvorsteher Herrn Norbert Schiffer, dem Vorhabenplaner Herrn von der Heide und den Investoren, den Gebrüdern Ulrich und Georg Bolten aus Wegberg sowie einigen Gemeinderatsmitglieder der Abriss des 20 Meter hohen Silos in Gang gesetzt. Das niederländische Abbruchunternehmen hatte zuvor das abzutragende Gebäude entkernt, damit nun das Silo einem neuen Projekt, dem Bau einer altersgerechten und barrierefreien Wohnanlage, weichen kann.
Die Abbrucharbeiten, d. h. rund 500 Kubikmeter Bauschutt und ca. 50 Tonnen Holzabfälle, werden ordnungsgemäß entsorgt. Dies führte dazu, dass die Anwohner rund um das Silogrundstück vorübergehend von einer Mehrbelastung an Lärm und Baustaub betroffen waren.
Die Grundsteinlegung für die seniorengerechte Wohnanlage ist derzeit für den 15. April 2015 geplant. Der Neubau des Mehrparteienhauses, auf ca. 2.500 qm² Baugrund, mit 26 barrierefreien und seniorengerechten Wohneinheiten wird voraussichtlich im Jahre 2017 seiner Bestimmung übergeben werden können. Die Wohnungen haben eine Größe zwischen 48 bis 77 m² und sind mit zwei bis drei Zimmer, Küche, Diele, Bad und einem Balkon, auf ein bis drei Personen zugeschnitten sowie an die Bedürfnisse von Senioren angepasst. Neben der Barrierefreiheit bietet jede Wohnung eine integrierte Notrufanlage sowie ein großzügiges Bad, welches mit allen behinderten gerechneten Attributen ausgestattet ist. Des Weiteren sind alle Wohnungen entweder ebenerdig oder mit dem Aufzug erreichbar. Die nach Süden ausgerichtete Gartenanlage kann von den Mietern gemeinschaftlich genutzt werden.
Die Gewerbefläche im Erdgeschoss bietet Platz für ein bis zwei Gewerbeeinheiten von 80 und 120 m². Zudem steht eine Terrassenfläche für eine evtl. Außengastronomie zur Verfügung. Es ist geplant, einen Mittagstisch für die Bewohner des Hauses in der Gewerbefläche anzubieten. Diese Räumlichkeiten sind direkt innerhalb des Gebäudes von den Bewohnern zugänglich.
Derzeit leben in der Gemeinde Titz 1.625 Senioren, die älter als 65 Jahre alt sind
(Stand: 26.01.2015). Gerne haben Sie die Möglichkeit, sich ausführlich über das seniorengerechte Wohnen zu informieren.
Anfragen nimmt der Fachbereich 3 der Gemeindeverwaltung unter der Rufnummer 02463 – 65931 entgegen.
![Silo Ansichten](/archiv/aktuelle-meldungen/Silo_Ansichten_Index.jpg)
„Mobiles Bürgerbüro” zum ersten Mal im Einsatz
Am 22. Januar 2015 war das „mobile Bürgerbüro“ zum ersten Mal im Haus „Heilige Familie“ in Hasselsweiler im Einsatz. Im Bild Frau Marianne Varol (rechts) bei der Beantragung eines neuen Personalausweises.
Zu den Dienstleistungen, die im Rahmen dieses mobilen Service angeboten und erledigt werden, gehören in erster Linie die Aufgaben des Bürgerbüros, wie z. B. die Beantragung und Aushändigung von Personalausweisen.
Termine können im Bürgerbüro unter der Telefonnummer 02463/659-26 vereinbart werden und dann fährt das „Mobile Bürgerbüro“ an einem Tag in der Woche zu den Einwohnern, die das Rathaus nicht persönlich aufsuchen können.
Abschlussveranstaltung LEADER-Bewerbung der Region Rheinisch
Einladung
Am Mittwoch, den 4. Februar 2015, findet um 19.00 Uhr die Abschlusspräsentation der LEADER-Bewerbung „Rheinisches Revier an Inde und Rur“ im Haus Overbach in Jülich-Barmen statt.
Die Einladung der Indeland GmbH finden Sie im u. g. Link. Gleichzeitig sind interessierte Bürger im Namen von Bürgermeister Jürgen Frantzen zum Besuch der Veranstaltung herzlich eingeladen.
Offenlage des Planfeststellungsbeschlusses L19n hat begonnen
Wie im Amtsblatt Nr. 17/2014 bereits öffentlich bekanntgemacht, hat die Bezirksregierung Köln (Dezernat 25) unter dem 18. Dezember 2014 im o.g. Verfahren einen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Landesstraße 19 (L19n) als Ersatzstraße zwischen Titz-Jackerath und Erkelenz-Holzweiler erlassen.
Der Planfeststellungsbeschluss (Az.: 25.3.3.3-1/13), der das o.a. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung)
in der Zeit vom 05. Januar 2015 bis 19. Januar 2015 (einschließlich)
im Rathaus der Gemeinde Titz, Zimmer 5, Landstraße 4, 52445 Titz, während der Dienststunden
Mo.-Mi. 7.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00Uhr
Do. 7.30 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00Uhr
Fr. 8.00 bis 12.30 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, sowie auch den übrigen bekannten Betroffenen zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen).
Hinweis der Gemeindeverwaltung:
Die Planunterlagen können auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln eingesehen werden unter:
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