Personalversammlung der Gemeindeverwaltung
Am 20. Dezember, kurz vor Weihnachten, fand die Personalversammlung der Titzer Gemeindeverwaltung im großen Saal des Rathauses statt. Nach einer kurzen Begrüßung durch die Personalratsvorsitzende Traudel Ropohl gab Bürgermeister Jürgen Frantzen einen Foto-Rückblick über die Ereignisse, im vergangen Jahr in der Gemeinde von Bedeutung waren.
Im Anschluss daran folgten die offiziellen Glückwünsche für die in 2013 zu ehrenden Mitarbeiter. Es wurden Gratulationen für erfolgte Eheschließungen, neue Mitarbeiter, Verabschiedungen, runde Geburtstage, Beförderungen und ähnliches ausgesprochen.
Bürgermeister Jürgen Frantzen stellt sich 2014 zur Wahl
Bürgermeister Jürgen Frantzen hat sich entschieden, den Weg für eine gemeinsame Wahl von Gemeinderat und Bürgermeister am 25. Mai 2014 freizumachen. Um dies zu ermöglichen, verzichtet er auf fast anderthalb Jahre seiner eigentlich erst im Herbst 2015 endenden Amtszeit. Dies teilte der Titzer Rathaus-Chef am Donnerstag (28. November 2013) zunächst dem Leiter der Kommunalaufsicht, dem Dürener Landrat Wolfgang Spelthahn und anschließend den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung mit. Vertreter des Gemeinderats wurden am Abend im Rahmen der Sitzung des Titzer Haupt- und Finanzausschusses durch den Bürgermeister informiert.
Mit dieser freiwilligen Entscheidung des Bürgermeisters spart die Gemeinde Titz die Kosten für einen gesonderten Wahltag im Herbst 2015. Jürgen Frantzen wünscht sich durch seine Entscheidung aber vor allem, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr Wahlrecht bestmöglich nutzen: „Ich glaube, dass bei einer gemeinsamen Wahl von Rat und Bürgermeister sehr viel mehr Wählerinnen und Wähler von ihrem Recht Gebrauch machen, zur Urne zu gehen. Und durch eine hohe Wahlbeteiligung erhält das Bürgermeisteramt den notwendigen starken Rückhalt in der Bevölkerung. Ich denke, dass dieser Schritt auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ist, die mich für sechs Jahre gewählt haben.“
Jürgen Frantzen war am 30. August 2009 von den Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Titz für sechs Jahre und damit bis Herbst 2015 gewählt worden. Bis zum 30. November 2013 müssen sich Bürgermeister und Landräte in NRW entschieden haben, ob sie ihre Wahlzeit komplett ausschöpfen und zu einer späteren Wiederwahl antreten oder ob sie vorzeitig das Amt niederlegen und sich schon im Mai 2014 der Wahl stellen. Am 25. Mai 2014 finden in NRW Kommunalwahlen, Kreistagswahlen und die Europawahl statt.
Rathaus und Gemeindekindergarten „Zauberwelt“ geschlossen
Am Freitag, 20. Dezember 2013, bleiben das Rathaus der Gemeinde Titz und der Gemeindekindergarten „Zauberwelt“ aufgrund einer Personalversammlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganztägig geschlossen. Wir bitten Sie, dies bei Ihren Planungen zu berücksichtigen.
Am Freitag, 27. Dezember 2013, ist das Rathaus wegen des Brückentages geschlossen.
Für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt von 9.30 – 10.30 Uhr geöffnet.
Alle Bereitschaften sind, wie gewohnt, erreichbar.
Trinkwasser-Störfall in Jülich und Titz ist beendet
Wasserturm als „höchstwahrscheinlicher Übeltäter“ identifiziert
„Alle vorliegenden Untersuchungsergebnisse sprechen für den Wasserturm Stetternich als Quelle der coliformen Keimbelastung“, fasst Paul Gormanns, Technischer Leiter der Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ) die Untersuchungs-Ergebnisse externer Labore zusammen. Diverse Proben waren in den letzten Tagen sorgfältig untersucht worden. Auch eine umfangreiche Stamm-Typisierung war durchgeführt worden. Es galt, den Verursacher der Keimbelastung des Trinkwassers zu finden, das Teile von Jülich und Titz verunreinigt hatte. Resultat der Ergebnisse: der Wasserturm ist höchstwahrscheinlich der Verursacher. Er war bereits zu Beginn der Suche als eine Vorsichtsmaßnahme durch die SWJ-Verantwortlichen von der Wasserversorgung abgetrennt worden.
„Bereits seit Tagen sind alle genommenen Proben frei von coliformen Keimen“, betont Paul Gormanns. „Die von uns durchgeführten Maßnahmen haben schnell ihre Wirkung gezeigt.“ Die SWJ hatte sofort nach Bekanntwerden der Keimfunde ihr Wassernetz in den betroffenen Gebieten intensiv gespült und das Trinkwasser – in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises – gechlort. Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sind erfüllt.
Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wird die Chlorung zu Beginn der kommenden Woche beendet. Das Trinkwasser wird weiterhin bakteriologisch untersucht.
Ablesen der Wasserzähler
Vom 2. Dezember bis 21. Dezember 2013 werden im gesamten Gemeindegebiet Titz die Wasserzähler abgelesen.
Die Ableser sind von Montag bis Freitag zwischen 9 und 19 Uhr sowie an Samstagen zwischen 9 und 17 Uhr im Einsatz.
Sollten Sie in dieser Zeit für unsere Ableser nicht erreichbar sein (z.B. wegen Urlaub o.ä.), besteht die Möglichkeit, die Zählerstände schriftlich an das Wasserwerk der Gemeinde Titz, Landstraße 4, 52445 Titz oder telefonisch unter 02463/65914 bis zum 27.12.2013 anzugeben.
Selbstverständlich können Sie Ihren Zählerstand inklusive Datum der Ablesung und unter Angabe der Zählernummer auch per E-Mail an senden.
Später abgegebene Zählerstände können leider aus organisatorischen Gründen für die Jahresrechnung 2013 nicht mehr berücksichtigt werden. Zählerstände die nicht erfasst werden können, werden wie in den allgemeinen Versorgungsbedingungen vorgesehen, auf Grundlage der letzten Ablesung geschätzt.
Das Wasserwerk bittet darum, den Ablesern freien Zutritt zu den Zählern zu ermöglichen.
Ein Hinweis zur Sicherheit:
Jeder Ableser ist mit einer Vollmacht des Wasserwerkes ausgestattet (siehe Muster), die nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig ist.
Titz, den 28. November 2013
Ihr
Wasserwerk der Gemeinde Titz
Einwohnermeldeamt geschlossen
Das Einwohnermeldeamt ist am Freitag, 6. Dezember 2013 und Montag, 9. Dezember 2013, für den Publikumsverkehr geschlossen.
Grund: In diesem Zeitraum werden alle Daten des Einwohnermeldesystems zum Rechenzentrum Aachen übertragen. Jegliche Bearbeitungen sind ausgeschlossen. Auch fertige Pässe und Ausweise können nicht ausgegeben werden, da die Ausgabe im Pass- und Ausweisregister dokumentiert werden muss. Die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes bitten um Ihr Verständnis.
Stadt Jülich und Gemeinde Titz arbeiten zukünftig zusammen
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit in der Personalverwaltung geschlossen
Immer mehr Kommunen geraten in finanzielle Engpässe. Um insbesondere in den finanziell schwierigen Zeiten möglichst viel Handlungsspielraum zu erhalten, sind die Stadt Jülich und die Gemeinde Titz in der Vergangenheit bereits verschiedene Kooperationen (wie z.B. im Bereich Schulsupport, beim Zweckverband Schirmerschule, VHS Jülicher Land etc.) eingegangen.
Mit Blick auf den demographischen Wandel und den damit verbundenen Fachkräftemangel, positionieren sich Jülich und Titz zukunftsorientiert und verfolgen demnächst gemeinsame Interessen und Ziele im Personalwesen. Die Gemeinde Titz verliert nämlich mit Peter Wirtz zum Frühjahr den Fachmann in der Verwaltung für die Entgeltabrechnungen, der in den Ruhestand treten wird und an der jetzigen Lösung mitgearbeitet hat.
Durch diesen Zusammenschluss können die stetig steigenden Anforderungen und wachsende Komplexität der Themen im Personalbereich, das sich ständig ändernde Tarifrecht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung bestmöglich abgewickelt werden.
Aus vorgenannten Gründen sind die Kommunen bzgl. der Wahrnehmung von Aufgaben einer Personalverwaltung in Interkommunaler Zusammenarbeit übereingekommen und haben am 18.11.2013 eine öffentlich rechtliche Vereinbarung unterzeichnet, die zum 01.01.2014 in Kraft tritt.
Damit wird die Stadt Jülich als vertragliche Erfüllungsgehilfin für die Gemeinde Titz tätig.
Die zu erbringenden Dienstleistungen beschränken sich zunächst im Wesentlichen auf die Bereiche „Entgeltabrechnung“ und „Kindergeld“. Die inhaltliche Ausweitung des Dienstleistungsangebotes ist ebenso wie die Einbeziehung weiterer umliegender Kommunen denkbar.
Die Ziele der Aufgabenerledigung in Interkommunaler Zusammenarbeit sind insbesondere die Erbringung von Personaldienstleistungen an zentralen Stellen, eine Bündelung des notwendigen Fachwissens sowie die Optimierung von Prozessabläufen durch Standardisierung.
Die Entscheidungshoheit in Personalangelegenheiten soll - ebenso selbstverständlich wie ein Beratungsangebot für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – vor Ort erhalten bleiben.
Die Vereinbarung ist zunächst als Pilotprojekt für ein Jahr angelegt. Bürgermeister Jürgen Frantzen gibt sich zuversichtlich und geht fest vom Erfolg und einer Verlängerung aus.
RWE bleibt bis 2033 Partner der Gemeinde Titz
• Vertrauensvolle Zusammenarbeit für ein leistungsfähiges Netz
Die Gemeinde Titz vertraut ihre Stromversorgung weiterhin RWE an. Jürgen Frantzen, Bürgermeister der Landgemeinde und Dr. Heinz-Willi Mölders, Vorstand der RWE Deutschland AG, unterzeichneten am 4. November 2013 den Konzessionsvertrag, der bis zum Jahr 2033 gültig sein wird. Damit ist die leitungsgebundene Energieversorgung für rund 8.250 Einwohner für die kommenden 20 Jahre sichergestellt.

Vorangegangen war ein öffentlicher Wettbewerb für interessierte Energieversorgungsunternehmen um die Konzessionierung. Die Verwaltung und der Rat der Gemeinde Titz hatten die eingegangenen Angebote intensiv geprüft und bewertet. Nach dieser Bewertung fiel die Entscheidung zugunsten von RWE Deutschland.
„Wir haben uns entschieden, die vertrauensvolle und bewährte Zusammenarbeit mit RWE fortzusetzen, weil der neue und kommunalfreundliche Konzessionsvertrag für unsere Bürger sowie für die gewerbetreibenden Unternehmen und Betriebe langfristig leistungsfähige und moderne Netze garantiert.“, sagte Jürgen Frantzen. Dr. Heinz-Willi Mölders bedankte sich für das Vertrauen: „Die Energieversorgung ist das traditionelle Kerngeschäft von RWE. Deswegen freuen wir uns, dass wir die Verantwortlichen der Gemeinde Titz überzeugen konnten, die Partnerschaft mit uns in den kommenden zwanzig Jahren fortzuführen“, sagte er.
Für die Betreuung des Netzes vor Ort ist die EWV Energie- und Wasser-Versorgung GmbH verantwortlich. Die Netzgesellschaft regionetz kümmert sich um den Ausbau und Betrieb des Stromnetzes und ist eine 100-prozentige Tochter der EWV. EWV-Geschäftsführer Manfred Schröder weiß, dass die Anforderungen an die Stromnetze wachsen: „Die Solarzellen auf dem Dach, die Biogasanlagen der landwirtschaftlichen Betriebe und die Windparks machen die Strominfrastruktur der Zukunft wesentlich vielfältiger. Deshalb ist es nötig, das Netz ständig zu modernisieren und auszubauen. Wir freuen uns, die Stromnetze in Titz auch in Zukunft technisch auf dem neuesten Stand zu halten.“
Die Bürger mit Energie zu versorgen, gehört zu den grundlegenden Interessen einer Kommune. Um dies zu erfüllen, erteilt die Kommune dem Energieversorgungsunternehmen im Rahmen eines Konzessionsvertrages das Recht, öffentliche Straßen, Wege und Plätze zur Verlegung von Versorgungsleitungen in Anspruch zu nehmen (Wegerecht) und die Energieversorgung in der Kommune durchzuführen. Das Energieversorgungsunternehmen verpflichtet sich im Gegenzug dazu, eine sichere Energieversorgung zu gewährleisten und die vertraglich festgelegte Konzessionsabgabe an die Kommune zu zahlen.
Gedenkfeier in Müntz anlässlich der Reichspogromnacht
Am 14. November fand die diesjährige Gedenkveranstaltung zur Reichspogromnacht in Müntz statt. Bürgermeister Jürgen Frantzen erinnerte daran, dass auch in Müntz die Synagoge in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 geschändet wurde, genau vor 75 Jahren.
Die zahlreichen interessierten Menschen trafen sich am jüdischen Friedhof in Müntz, dessen Wiederherrichtung in diesem Jahr ihren Abschluss fand.
Die Grabsteine und Fragmente wurden wieder aufgestellt und die Friedhofsmauer wieder hergerichtet. Dieter Peters, Friedhofsbeauftragter des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein K.d.ö.R. wusste einiges über den Geschichte und Zerstörung des Friedhofes zu berichten.
Von dort ging die Gruppe in einem schweigsamen Kerzenmarsch zum ehemaligen Standort der Synagoge. Das Jugendparlament hatte sich erneut an der Gedenkfeier anlässlich der Reichspogromnacht beteiligt. In diesem Jahr hatten die Jugendlichen die Fassade der Müntzer Synagoge nachskizziert. Die 4 x 4 Meter großen Holzplatten wurden im Rahmen der Feier am früheren Standort des jüdischen Gotteshauses aufgebaut.
Im Gedenken an die Opfer des Holocaust und auch als Appell an alle Menschen, egal welcher Religionszugehörigkeit oder Herkunft und Alters, lasen Mitglieder des Jugendparlaments Auszüge aus der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen vor.
In der Bürgerhalle klang die Gedenkfeier mit Unterstützung des Kirchenchores und der Verlesung eines jüdischen Totengebetes durch den Rabbiner Max Bohrer von der jüdischen Gemeinde in Aachen aus.

Primus geht an den Start
Die Gemeinde Titz hat einen erfolgreichen Antrag zur Teilnahme am Modellprojekt PRIMUS-Schule gestellt. Damit besteht die Chance für eine Weiterentwicklung der Schullandschaft in unserer Gemeinde, aufbauend auf die beiden bisherigen und sehr guten Schulangebote, nämlich der Gemeinschaftsgrundschule „Titzer Land“ und der Gemeinschaftshauptschule Titz. Dies ist maßgeblich auch auf den Einsatz der beiden Schulleiterinnen, Frau Anja Schüürmann und Frau Stefanie Törkel-Howlett, zurückzuführen, denen der ausdrückliche Dank von Bürgermeister Jürgen Frantzen für einen unermüdlichen Einsatz auch im Interesse eines weiterführenden Schulangebots in der Gemeinde Titz gilt.
Nach Abschluss des zunächst bis zum 9. November 2013 laufenden vorgezogenen Anmeldeverfahrens und weiteren geführten Gesprächen mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung für das Land Nordrhein-Westfalen wird die PRIMUS-Schule Titz zum Schuljahr 2014/2015 an den Start gehen.
Zahlreiche Eltern haben ihr Kind bereits an der Schule angemeldet und damit ganz wesentlich zum Gelingen dieser Schulgründung beigetragen, die ein attraktives Schulangebot im Primar- und Sekundar-I-Bereich bietet. Die Genehmigung der Schule ist für die Gemeinde Titz ein bedeutender Standortfaktor und ein sehr wichtiger Schritt zum Erhalt der Schullandschaft.
Als Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung:
- Frau Anja Schüürmann, Gemeinschaftsgrundschule „Titzer Land“, 02463/8346, oder Frau Bettina Polnik (Sekretariat), , sowie
- Frau Stefanie Törkel-Howlett, Gemeinschafts-hauptschule Titz, 02463/1300, ,
Trinkwasser in Titz ist keimfrei
Gute Nachrichten hat die Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ) auch für die Bürger der Gemeinde Titz: Die an allen Messpunkten entnommenen Trinkwasserproben sind frei von Keimen. Die von der SWJ durchgeführten Maßnahmen seit der Entdeckung der Keime (intensives Spülen der Wassernetze und chloren) haben die gewünschte Wirkung gezeigt. Aus Sicherheitsgründen wird die SWJ - in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises - das Trinkwasser weiter chloren. (Quelle: Stadtwerke Jülich GmbH)
Anmeldeverfahren zur PRIMUS-Schule in der Gemeinde Titz
Liebe Eltern,
wie Sie wissen, hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung am 27. September 2013 die Gründung einer PRIMUS-Schule in der Gemeinde Titz genehmigt; die Schule wird zum kommenden Schuljahr an den Start gehen, wenn sich aus dem nun beginnenden Anmeldeverfahren (mindestens) 50 Einschulungen für das Schuljahr 2014/15 ergeben.
Die Schulleiterinnen der beiden bestehenden Schulen in Titz sind Ende vergangener Woche von der Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde mit der Durchführung des Anmeldeverfahrens beauftragt worden. Über dieses Verfahren möchten wir Sie hiermit informieren:
- Nach zwei Elterninformationsveranstaltungen, zunächst am 15. Juli 2013 und am 10. Oktober 2013, beginnt nunmehr das Anmeldeverfahren für die PRIMUS-Schule Titz. Es endet voraussichtlich am 31. Oktober 2013, bei Bedarf kann es jedoch in Absprache zwischen Anmeldeteam, Schulleitungen, Gemeindeverwaltung und Schulaufsichtsbehörden bis zum 9. November 2013 verlängert werden. Diese Verlängerung des Anmeldeverfahrens ist schon deshalb wahrscheinlich, da ein großer Teil des Anmeldeverfahrens in die Herbstschulferien des Landes Nordrhein-Westfalen fällt.
- An der PRIMUS-Schule können alle Kinder angemeldet werden, die am 1. August 2014 schulpflichtig sind, d.h. bis zum 30. September 2014 das sechste Lebensjahr vollenden. Kinder, die nach dem 30. September 2008 geboren sind, können auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten in die PRIMUS-Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind. Anträge hierzu sind im Schulsekretariat der Gemeinschaftsgrundschule Titzer Land oder bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
- Beim gemeinsamen elterlichen Sorgerecht reicht es aus, wenn ein Elternteil das Kind anmeldet und eine Einverständniserklärung mit der Unterschrift des zweiten Sorgeberechtigten vorlegt. Der anmeldende Elternteil soll sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Besteht kein gemeinsames Sorgerecht, ist von Seiten der Eltern nachzuweisen, wer das Sorgerecht für das Kind zurzeit innehat. Diese Person muss die Anmeldung unterschreiben.
Wir bieten Ihnen die folgenden, festen Anmeldetermine an:
Datum | Uhrzeit | Ort | Anmeldeperson |
Freitag, 18.10.2013 |
07.30 – 09.00 |
Grundschule Rödingen Grundschule Titz |
Anja Schüürmann |
Samstag, 19.10.2013 |
09.00 – 13.00 | Grundschule Titz | Anja Schüürmann |
Montag, 21.10.2013 |
10.00 – 12.00 | Hauptschule Titz | Stefanie Törkel-Howlett |
Dienstag, 22.10.2013 |
14.00 – 16.00 | Hauptschule Titz | Stefanie Törkel-Howlett |
Mittwoch, 23.10.2013 |
10.00 – 12.00 | Hauptschule Titz | Stefanie Törkel-Howlett |
Adressen:
- Gemeinschaftsgrundschule „Titzer Land“, Standort Titz, Schulstraße 4
- Gemeinschaftsgrundschule „Titzer Land“, Standort Rödingen, Hohe Straße 12
- Gemeinschaftshauptschule Titz, Mörikestraße
Anmeldungen können außerdem durchgängig an der Gemeinschaftsgrundschule „Titzer Land“, Standort Titz, (günstig ab 11.30 h) oder in der Gemeindeverwaltung im Rathaus abgegeben werden. Für den Fall eines verlängerten Anmeldeverfahrens kündigen wir vorsorglich auch schon für Samstag, 9. November 2013, von 9.00 bis 13.00 h in der Gemeinschaftsgrundschule, „Titzer Land“, Standort Titz, einen weiteren Anmeldetermin an.
Zuletzt können Sie auch telefonisch individuelle Anmeldemöglichkeiten mit uns vereinbaren bzw. einen Einzelberatungstermin erhalten.
Ihre Ansprechpartner/innen für die Anmeldungen sind:
Frau Anja Schüürmann, Gemeinschaftsgrundschule „Titzer Land“, 02463/8346, oder Frau Bettina Polnik (Sekretariat), |
Herr Heinz Schumacher |
Frau Stefanie Törkel-Howlett, Gemeinschaftshauptschule Titz, 02463/1300, |
Aktuelle weitere Informationen, z.B. das individuell erarbeitete und aktualisierte pädagogische Konzept, zugeschnitten auf die Verhältnisse in der Gemeinde Titz, finden Sie auch hier.
Hinweis des Ordnungsamtes - Verkehrsberuhigung
Das Ordnungsamt erreichen immer wieder Hinweise aus der Bevölkerung, dass in „verkehrsberuhigten Bereichen“ im Gemeindegebiet mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren werde. In solchen „verkehrsberuhigten Bereichen“ (umgangssprachlich „Spielstraßen“), die mit Verkehrszeichen 325.1 gekennzeichnet sind, darf lediglich „Schrittgeschwindigkeit“ (ca. 7 km/h) gefahren werden.
Rat beschließt Planung des Feuerwehrgerätehauses in Müntz
In seiner Sitzung am 2. Oktober 2013 beschloss der Rat der Gemeinde Titz die Entwurfsplanung des Feuerwehrgerätehauses in Müntz. Dem Beschluss voran ging die Vorstellung und Beratung im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt. Hier stellte das beauftragte Architekturbüro, die Entwurfsplanung vor und beantwortete die verschiedensten Fragen der Ausschussmitglieder. Es ging bei seiner Vorstellung darauf ein, dass die Planung in konstruktiven Gesprächen mit der Wehrleitung der freiwilligen Feuerwehr Titz, der Verwaltung sowie der Feuerwehrunfallkasse erstellt worden sei und somit alle Interessen Berücksichtigung finden konnten. Die weitere zeitliche Planung sieht nun eine Einreichung des Bauantrages noch in diesem Jahr vor, so dass davon ausgegangen wird, Ende des zweiten Quartals 2014 mit dem Bau des Gebäudes beginnen zu können.
Sanierung des Wasserwerks
In der Betriebsausschusssitzung des Wasserwerkes der Gemeinde Titz am 01.10.2013 haben sich die Mitglieder des Ausschusses über den Fortschritt der umfangreichen Sanierungsmaßnahmen (Bild: neue Druckerhöhungsanlage; frequenzgeregelte Normpumpe) im Titzer Wasserwerk informiert. Neben Mitarbeitern des Wasserwerkes um Bürgermeister Jürgen Frantzen und dem Leiter des Wasserwerkes, Michael Dahlem, standen auch Vertreter des beauftragten Ingenieurbüros für Fragen zur Verfügung. Einen ausführlichen Bericht über die durchgeführten sowie der in Zukunft anstehenden Baumaßnahmen können Sie einem der nächsten Amtsblätter entnehmen.
Neubau der Brücke in Müntz
In der vergangenen Woche haben die Bauarbeiten zur Erneuerung der Malefinkbachbrücke in Titz-Müntz begonnen. Hierbei wird die vorhandene Brücke abgerissen und ein neues Brückenbauwerk mit einer rund 4,25 m breiten Fahrbahndecke gebaut. Zusätzlich erhält die Brücke auf der westlichen Seite einen ungefähr 1,00 m breiten Gehweg. Die Erstellung des neuen Brückenbauwerkes soll bis zum Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.
Für die Behinderung des Verkehrs durch die Vollsperrung der Burgstraße während der Bauarbeiten, bitten wir die Anwohner um Verständnis.
PRIMUS-Schule genehmigt
Liebe Eltern,
die Gemeinde Titz hat sich erfolgreich um die Teilnahme am Modellversuch Primusschule beworben, am 27. September 2013 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung die Primusschule Titz mit zwei Zügen am Standort Titz genehmigt und der Gemeinde Titz die Durchführung des Anmeldeverfahrens zum Schuljahr 2014/2015 ermöglicht.
Wenn Ihr Kind zurzeit eine Kindertageseinrichtung bzw. eine Tagesmutter besucht und zum 1. August 2014 schulpflichtig wird, und Sie werden sich möglicherweise bereits Gedanken darüber gemacht haben, an welcher Grundschule Sie es demnächst anmelden möchten.
Die Gemeinde Titz kann Ihnen jetzt eine sehr interessante Alternative zu den bereits bestehenden Grundschulen anbieten.
Als perspektivische Weiterentwicklung der beiden sehr guten Schulen in der Gemeinde Titz, nämlich der Gemeinschaftsgrundschule "Titzer Land" und der Gemeinschaftshauptschule bietet die Gemeinde Titz Ihnen nunmehr modellhaft die Beschulung Ihrer Kinder in einer Primusschule a ab dem Schuljahr 2014/2015 an.
Bei diesem Schulmodell handelt es sich um eine neuartige Schule beginnend in Klasse 1 bis einschließlich Klasse 10 als Ganztagsangebot, in der mit einem neuen pädagogischen Konzept (angelehnt an das der PISA-Gewinnerländer in Nordeuropa, unten dazu mehr) alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I (alle Formen von Haupt- und Realschulabschlüssen) erlangt werden können. Durch Kooperation mit gymnasialen Oberstufen kann Ihr Kind nach 13 Schuljahren auch das Abitur ablegen (als sog. G-9 Abitur).
Zur Vertiefung der Elterninformationen und der ausführlichen Möglichkeit Ihrer Nachfragen wird es zudem einen weiteren Elterninformationsabend geben. Unabhängig davon können Sie die hier genannten Ansprechpartner jederzeit zur Modellschule mit „Fragen löchern“.
Bitte besuchen Sie diese Seite demnächst öfter, denn hier wird die Gemeinde Titz in Kürze weitere aktuelle Informationen, z.B. zum Anmeldeverfahren veröffentlichen.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Jürgen Frantzen
Bürgermeister der Gemeinde Titz
Pädagogisches Konzept
Das Pädagogische Konzept als innerer Kern der neuen Primusschule wurde seit der Informationsveranstaltung bzw. Antragstellung überarbeitet und erweitert. Die aktuelle Fassung, die mit der Genehmigung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung genehmigt wurde, finden Sie hier.
Infoveranstaltung
Auf der ersten, sehr gut besuchten Informations-veranstaltung in der Aula der Gemeinschaftshauptschule der Gemeinde Titz (Mörikestraße), die am Montag, 15. Juli 2013, 19.00 Uhr stattfand, wurde das Modell Primusschule an sich und die bis dahin erstellte Grobkonzeption mit dem Pädagogischen Konzept vorgestellt. Interessierte Eltern konnten zahlreiche Fragen stellen, die von der Gemeindeverwaltung, durch die Schulleiterinnen der Gemeinschaftsgrundschule und der Gemeinschaftshauptschule sowie der Leitung des gemeindlichen Kindergartens Zauberwelt beantwortet wurden.
Nachdem nun die Konzeption und das Pädagogische Konzept weiter für die Genehmigung ergänzt und überarbeitet und eine Genehmigung erteilt wurde, findet eine weitere Informationsveranstaltung zur Primusschule Titz am
Donnerstag, 10. Oktober 2013, ab 18.30 Uhr,
in der Aula der Gemeinschaftsgrundschule „Titzer Land“ (Schulstraße 4),
statt.
Zunächst wird den Eltern die Möglichkeit geboten, das Gebäude der Gemeinschaftsgrundschule (in dem die Primusschule starten soll) zu besichtigen. In der Veranstaltung werden dann alle wichtigen und relevanten Informationen zur Primusschule Titz gegeben und erläutert. Selbstverständlich dürfen auch gerne Fragen gestellt werden.
Weiter haben Sie an diesem Abend bereits die Möglichkeit, Ihr Kind an der Primusschule Titz anzumelden.
Anmeldeverfahren
Mit der Informationsveranstaltung am 10. Oktober 2013 beginnt das Anmeldeverfahren für die Primusschule Titz und dauert voraussichtlich bis zum Freitag, 18. Oktober 2013.
Anmeldungen werden durch das von der Bezirksregierung Köln noch zu bestimmende „Anmeldeteam“ durchgeführt. Hierzu erfolgen in Kürze weitere Informationen.
Ansprechpartner
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung:
Gemeindeverwaltung Titz
Landstraße 4, 52445 Titz
Herr Bürgermeister Jürgen Frantzen
Tel.: 02463-659-40
E-Mail:
Herr Beigeordneter Christian Canzler
Tel.: 02463-659-20
E-Mail:
Herr Gemeindeamtmann Heinz Schumacher
Tel.: 02463-659-22
E-Mail:
Gemeinschaftsgrundschule „Titzer Land“
Frau Rektorin Anja Schüürmann
Schulstraße 4, 52445 Titz
Tel.: 02463-8346
E-Mail:
Gemeinschaftshauptschule Titz
Frau Rektorin Stefanie Törkel-Howlett
Mörikestraße, 52445 Titz
Tel.: 02463-1300
E-Mail:
Zauberwelt mit neuer Internetpräsenz
Bürgermeister Jürgen Frantzen, Beigeordneter Christan Canzler und das Team des Gemeindekindergartens Zauberwelt freuen sich Ihnen die neue Homepage vorzustellen.
Unter dem bisherigen Link: www.kindergarten-zauberwelt.de können Sie unsere Homepage besuchen.
Dort erhalten Sie einen Überblick über alle wichtigen Punkte unserer Einrichtung, die pädagogische Sichtweise des Teams, das Konzept, die Schwerpunkte der Kindergartenarbeit, das Familienzentrum und den Förderverein. Wichtige Flyer und Broschüren stehen Ihnen unter dem Punkt „Download“ zur Verfügung und die aktuellen Termine finden Sie in einer separaten Spalte.
Begeben Sie sich auf einen virtuellen Streifzug durch unser Familienzentrum Gemeindekindergarten Zauberwelt. Wir freuen uns, wenn viele Interessierte uns auf diesem Weg besuchen und über einen Eintrag oder Gruß im Gästebuch.
Sparbeitrag zur Entlastung des Haushaltes
Als weiteren Sparbeitrag zur Entlastung des Titzer Haushaltes können im Bereich der Bereitstellung und dem Support der Finanzsoftware durch organisatorische Umstrukturierungen jährliche Einsparungen im fünfstelligen Bereich erzielt werden. Hierüber freuen sich Bürgermeister Jürgen Frantzen und Kämmerer Michael Dahlem bei der Unterzeichnung des Servicevertrages mit Guido Niedling, Leiter Kundenbetreuung von Niedling und Partner, zertifizierter DATEV-Systempartner aus Euskirchen.
Rattenbekämpfung im Kanal erforderlich
Die Mitarbeiter des Bauhofes der Gemeinde Titz stoßen bei der Unterhaltung des Kanalnetzes immer häufiger auf Ratten.
Vorbeugen hilft!
Die Auslegung wirksamer Giftköder ist mit einem finanziellen Aufwand verbunden, der im Rahmen der Abwassergebührenkalkulation von allen Gemeindeeinwohnern zu tragen ist.
Es ist deshalb besser, nicht die Symptome zu bekämpfen, sondern die Ursache! Und diese ist hausgemacht, weil wir den Ratten durch die Entsorgung von Speiseresten über die Kanalisation ideale Lebensbedingungen schaffen!
Auf der Suche nach Nahrung machen die krankheitsübertragenden Nager selbst vor Toiletten nicht halt. Angelockt durch Speisereste, die über die Toilette „entsorgt“ werden, können die Ratten auch senkrechte Rohre hinaufklettern.
Die Kanalisation ist kein Müllschlucker! Essensreste gehören in den Bio- bzw. Restmüll. Essensreste gehören auch nicht auf den Komposthaufen. Hier werden Ratten gleichermaßen angelockt!
Helfen Sie mit, werden Sie aktiv! Ohne großen Aufwand können Sie maßgeblich dazu beitragen, das Problem „Ratte“ einzudämmen, bzw. dafür zu sorgen, dass die Ratte für uns alle gar nicht erst zum Problem wird. Beherzigen Sie deshalb unsere Bitte:
Keine Speisereste in die Kanalisation!
Müntz: Brücke an der Burgstraße wird neu gebaut
Bei den regelmäßigen Überprüfungen der gemeindeeigenen Brücken stellte sich vor geraumer Zeit die Erneuerungsbedürftigkeit einiger Brücken heraus. Dringender Handlungsbedarf besteht unter anderem bei der Brücke in der Burgstraße in Müntz.
Nach Vorstellung der Erneuerungsplanung im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt und im Rat der Gemeinde Titz wurde die Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft der Gemeinde Titz mbH mit der Durchführung der Baumaßnahme der neuen Brücke beauftragt.
Nach Planung und Ausschreibung hat den Bauauftrag die Firma Balter aus Losheim erhalten. Mit dem Neubau der Brücke kann und soll nun zeitnah begonnen werden, mit ersten Arbeiten ist ab der 35. Kalenderwoche (26. August 2013) zu rechnen.
Der Neubau der Brücke wird während der Bauphase zu Einschränkungen für die Anlieger führen (z.B. Lärm, Staub, Umleitungen), hierfür bittet die Gemeindeverwaltung bereits jetzt um Verständnis.
Für die Zu- und Abfahrt der Häuser an der Burgstraße 1 bis 5, inkl. Burghof, ist für die Dauer der Baumaßnahme geplant, den Weg nach Süden zur L 241 zu öffnen. Zusätzlich steht der Wirtschaftsweg, vorbei am jüdischen Friedhof zur Josefstraße, zur Verfügung. Achten Sie hier jedoch bitte auf die eingesetzte Beschilderung, nur diese ist verbindlich!
Die Firma Balter ist außerdem gebeten, die unmittelbaren Anwohner durch Wurfzettel über den genauen Beginn der Maßnahme zu informieren.
Titzer Bürger wurden für ihr soziales Engagement geehrt
Auch für die 13. Verleihung der Ehrenpreise für soziales Engagement des Kreises Düren gab es wieder viel mehr Vorschläge als Preise. Die Jury hatte die Qual der Wahl, aus über 50 Vorschlägen die 25 besten herauszufiltern.
In der Langerweher Kulturhalle nahm Landrat Wolfgang Spelthahn am 11. Juli die Auszeichnung der Preisträger vor, von denen jeder eine Urkunde und 250 Euro als Zeichen des Dankes bekam.
Mit diesem Preis wurden Personen, Gruppen und Vereine, die sich ehrenamtlich und unentgeltlich über einen längeren Zeitraum durch vorbildliche Leistungen im sozialen Bereich engagiert haben, öffentlich herausgehoben und geehrt. Der Ehrenpreis soll alle Bürgerinnen und Bürger zu eigenverantwortlichem, gemeinnützigem Handeln und zu sozialem Engagement für die Allgemeinheit ermutigen.
Auf den Vorschlag von Bürgermeister Jürgen Frantzen hin konnte die Dorfgemeinschaft Ralshoven die Jury überzeugen und erhielt den Sonderpreis „Dorf im Fortschritt“ aus den Händen des Landrats Wolfgang Spelthahn.
Hintergrund des von Bürgermeister Frantzen eingereichten Vorschlages war ein von Hermann-Josef Göbbels initiiertes und von ihm selbst und weiteren Mitgliedern der Ralshovener Dorfgemeinschaft umgesetztes Projekt:
Um dem Ort den Anschluss ans schnelle Internet zu sichern, spuckten Ortsvorsteher Hermann-Josef Göbbels und die Ralshovener Dorfgemeinschaft in die Hände. Sie zogen im September 2012 einen rund 1,5 Kilometer langen Graben, in dem nun ein Glasfaserkabel liegt. Die hierdurch ersparten Kosten ermöglichten die zeitnahe Anbindung nicht nur der Ortschaft Ralshoven, sondern auch der benachbarten und im Linnicher Stadtgebiet gelegenen Ortschaft Hottorf an das weltweite Datennetz.

Einer der „Ehrenpreise für soziales Engagement“ des Kreises Düren ging an Dieter Hansbruch. Er ist der „Saubermann“ in Titz-Ameln, kümmert sich freiwillig um Hecken, Beete, Wege, Gräber, Spielplätze und das Ehrenmal. Auch die Mitglieder des Fördervereins "Alte Schule" e.V. gratulieren zum Ehrenpreis und bedanken sich bei ihrem Vorstandsmitglied für die ungezählten Stunden ehrenamtlicher Arbeit zum Wohle des Dorfes. Er mit seinem handwerklichen Können unverzichtbar und sie finden „Dieter Hansbruch hat diesen Preis verdient“.
Ob allein oder als Gruppe – es gibt so viele unterschiedliche Möglichkeiten, anderen zu helfen. Wir freuen uns darüber und bedanken uns bei allen Menschen die in der Gemeinde Titz ehrenamtlich aktiv sind.

40 Jahre Lehrerin in Titz
Im Rahmen einer Feierstunde am 19. Juli verabschiedeten das Lehrerkollegium der Grundschule „Titzer Land“ und Bürgermeister Jürgen Frantzen die Konrektorin Marie-Theres Tugendheim in den Ruhestand. Die meisten Kinder in Titz kennen sie und auch viele Eltern hatten bei ihr Unterricht. Ihre Nachfolgerin im Amt der Konrektorin ist Susanne Thieves.
Anlässlich der Verabschiedung trafen sich die vier bisherigen Rektoren und Rektorinnen unserer Grundschule; auf dem Foto zu sehen (von links nach rechts):
Paul Maaßen hat schon als Junglehrer in der Gemeinde Titz gearbeitet und war vom 01.08.1986 bis 2001 Rektor.
Marie-Theres Tugendheim (zweite von links) war seit 1973 Lehrerin an der Grundschule Titz. Dort wurde sie bereits 1996 zur Konrektorin gewählt und blieb dies auch bis zu ihrem letzten Arbeitstag.
Mit Übergabe des neuen Grundschulgebäudes am 13.08.1971 wurde Hubert Faulhammer Rektor und feierte dann 12 Jahre später am 25.11.1983 sein 40-jähriges Dienstjubiläum. Er beendete seine Dienstzeit mit dem Eintritt in den Ruhestand am 01.07.1986.
Anna Maria Butz folgte Herrn Maaßen von 2001 – 2011 als Rektorin.
Anja Schüürmann trat ihren Dienst als neue Rektorin am 06. September 2004 in der Grundschule Rödingen an und leitet seit 2011 die Gemeinschaftsgrundschule „Titzer Land“.
PRIMUS-Schule beantragt!
In einer Sondersitzung am 24. Juli 2013 hat der Rat der Gemeinde Titz einstimmig beschlossen (auch aufgrund der erfreulich hohen Zustimmung der Eltern von 66,7 Prozent), den Antrag auf Errichtung einer zweizügige PRIMUS-Schule, die an einem Standort errichtet wird, zum Schuljahr 2014/2015 zu stellen. Die Schule umfasst dann die Jahrgänge 1 bis 10 und wird jahrgangsweise aufgebaut angefangen mit Jahrgang 1.
Der Errichtungsantrag wurde von der Verwaltung am 29. Juli 2013 fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln und beim Ministerium für Schule und Weiterbildung gestellt, verbunden mit der Bitte, ein vorgezogenes Anmeldeverfahren zuzulassen (im Oktober 2013 vor dem Anmeldeverfahren für Grundschulen) und die kommissarische Schulleitung Frau Anja Schüürmann und Frau Stefanie Törkel-Howlett zu übertragen, die auch das pädagogische Konzept erarbeitet haben.
Ginge eine PRIMUS-Schule nach Genehmigung durch das Ministerium und ausreichender Anmeldungen von Kindern zum Sommer 2014 an den Start, würde die Gemeinschaftsgrundschule sukzessive aufgelöst, also ab dem Schuljahr 2014/2015 keine neuen Erstklässler mehr aufnehmen.
Die Nachbarkommunen der Gemeinde Titz haben übrigens keine Bedenken gegen die PRIMUS-Schule geltend gemacht.
Eine PRIMUS-Schule ist eine neuartige Schule (als Schulversuch), in der von Klasse 1 bis Klasse 10 mit einem Ganztagsangebot (offener Ganztag in Klassen 1-4, gebundener Ganztag ab Klasse 5) und einem neuen pädagogischen Konzept, angelehnt an das der PISA-Gewinnerländer in Nordeuropa, unterrichtet wird.
An einer PRIMUS-Schule sind alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I möglich, das heißt alle Formen von Haupt- und Realschulabschlüssen. Durch eine zwingend notwendige Kooperation mit - mindestens einer – gymnasialen Oberstufe (Gymnasien, Gesamtschulen, Berufskollegs) können die Kinder nach 13 Schuljahren auch das Abitur ablegen (G-9 Abitur). Der Unterricht wird im Klassenverbund in heterogen zusammengesetzten Lerngruppen erteilt. Dabei werden inklusive, zukunftsweisende Unterrichtskonzepte sowie alternative Formen der Leistungsbewertung entwickelt. Auf die Erteilung von Ziffernnoten kann bis einschließlich Klasse 8 verzichtet werden.
Selbstverständlich können Kinder nach Klasse 4 die Schule, z.B. zu einem Gymnasium, wechseln und jederzeit auf Wunsch ein bundesweit anerkanntes Überweisungszeugnis mit Ziffernnoten, Abschlüssen und Berechtigungen etc. bekommen.
Weitere Informationen
Übernahme der Straßenbeleuchtung in Jackerath durch RWE
Mit Wirkung zum 1. Juli 2013 hat die Gemeinde Titz mit der RWE Deutschland AG einen neuen Straßenbeleuchtungsvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag übernimmt RWE die Verantwortung für das gesamte Beleuchtungsnetz in der Gemeinde, auch für den Ortsteil Jackerath, für den bisher die NEW Netz GmbH verantwortlich war. Seit dem 5. Juli 2013 hat RWE nunmehr auch die technische Betriebsführung für das Beleuchtungsnetz des Ortsteils Jackerath inne.
Bei Störungen des Straßenbeleuchtungsnetzes (z.B. umgefahrener Straßenbeleuchtungsmast, dunkler Straßenzug oder Kreuzung) können Sie über die zentrale Störungshotline der RWE Deutschland AG unter
0800-4112244 (für Sie kostenfrei) oder über das Onlineformular unter
Störfälle schnell und unkompliziert mitteilen.
Informationsveranstaltung zur Primusschule
An die Eltern der Kinder, die 2014 oder 2015 schulpflichtig werden
Liebe Eltern, sehr geehrte Damen und Herren,
zur Zeit besucht Ihr Kind vermutlich eine Kindertageseinrichtung bzw. eine Tagesmutter und lernt dort weitere, sehr wichtige Schritte im Leben eines jungen Menschen. Allerdings wird Ihr Kind zum 1. August 2014 oder 2015 schulpflichtig und Sie werden sich möglicherweise bereits Gedanken darüber gemacht haben, an welcher Grundschule Sie es demnächst anmelden möchten.
Die Gemeinde Titz möchte Ihnen hierzu eine Alternative zu den bereits bestehenden Grundschulen vorstellen und Sie schon jetzt sehr herzlich zu einer Informationsveranstaltung einladen.
Als perspektivische Weiterentwicklung der beiden sehr guten Schulen in der Gemeinde Titz, nämlich der Gemeinschaftsgrundschule "Titzer Land" und der Gemeinschaftshauptschule plant die Gemeinde Titz derzeit, sofern genügend Eltern (auch aus "titznahen" Ortsteilen von Nachbarkommunen) ihr Interesse an einer solchen Schule bekunden, die Errichtung einer sog. "Primusschule". Dabei handelt es sich um eine neuartige Schule (als Schulversuch) von Klasse 1 bis Klasse 10 als Ganztagsschule, in der mit einem neuen pädagogischen Konzept (angelehnt an das der PISA-Gewinnerländer in Nordeuropa) alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I (alle Formen von Haupt- und Realschulabschlüssen) erlangt werden können. Durch Kooperation mit gymnasialen Oberstufen kann Ihr Kind nach 13 Schuljahren auch das Abitur ablegen (als sog. G-9 Abitur).
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Handzettel, den Sie unter diesem Text herunterladen können.
Wenn Sie sich für eine solche Schule interessieren, sind Sie hiermit herzlich für
Montag, den 15. Juli, 19.00 Uhr,
in die Aula der Gemeinschaftshauptschule der Gemeinde Titz, Mörikestraße, 52445 Titz eingeladen. Auf der Informationsveranstaltung werden neben der Vorstellung der Schule durch die Gemeindeverwaltung auch die Schulleiterinnen der GHS und GGS für Informationen und Fragen zur Verfügung stehen sowie ggf. Vertreter weiterer Schulträger aus der Nachbarschaft der Gemeinde Titz.
An diesem Abend sollen Sie neben der hervorragenden Möglichkeit der Information und Nachfrage Ihr Interesse bekunden können im Rahmen einer freiwilligen Elternbefragung, die juristisch eine notwenige Voraussetzung für die Errichtung der Primusschule sein wird.
Ich freue mich auf Ihr zahlreiches Erscheinen zum Elterninformationsabend und der freiwilligen Elternbefragung.
Mit den besten Grüßen
Jürgen Frantzen
Bürgermeister der Gemeinde Titz
Gemeindepokal 2013
Der FC Schwarz-Weiß Titz als Pokalverteidiger ist auch Ausrichter des Turnieres im Jahre 2013. Das Turnier findet am 27. und 28.07.2013 auf dem Sportplatz in Titz statt.
Zur Auslosung der Pokalspiele hatte der FC Schwarz Weiß Titz für den 18.06.2013 in das Sportheim in Titz die teilnehmenden Vereine aus Jackerath-Opherten, Malefinkbach und Rödingen-Höllen eingeladen.
Bürgermeister Jürgen Frantzen und der Sponsor des „Schlafcenter Haberl Cup Gemeindepokal“ Michael Haberl nahmen die Auslosung vor. Es ergaben sich hierbei folgende Paarungen:
1. Halbfinalspiel am 27.07.2013 um 16.00 Uhr
SV Jackerath-Opherten – SV Malefinkbach
2. Halbfinalspiel am 27.07.2013 um 18.00 Uhr
SV Rödingen-Höllen – FC Schwarz-Weiß Titz
Das Spiel um den 3. Platz findet am Sonntag, den 28.07.2013 um 15.00 Uhr statt. Das Endspiel findet im Anschluss um 17.00 Uhr statt.
Bemerkenswert ist die Tatsache, dass der Sponsor des Pokales, Michael Haberl, auch für die Zukunft seine weitere Unterstützung zugesagt hat. Hierfür dankte ihm Bürgermeister Jürgen Frantzen und versicherte ebenfalls die weitere Unterstützung für diesen Pokal durch die Gemeinde Titz.
Verwertung von Elektroschrott
Gemäß des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) ist die Gemeinde dazu verpflichtet, Elektro-Altgeräte von den Bürgern und Gewerbetreibenden anzunehmen.
Elektroschrott darf grundsätzlich nicht von gewerblichen Unternehmen, Privatleuten, Schrotthändlern, gemeinnützigen Einrichtungen etc. eingesammelt werden. Die Entsorgungswege von Elektroschrott, der über illegale Sammlungen erfasst worden ist, sind ungewiss. Vielfach wird dieser Elektroschrott nach Afrika exportiert und dort in hohem Maße schädlich für die Umwelt und den Menschen ausgeschlachtet. Der Entsorger der Gemeinde Titz, die AWA GmbH, führt die ihr überlassenen Elektro-Altgeräte nur Unternehmen zu, die über die für die Verwertung notwendigen Zulassungen verfügen.
Elektroschrott enthält wertvolle Bestandteile, wie Edelmetalle und seltene Erden, aber auch sehr umweltschädliche Stoffe, wie Cadmium und Quecksilber.
Seit geraumer Zeit werden jedoch leider in erheblichem Umfang Haushaltsgroßgeräte, aber auch elektrische und elektronische Werkzeuge, Staubsauger, Computer und sonstige mittelgroße und kleine Elektrogeräte von Schrottsammlern angenommen und von Bürgerinnen und Bürgern diesen (vermutlich in Unkenntnis der Überlassungspflicht an die Gemeinde Titz) überlassen.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Titz daher, Elektroschrott nur über den Entsorger der Gemeinde Titz, die Firma Burbach, unter der Telefonnummer 02274-6974, anzumelden und abholen zu lassen. Die Abholung erfolgt für Sie kostenlos!
Feuerwehrleute ausgebildet
Nach 80 Ausbildungsstunden bestanden 15 Feuerwehrangehörige aus Aldenhoven, Jülich, Linnich und Titz ihre Prüfung zum Truppmann Modul II und IV „Einführung in den Feuerwehrdienst und Praktische Ausbildung Technische Hilfe Einsatz“ gem. Runderlass des Landes NRW.
Unter Federführung der Feuerwehr Titz wurde dieser gemeinsame Lehrgang der „Nordkreis Feuerwehren“ im neuen Schulungsraum der Löschgruppe Ameln durchgeführt.
An den beiden Prüfungstagen beaufsichtigten und kontrollierten die Ausbilder der Feuerwehr Titz die schriftlichen und praktischen Abschlussprüfungen.
Gefordert wurden vollständige Kenntnisse über Rechte und Pflichten des Feuerwehrangehörigen; Unfallversicherungswesen; Erste Hilfe im Feuerwehrdienst; Gefahren der Einsatzstelle; Stressbewältigung und Einsatznachsorge; Grundtätigkeiten Retten, Selbstretten, Sichern; Mechanik; Grundtätigkeiten Technische Hilfeleistung; Einsatzdurchführung (Technische Hilfeleistung und Rettung)
Dank des großen Engagements der Ausbilder sowie der Mitarbeiter des Einsatzkräftenachsorgeteams (Kreis Düren) waren die Prüflinge bestens vorbereitet und meisterten ihre Prüfungen. Damit erhalten die Nachwuchskräfte eine solide Grundlage für ihre verantwortungsvollen Tätigkeiten im Feuerwehrdienst.
Dank gilt ebenfalls den Teilnehmern, die sich in ihrer Freizeit für diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung stellen.
Am Lehrgang nahmen teil:
Feuerwehr Aldenhoven | Dennis Pohl |
Feuerwehr Jülich |
Jennifer Piontek, Henning Rumpf, Florian Suhr, Tobias Waber |
Feuerwehr Linnich | Alexander Bergrath |
Feuerwehr Titz |
Dennis Braun, Dominik Daferner, Jan Höfels, Sascha Holzportz, Dominik Jung, Lena Kesterke, Horst Klever, Janina Müller, Robin Wetzlar |
Rathaus und Gemeindekindergarten "Zauberwelt" geschlossen
Am Freitag, 21. Juni 2013, bleiben das Rathaus der Gemeinde Titz und der Gemeindekindergarten „Zauberwelt“ aufgrund einer betrieblichen Veranstaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganztägig geschlossen. Wir bitten Sie, dies bei Ihren Planungen zu berücksichtigen.
Erste Ergebnisse des Zensus 2011 veröffentlicht
Gemeinde Titz erfährt einen Bevölkerungszuwachs
Am 31. Mai 2013 wurden die ersten Ergebnisse des Zensus 2011 veröffentlicht. Hiernach wohnten und lebten zum Zensusstichtag, 09. Mai 2011, insgesamt 8.289 Menschen im Gemeindegebiet Titz, 258.760 Menschen im Kreis Düren und 17.538.251 Menschen in Nordrhein-Westfalen. Für die Gemeinde Titz bedeutet dies, dass geringfügig mehr Menschen im Gemeindegebiet wohnen als aufgrund der Fortschreibung der Volkszählung von 1987 bisher angenommen.
Doch nicht nur Grunddaten zur Bevölkerung des Bundes, der Länder und Kommunen wurden durch den Zensus 2011 neu ermittelt. Neben den verschiedenen Basisdaten zur Bevölkerung wurden auch Daten zum Gebäude- und Wohnungsbestand abgefragt und ermittelt. Dies war erforderlich, da es kein Register für Gebäude oder Wohnungen gibt. So wurden zum Zensusstichtag 2.979 Gebäude mit Wohnraum und 3.708 Wohnungen mit Wohnraum in der Gemeinde Titz ermittelt.
Nützlich und wichtig sind die neu ermittelten Daten u.a. für verschiedene Berechnungen. So werden beispielsweise Bevölkerungszahlen bei der Berechnung von Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz zugrunde gelegt.
Informationen zu den Ergebnissen des Zensus 2011 finden sie unter www.zensus.it.nrw.de.
"Re-Testierung der VHS Jülicher Land"
Die "VHS Jülicher Land" hat es geschafft! Seit Mai 2005 hat die Weiterbildungseinrichtung, die seit September 2012 auch die Gemeinde Titz mit Kursangeboten versorgt, bereits zum dritten Mal die Qualität ihrer Arbeit einer unabhängigen Testierstelle nachgewiesen und von dieser bestätigt bekommen. Der "Prüfstempel" für gutes und erfolgreiches pädagogisches Qualitätsmanagement ist nicht nur sinnvoll um das eigene Tun auf den Prüfstand zu stellen und zu verbessern, sondern mittlerweile auch Voraussetzung, um Fördergelder des Landes und anderer Geldgeber zu bekommen.
Das Qualitätssiegel ist aber nicht nur "rückwärtsgewandt", sagt also nicht nur aus, dass bestimmte Qualitätsstandards eingehalten wurden, sondern auch zukunftsorientiert. D.h. für die kommenden vier Jahre bis zur nächsten Testierung hat die VHS Ziele entwickelt, die es verbindlich zu erreichen gilt. Gerade angesichts des erst kürzlich vollzogenen Zusammenschlusses von Aldenhoven, Jülich, Linnich und Titz zu einem gemeinsamen VHS-Verbund ist eines dieser Ziele, die neu hinzugekommenen Zweigstellen in ihrem Angebot zu optimieren und zu stärken.
Jetzt aber sind alle hauptberuflichen Mitarbeiter, voran VHS-Leiter Günter Vogel, froh und erleichtert über das erreichte Ziel der Re-Testierung. In einer kleinen Feierstunde im Sitzungssaal des Alten Rathauses in Jülich, innerhalb derer - neben dem Testat als Zeichen der Anerkennung - die Netzwerkkarte der Testierstelle überreicht wurde, freuen sich mit ihm der Gutachter und die Repräsentanten der vier an der VHS beteiligten Kommunen, von links: Markus Clemens (Stadt Linnich), Bürgermeister Jürgen Frantzen (Titz), Gutachter Bernd Staemmler (Fa. ArtSet, Hannover), Bürgermeister Heinrich Stommel (Jülich), VHS-Leiter Günter Vogel und Horst Wassenhoven (Gemeinde Aldenhoven).
Zebrastreifen auf der Landstraße
Seit einigen Wochen befindet sich eine weitere Hilfe zur Überquerung der Landstraße in der Ortschaft Titz. Gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßen NRW hat die Gemeinde Titz auf Höhe der Linnicher Straße/Ophertener Straße einen Fußgängerüberweg errichtet.
Vor allem die Schülerinnen und Schüler, welche die Landstraße auf ihrem täglichen Weg zum "Schulbus" überqueren müssen, werden von dieser Maßnahme, die rund sechs Wochen Bauzeit in Anspruch genommen hat, profitieren.
Gemeinde Titz weiter ohne Haushaltssicherung
Die Gemeinde Titz verfügt weiterhin über einen genehmigungsfähigen Haushalt. Der am 28. Februar 2013 durch die Verwaltung eingebrachte Etatentwurf weist zwar ein Defizit auf, aber der bittere Gang in die Haushaltssicherung bleibt der Gemeinde Titz nach wie vor erspart. Mit einer soliden Finanzpolitik steht die Gemeinde Titz im regionalen Umfeld übrigens gut da: Gerade weil seit Jahren sparsam gewirtschaftet wurde, sind die Eckdaten des Titzer Haushalts deutlich besser als die der meisten Nachbarkommunen.
Doch auch hier gilt es die Ursachen zu finden. Als Gründe für das Haushaltsdefizit sind in erster Linie sinkende Schlüsselzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen auf der einen Seite sowie die hohen Umlagezahlungen an den Kreis Düren auf der anderen Seite zu nennen. Als Lösungsansatz zur Eingrenzung des Haushaltsdefizits sah der Verwaltungsentwurf – neben zahlreichen Einsparvorschlägen auf der Ausgabenseite – eine Erhöhung ausschließlich der Grundsteuer B vor; eine Mehrheit des Gemeinderats beschloss allerdings, sämtliche Realsteuerhebesätze rückwirkend zum 1. Januar 2013 zu verändern. Demnach erhöhen sich die Hebesätze
- der Grundsteuer A auf 280 v.H.-Punkte (vorher 260 v.H.-Punkte),
- der Grundsteuer B auf 440 v.H.-Punkte (vorher 420 v.H.-Punkte) und
- der Gewerbesteuer auf 420 v.H.-Punkte (vorher 413 v.H.-Punkte).
Einzelne Aspekte der jeweiligen Argumentationen wurden in der Diskussion des Haupt- und Finanzausschusses sowie in den Haushaltsreden der Fraktionen, die in der Niederschrift der Ratssitzung als Anlage beigefügt sind, aufgezeigt. Sämtliche Beratungsdokumente (inkl. der Haushaltsreden der Fraktionen) sind auf der Homepage der Gemeinde Titz verfügbar.
Die Verwaltung hat nach der vergangenen Ratssitzung die Haushaltssatzung mit sämtlichen Anlagen dem Kreis Düren als Aufsichtsbehörde vorgelegt. Nach der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht können die im Haushaltsplan dargestellten Maßnahmen umgesetzt werden.
Abbau der Asylcontaineranlage
Am 16. April 2013 endete nach fast 20 Jahren ein Stück Ophertener Dorfgeschichte. Die seit 1992 unmittelbar am Feuerwehrgerätehaus stehende Asylcontaineranlage, bestehend aus fünf Wohncontainern, zwei Sanitärcontainern sowie einem Flurcontainer wurde dem Landschaftsverband Rheinland für das Freilichtmuseum Kommern zur Verfügung gestellt und abtransportiert. Die Vorbereitungen, wie die Demontage des Flurcontainers, hatte die Freiwillige Feuerwehr, Löschgruppe Opherten, übernommen.
Die zwei noch verbliebenen Containeranlagen in der Gemeinde Titz werden seit dem Jahre 2013 (aufgrund des stark abgenutzten Bauzustands) nicht mehr genutzt. Die der Gemeinde Titz zugewiesenen Flüchtlinge werden nun entweder in der Asyl-Unterkunft der Stadt Linnich oder in der Gemeinde Titz gehörenden einfachen Wohnungen untergebracht.
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen
Eine Information der Gemeinde Titz für alle Grundstückseigentümer
Durch das Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes vom 05.03.2013 ist am 16.03.2013 das Landeswassergesetz (LWG NRW) geändert worden. Der § 61 a LWG NRW (Dichtheitsprüfungen bei privaten Abwasserleitungen ist zum 16.03.2013 weggefallen. Auf der Grundlage des § 61 Abs. 2 LWG NRW (neue Fassung = n.F.) kann nunmehr eine neue Rechtsverordnung über die Überwachung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen erlassen werden. Diese Rechtverordnung liegt nunmehr als Entwurf vor (Stand: 20.04.2013).
In diese Rechtsverordnung wird die Selbstüberwachungsverordnung Kanal NRW (SüwV Kan) integriert werden. Die SüwV Kan regelt seit dem 01.01.1996 insbesondere die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit von öffentlichen Abwasserkanälen.
Ohne die neue Rechtsverordnung kann das geänderte LWG NRW zurzeit nicht vollzogen werden. Damit ist der Erlass der Rechtsverordnung und deren Inkrafttreten zunächst abzuwarten, weil in dieser Rechtsverordnung alle Einzelheiten zur Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen (wie z.B. Prüffristen, Prüfung durch anerkannte Sachverständige, Verwendung von landeseinheitlichen Prüfbescheinigungen usw.) geregelt werden sollen. Insoweit wird in der neuen Rechtsverordnung teilweise der Regelungsinhalt wiederkehren, der in dem am 16.03.2013 weggefallenen § 61 a Regelungsgegenstand war.
Bis zum Inkrafttreten der erforderlichen Rechtsverordnung sollten keine Maßnahmen eingeleitet werden. Die Gemeinde Titz wird zu gegebener Zeit darüber informieren, wie es mit dem Thema „Funktionsprüfung“ weitergeht. Lassen Sie sich an der Haustür keine Funktionsprüfung aufdrängen. Zunächst sollte immer mit der Gemeinde durch den jeweiligen Grundstückseigentümer ein Rückkontakt erfolgen.
Gemeinde Titz produziert und nutzt "grünen" Strom
Seit kurzem werden das Rathaus und das Grundschulgebäude in Titz mit "grünem" Strom versorgt. Möglich wurde dies durch die Installation einer rund 34 kWp großen Anlage auf dem Dach des Rathauses und einer rund 69 kWp große Anlage auf dem Dach des Grundschulgebäudes in Titz und der dazugehörigen Turnhalle. Wie viel Leistung die Anlagen aktuell und monatlich erzeugen und wie viel CO² somit eingespart wird, zeigt ein Bildschirm im Foyer des Rathauses.
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen (Grünabfall)
Die Verbrennung von Grünabfällen im Gemeindegebiet Titz ist generell nicht gestattet und bedarf in Ausnahmefällen einer Einzelfallgenehmigung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Bisher war es üblich, das Verbrennen von Grünschnitt bei der örtlichen Ordnungsbehörde sowie der Feuerwehrleitstelle telefonisch anzumelden.
Um das Aufkommen von nicht erforderlichen Verbrennungen und somit die Belästigung für die Allgemeinheit zu minimieren, ist ab dem 1. Mai 2013 jede beabsichtigte Verbrennung beim Ordnungsamt der Gemeinde Titz, Landstr. 4, 52445 Titz spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin schriftlich zu beantragen. Für diese Genehmigung werden bei Antragstellung Gebühren in Höhe von 20,00 Euro erhoben. Daher ist der Antrag persönlich beim Ordnungsamt oder Bürgerbüro einzureichen.
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle und sogenannter Kleingartenabfälle (pflanzliche Abfälle aus privaten Haushaltungen) in der Regel keine Notwendigkeit besteht, da das Verbrennen dieser Abfälle zum einen zu unzumutbaren Belästigungen der Nachbarschaft führen kann und zum anderen auch den Bestrebungen zur Förderung der Eigenkompostierung und der flächendeckenden Erfassung und Verwertung von biologischen Abfällen zuwiderläuft.
Pflanzliche Abfälle aus privaten Haushaltungen sind daher, sofern sie nicht einer Eigenkompostierung zugeführt werden, grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen.
Verstöße gegen die festgelegte Ordnung der Verbrennung und gegen zusätzliche Anforderungen an die Verbrennung können im Einzelfall als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Der Antrag steht Ihnen hier zum Download bereit
Hier gelangen Sie zu den Formularen
Mitteilung der Verwaltung zur Schöffenwahl 2014
Die Gemeindeverwaltung Titz bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für die eingegangenen Bewerbungen für die Schöffenperiode 2014-2018.
Ab sofort können keine Bewerbungen mehr entgegen genommen werden, da diese nunmehr dem Direktor des Amtsgerichtes Jülich vorzulegen sind.
Der Bürgermeister
Jürgen Frantzen
Brandschutzbedarfsplan
In der Sitzung am 28. Februar 2013 hat der Rat der Gemeinde Titz den neuen Brandschutzbedarfsplan beschlossen.
Ein Brandschutzbedarfsplan, den jede Gemeinde aufstellen und regelmäßig aktualisieren muss, ist ein Gefahrenabwehrplan, der allgemeine und besondere Gefahren und Risiken im Gemeindegebiet beschreibt und festlegt wie (Qualität der Gefahrenabwehr, z.B. Einhaltung von Hilfsfristen) und womit (Personal und Sachmittel wie Feuerwehrfahrzeuge) diesen Gefahren begegnet werden soll. Erstmals wurde 2001 ein Brandschutzbedarfsplan für die Gemeinde Titz aufgestellt und Anfang 2011 erstmalig aktualisiert. Schon zu diesem Zeitpunkt wurde eine Neuaufstellung angekündigt, die nun beschlossen wurde.
Es folgen die wesentlichen Eckpunkte des Plans:
1. Standorte
Die bisherigen Standorte der Feuerwehr wurden umfassend unter dem Gesichtspunkt betrachtet, ob es Optimierungsmöglichkeiten gibt.
- Für den ersten Zug (Standorte Titz, Opherten/Mündt, Jackerath) bietet sich eine Standortverlagerung an einen zentralen Standort an der breit und sehr gut ausgebauten Landstraße L241 (Ortsausgang Richtung Jackerath) an.
- Im zweiten Zug (Standorte Müntz, Hasselsweiler, Gevelsdorf) wird das Feuerwehrgerätehaus in Müntz neu gebaut an der Stelle, wo bisher das Seniorenheim Josefshaus steht bzw. stand. Die alte Schule, die bisher Feuerwehrstandort ist, wird danach abgerissen. Der Neubau auf einem ca. 750 m² großen Grundstück wird mit zwei Stellplätzen geplant und ausgeführt, um u.a. eine flexible Unterbringung eines weiteren Fahrzeuges aus einem anderen Standort aufgrund von Mitgliederrückgang der dortigen Löschgruppe zu ermöglichen.
- Im dritten Zug (Ameln, Kalrath, Rödingen) wird die obsolete Feuerwehrgarage in Kalrath aufgegeben.
2. Fahrzeuge
Das bestehende Fahrzeugkonzept wird betrachtet, dargestellt und weiter „standardisiert“ (z.B. durch die Fahrzeugtypen HLF 20/16 oder StLF 10/6). Bei den Ersatzbeschaffungen der kommenden Jahre sollen aufgrund der guten Erfahrungen (Müntz und Rödingen) weiterhin Vorführfahrzeuge beschafft werden.
3. Darstellung der Einheiten und Standorte
Erstmals werden neben der umfassenden, aber sehr technischen Darstellung der Löschgruppen bzw. Standorte, diese mit Gebäuden und zugewiesenen Fahrzeugen vollständig (mit Fotos und Beschreibungen) abgebildet.
4. Personal- und Jugendbereich
Im Personal- und Jugendbereich wurden u.a. Statistiken und Auswertungen fortgeschrieben und die bisher in die Wege geleiteten Änderungen bzw. Maßnahmen aufgelistet.
5. Risikoanalyse für Gemeindegebiet
Die Risikoanalyse und –bewertung für das Gemeindegebiet wurde völlig überarbeitet. Aus ihr ist nunmehr jede Ortslage separat erkennbar und wird dann unter den Blickwinkeln „Besondere Risiken“, „Verkehrsbedingte Risiken“, „Topografische Risiken“ betrachtet.
6. Schutzzieldefinition und Erreichungsgrad (Qualität der Gefahrenabwehr)
Diese wurden an die aktuelle Sach- und Rechtslage für Freiwillige Feuerwehren angepasst, denn die Definition des alten Brandschutzbedarfsplans war an Vorgaben für Berufsfeuerwehren ausgerichtet (Personalbestand und Ausrüstung). Mindeststandard für den Erreichungsgrad bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen ist nunmehr 80% (entsprechend den Vorgaben der Bezirksregierung Köln).
7. "Beschaffungsliste" (absehbar und rechtlich notwendig)
Eine Reihe von größeren Ausrüstungsgegenständen, die bisher nicht angeschafft wurden, aber in regelmäßigen Abständen aufgrund rechtlicher Bestimmungen (z.B. Herstellerangaben zur Verwendungsdauer) zu ersetzen oder auszutauschen sind, wurden in einer bis 2023 reichenden Liste erfasst und sind dem Brandschutzbedarfsplan als Anlage beigefügt.
Der Brandschutzbedarfsplan kann im Ratsinformationssystem der Gemeinde Titz unter Sitzungsvorlage Nr. 17/2013 in vollständiger Form eingesehen werden, die Umgestaltung des Bereichs um das Josefshaus unter Sitzungsvorlage Nr. 8/2013.
Gemeinderat arbeitet umfangreiche Tagesordnung ab
Einbringung des Haushaltsplans ● Bestellung eines neuen Kämmerers ● Vorbereitung der Kommunalwahl 2014 ● Umbau des Rathauses ● Brückenbau in Müntz und Hompesch
Im Rahmen der ersten Ratssitzung des Jahres 2013 hatten die Mitglieder des Gemeinderats eine umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten. Über insgesamt 22 Beschlussvorlagen für den öffentlichen Teil und weitere fünf für den nichtöffentlichen Teil hatten die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zu befinden.
Nachfolgend ein kurzer Überblick über die wesentlichen Tagesordnungspunkte:
Einbringung des Haushaltsplans 2013
Den Schwerpunkt der Ratssitzung bildete die Einbringung des Haushaltsplans 2013 durch Bürgermeister Jürgen Frantzen. Geprägt ist der Verwaltungsentwurf durch erneut sinkende Schlüsselzuweisungen bei nahezu unverändert hoher Kreisumlage. Die Grafik macht diese – nicht durch die Gemeinde selbst beeinflussbare – Entwicklung besonders deutlich:
Während sich die Schlüsselzuweisungen, die das Land der Gemeinde Titz zur Erfüllung der vielfältigen gesetzlichen Aufgaben gewährt, seit 2011 gegenüber den Vorjahren halbiert haben (Hintergrund ist ein geänderter Berechnungsmodus der neuen Landesregierung, durch den Großstädte profitieren und der ländliche Raum verliert), hat sich die Kreisumlage insbesondere ab 2010 dramatisch nach oben entwickelt.
Eine Gegenüberstellung der beiden Positionen macht deutlich: Noch 2007 musste die Gemeinde Titz die erhaltene Schlüsselzuweisung des Landes „lediglich“ um rund 1,47 Mio. Euro aus eigenen Mitteln (z.B. aus eigenen Steuereinnahmen) aufstocken, um die Kreisumlage zu entrichten. Bis ins Jahr 2013 hat sich dieser „Aufstockungsbetrag“ auf 3,76 Mio. Euro erhöht. Diese externen Effekte haben also die Struktur des Titzer Gemeindehaushalts in den vergangenen sechs Jahren um fast 2,3 Mio. Euro geschwächt. Dass der Verwaltungsentwurf des Haushalts 2013 dennoch ein Defizit von „nur“ 1,58 Mio. Euro aufweist, ist in erster Linie das Ergebnis intensiver Sparbemühungen von Rat und Verwaltung der letzten Jahre. Insbesondere die – ohnehin nicht üppige – Personalausstattung im Rathaus wurde dabei reduziert. Dies zeigt die nachfolgende Grafik:
Deutlich zu erkennen ist, dass sich das Stellenvolumen der Kernverwaltung (inkl. des Bauhofs) in den vergangenen drei Jahren um rund drei Stellen verringert hat. Lediglich im Gemeindekindergarten wurde – auch in Folge der verbesserten U-3-Betreuung – das Personal nennenswert aufgestockt.
Im Rahmen seiner Haushaltsrede konnte Bürgermeister Jürgen Frantzen aus dem Berichtsentwurf der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) zitieren, die die Personalausstattung der Titzer Verwaltung im vergangenen Jahr mit der anderer Städte und Gemeinden verglichen hat; dabei bescheinigte die GPA der Gemeindeverwaltung eine unterdurchschnittliche Positionierung im interkommunalen Vergleich und einen sparsamen personellen Ressourceneinsatz. Die GPA führte weiter aus, dass die Titzer Verwaltung unter den ganz kleinen Kommunen, dabei handelt es sich um solche mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, sogar die zweitniedrigste Personalquote aufweise. Die mittlerweile erfolgte Einsparung einer Fachbereichsleiterfunktion war zum Zeitpunkt der GPA-Prüfung dabei noch gar nicht umgesetzt. Ein wesentliches Einsparpotenzial aus der weiteren Reduzierung des Personals lässt sich nach dem Sparkurs der vergangenen Jahre daher nicht mehr erwarten.
Da trotz laufender Haushaltskonsolidierung das Defizit – in Folge der durch die Gemeinde selbst nicht beeinflussbaren Entwicklung bei Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage – das Titzer Haushaltsdefizit höher ist als in den vergangenen Jahren, hat die Verwaltung mit der Einbringung ihres Etatentwurfs eine moderate Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B vorgeschlagen. Erstmals nach achtjähriger Stabilität soll diese Realsteuer angehoben werden – und zwar von 420 auf 440 Punkte; dies entspricht einer prozentualen Steigerung um knapp 4,8 Prozent. Im Vergleich mit unseren Nachbarkommunen ist jedoch auch dieser Hebesatz noch relativ gering; dies zeigt die nachfolgende Grafik:
Unverändert sollen die Hebesätze der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer bleiben. Auch alle anderen Steuersätze werden, so der Vorschlag der Verwaltung, nicht erhöht.
Im Anschluss an die Haushaltsrede hat der Gemeinderat den 1,84 kg schweren Haushaltsplanentwurf der Verwaltung zunächst zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Mit einer Beschlussfassung des Haushalts 2013 ist im Rahmen der Sitzung des Gemeinderats am 16. Mai 2013 zu rechnen.
Bestellung eines neuen Kämmerers
Im Anschluss an die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2013 beschloss der Rat die Bestellung des Leiters der Finanzabteilung, Michael Dahlem, zum neuen Kämmerer der Gemeinde Titz. Bürgermeister Jürgen Frantzen nahm diese Bestellung in feierlicher Form noch während der Ratssitzung vor. Gleichzeitig verabschiedete er den bisherigen Kämmerer Dietmar Krauthausen, der nach insgesamt fast 48jähriger Dienstzeit, davon 41 Jahre bei der Gemeinde Titz, mit Ablauf des Jahres 2012 den wohlverdienten Ruhestand angetreten hat. Fotos von der Verabschiedung des bisherigen und der Bestellung des neuen Kämmerers sind an anderer Stelle in diesem Amtsblatt veröffentlicht.
Vorbereitung der Kommunalwahl 2014
Auch die Vorbereitung zur Kommunalwahl 2014 stand erstmals auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Zwar findet die Wahl selbst erst im Frühjahr 2014 statt (zeitgleich mit der Europawahl); im Vorfeld der Wahl sieht das Kommunalwahlgesetz NRW jedoch verschiedene vorbereitende Beschlüsse vor:
Zunächst hat der „alte“ Gemeinderat die Größe des neuen Rats festzulegen. Für Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von zwischen 8.000 und 15.000 liegt die Standardgröße eines Rats bei 32 Mitgliedern; auch um Kosten für die Ratsarbeit zu sparen, kann diese Größe um bis zu sechs Mandate verringert werden. Von dieser Möglichkeit hat der Titzer Rat bereits seit vielen Jahren Gebrauch gemacht. Und der Gemeinderat beschloss nun, dass auch der im Frühjahr 2014 zu wählende neue Gemeinderat weiterhin aus 26 Mitgliedern bestehen soll.
Ebenfalls zur Vorbereitung der Kommunalwahl 2014 notwendig ist die Bildung eines Wahlausschusses. Auf der Basis eines einheitlichen Vorschlags aller Fraktionen wurden folgende Personen zu Mitgliedern des Wahlausschusses für die Kommunalwahl bestimmt:
- Detlef Cremer
- Hans-Willi Gilles
- Ulrich Goebbels
- Robert Holzportz
- Dagmar Kalugin
- Norbert Schiffer
- Fred Schüller
- Dieter Tambour
- Christian Waldrich
- Hartmut Wasserberg
Unter Vorsitz des gesetzlichen Wahlleiters (Bürgermeister Jürgen Frantzen) wird dieser Wahlausschuss im Frühsommer 2013 seine Tätigkeit aufnehmen, um die Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahl 2014 vorzunehmen.
Behindertengerechter Umbau des Rathauses
In den Jahren 2008 und 2009 wurde, noch durch den damaligen Bürgermeister Josef Nüßer, mit verschiedenen Verbänden behinderter Menschen, eine Zielvereinbarung zum barrierefreien Umbau des Titzer Rathauses geschlossen. Diese Vereinbarung enthält einen Maßnahmenkatalog über verschiedene notwendige Umbauarbeiten, mit dem das Rathaus für Menschen mit Handicaps fit gemacht werden soll. Zahlreiche dieser Maßnahmen, von denen nichtbehinderte Besucherinnen und Besucher des Rathauses genauso profitieren, wurden in den letzten Jahren bereits umgesetzt:
So ist der gesamte Eingangsbereich barrierefrei umgestaltet worden: Sowohl die freundliche und helle Türanlage als auch die Verlagerung des Bürgerservice in den Eingangsbereich ist Gegenstand der Zielvereinbarung. In dieser wurden auch der Einbau einer rollstuhlgerechten Toilettenanlage im Erdgeschoss sowie der Umbau des Sitzungssaals im Obergeschoss (in erster Linie für seh- und hörgeschädigte Menschen) festgelegt. All diese bisher durchgeführten Maßnahmen wurden größtmöglich unter Einsatz damals zur Verfügung gestellter Konjunkturpaketmittel finanziert.
Einzig der Einbau eines Aufzugs wurde bislang noch nicht vorgenommen; nach der damals abgeschlossenen Zielvereinbarung soll dieser Einbau binnen fünf Jahren, also spätestens in diesem Jahr, erfolgen. Nach Vorberatungen im Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt entschied sich der Gemeinderat einstimmig für die Installation eines so genannten Homelifts, der neben dem Eingangsbereich eingebaut werden soll. Mit dieser Maßnahme wird der vor einigen Jahren begonnene Umbau des Rathauses zum Abschluss gebracht. Das Titzer Rathaus wird dann als eines der ersten in der Region barrierefrei gestaltet sein. Angesichts der demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft werden hiervon nicht nur behinderte Menschen profitieren!
Brückenbau in Müntz und Hompesch
Erneut hat sich der Gemeinderat auch mit der notwendigen Erneuerung von Brücken in Müntz und Hompesch befasst. Zwar war die Umsetzung der Bauprogramme bereits beschlossen worden; allerdings hatte die Ausschreibung der Bauleistungen immens hohe Kosten zur Folge. Daher wurde die Maßnahme nun erneut diskutiert und für die Brücke in Müntz eine leicht veränderte Planung beschlossen.
Im Frühjahr werden die Bauarbeiten nun erneut ausgeschrieben; das beauftragte Ingenieurbüro geht davon aus, dass bei dieser Ausschreibung günstigere Ergebnisse erzielt werden können. Dies vorausgesetzt, ist mit einer Ausführung der Arbeiten im Herbst 2013 zu rechnen.
Zählerwechsel im Wasserversorgungsgebiet Titz
Alljährlich werden im Versorgungsgebiet des Wasserwerkes der Gemeinde Titz die Wasserzähler in vielen Haushalten gewechselt.
Diese Verpflichtung ergibt sich für das Wasserwerk aus der Regelung des Eichgesetzes und der Eichordung (Turnus: sechs Jahre).
In der Regel werden Termine zum Auswechseln der Zähler vereinbart. Sollte dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, bittet das Wasserwerk der Gemeinde Titz darum, auch kurzfristig und ohne Anmeldung den Zutritt zum Wasserzähler zu gewährleisten.
Ein Zählerwechsel dauert im Normalfall rund 15 Minuten. Unannehmlichkeiten oder Kosten entstehen hier für Sie natürlich nicht.
Die Mitarbeiter des Wasserwerkes, Herr Thorsten Meyer, Herr Thomas Kretzschmar und Herr Muhammed Kenez können sich zu Ihrer Sicherheit selbstverständlich ausweisen.
Neben dem Team des Wasserwerkes der Gemeinde Titz wird dieses Jahr wieder eine Fremdfirma die Arbeiten des Wasserwerkes der Gemeinde Titz unterstützen. Auch diese Mitarbeiter können sich auf Ihren Wunsch ausweisen.
Für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit danken
die Mitarbeiter des Wasserwerkes der Gemeinde Titz

Bau eines Fußgängerüberweges über die Landstraße
Ab Mitte März wird nunmehr ein Fußgängerüberweg über die Landstraße 241 in Titz gebaut. Er entsteht zwischen den Bushaltestellen und dem Kreuzungsbereich Landstraße/Linnicher Straße/Ophertener Straße/Im Grüntal. Der Fußgängerüberweg wird einerseits einen deutlichen Sicherheitsgewinn für die Schülerinnen und Schüler bringen, die zu den Bushaltestellen strömen und andererseits einen sicheren Übergang zwischen der alten Ortslage und insbesondere den Neubaugebieten Nr. 18 und Nr. 29 (welches gerade erschlossen wird) schaffen. Auch wird der Fußgängerüberweg sicherlich einen Beitrag zur Verkehrsberuhigung auf der Landstraße leisten können.
Ehrenpreis für Soziales Engagement
Der Kreis Düren verleiht in diesem Jahr zum 13. Mal erneut den Ehrenpreis für Soziales Engagement. Mit diesem Preis sollen Personen, Gruppen und Vereine, die sich ehrenamtlich und unentgeltlich über einen längeren Zeitraum durch vorbildliche Leistungen im sozialen Bereich engagiert haben, öffentlich herausgehoben und geehrt werden. In Ausnahmefällen kann mit diesem Preis auch eine herausragende Einzelleistung geehrt werden. Der Ehrenpreis soll alle Bürgerinnen und Bürger zu eigenverantwortlichem, gemeinnützigem Handeln und zu sozialem Engagement für die Allgemeinheit ermutigen.
Aus diesem Grunde werden alle Organisationen, Vereine, Kommunen sowie einzelne Bürgerinnen und Bürger im Kreis Düren aufgerufen, entsprechende Vorschläge mit einer ausführlichen schriftlichen Darstellung der Leistung sowie den Kontaktdaten der Vorschlagenden und der zu ehrenden Person einzureichen. Die Vorschläge können bis zum 03. Mai 2013 an den
Kreis Düren
Stabsstelle für Kreistagsangelegenheiten und Repräsentationsaufgaben
52348 Düren
geschickt werden. Die anschließende Auswahl der Ehrenpreisträger trifft eine unabhängige Jury, die mit Vertretern aus den Kreistagsfraktionen sowie dem Landrat besetzt ist.
Brauchtumsfeuer in der Gemeinde Titz
Mit In-Kraft-Treten der neuen Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Titz werden auch die sog. Brauchtumsfeuer im Gemeindegebiet geregelt.
Brauchtumsfeuer sind keine Form der Abfallbeseitigung, sondern sogenannte Traditionsfeuer wie Osterfeuer (nur Karsamstag, Ostersonntag oder –Montag) oder Martinsfeuer. Sie werden regelmäßig von Vereine oder Organisationen Brauchtumsfeuer angeboten, die diese Aktion für jeden zugänglich machen.
Brauchtumsfeuer sind bei der Gemeinde Titz anzuzeigen. Dies ermöglicht eine Prüfung, ob durch dieses konkrete Brauchtumsfeuer die Nachbarschaft gefährdet oder erheblich belästigt werden könnte, zudem sind Sicherheitsauflagen möglich und eine frühzeitige Unterrichtung der Freiwilligen Feuerwehr hilft Fehleinsätze zu vermeiden.
Wird ein Brauchtumsfeuer nicht angemeldet und kommt es zu einer Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr, ist der Löschzugeinsatz für den Verursacher kostenpflichtig!
In der Anzeige sind u.a. anzugeben, wer das Feuer durchführen möchte (Name und Anschrift der verantwortliche(n) Person(en), die Beschreibung des Ortes, wo das Brauchtumsfeuer stattfinden soll, die. Entfernung des Brauchtumsfeuers zu baulichen Anlagen und zu öffentlichen Verkehrsanlagen, die Höhe des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials und die getroffene Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr (z.B. Feuerlöscher). Es dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden, beschichtetes Holz oder andere Abfälle (z.B. Altreifen) sind verboten. Die Feuerstelle darf erst an dem Tag des Feuers aufgeschichtet werden, um Tiere vor dem Verbrennen zu schützen. Das Brauchtumsfeuer muss ständig von zwei Personen (mindestens eine davon volljährig), beaufsichtigt werden. Bei starkem Wind darf das Feuer nicht angezündet oder weiter befeuert werden.
Weiterhin sind Mindestabstände einhalten, nämlich für Feuerstellen bis zum einem Volumen von 1 m³ mindestens 25m von Gebäuden, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, für alle übrigen Feuerstellen bis zu einer Höhe von 3,50m mindestens 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, 25 m von sonstigen baulichen Anlagen, 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen und 10 m von befestigten Wirtschaftswegen.
Für Einzelheiten und Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Titz, Fachbereich 2, Herrn Guido Pungg, 02463/659-24.
Abriss des ehemaligen Josefshauses
Das ehemalige und seit mehr als zehn Jahren nicht mehr genutzte Altenheim St. Josefshaus in Titz-Müntz wird derzeit zurückgebaut. Auf dem dann freien Grundstück sollen eine neue Feuerwehrgarage sowie einige wenige Baugrundstücke entlang der Josefstraße entstehen. Interessenten können sich bereits jetzt an die Gemeinde Titz, Herrn Michael Biermanns oder Herrn Michael Müller, Tel. 02453/659-42 oder -30, Landstraße 4, 52445 Titz, wenden und sich auf die Interessentenliste setzen lassen.
Erschließung des Neubaugebietes Titz 29 geht voran
Aktuell werden Kanal- und Straßenbauarbeiten zur Erschließung des 1. Bauabschnittes im Neubaugebiet Titz 29 durchgeführt. Dies wurde zum Anlass genommen, der neuen Straße im Rahmen der letzten Ratssitzung den Namen „Hinter den Gärten“ zu geben.
Mit diesem Neubaugebiet entstehen schöne neue Baugrundstücke in ruhiger und sonniger Lage in der Ortschaft Titz. Bauwillige können sich bereits jetzt über von der Gemeinde Titz angebotene Grundstücke bei Herrn Michael Biermanns oder Herrn Michael Müller, Tel. 02453/659-42 oder -30, informieren.
Titz steht für interkommunale Kooperationen zur Verfügung
Nicht ausreichende Anmeldungen haben die Gesamtschule Aldenhoven/Linnich scheitern lassen. Nicht also die Klageverfahren der Stadt Jülich und der Gemeinde Titz gegen die Genehmigung dieser Schule sind hierfür verantwortlich, sondern der fehlende Elternwille in Aldenhoven und Linnich.
Ein Blick zurück:
Der seinerzeit gemeinsam (auch mit Aldenhoven und Linnich) erarbeitete Schulentwicklungsplan auf Kreisebene hat einen Weg aufgezeigt, wie trotz zurückgehender Schülerzahlen in allen Kommunen des Nordkeises - in Titz genauso wie in Aldenhoven, Jülich und Linnich! - eine flächendeckende und wohnortnahe schulische Versorgung sichergestellt werden kann. Umso bedauerlich ist es, dass die Empfehlungen der seriösen Planung nicht überall aufgegriffen wurden.
Schon frühzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die im Herbst in Aldenhoven und Linnich durchgeführte Elternbefragung nicht geeignet ist, den tatsächlichen Elternwillen in diesen beiden Kommunen zu ermitteln. Diese Befragung und das Aldenhovener/Linnicher Gutachten, das sogar ein sechszügiges System einer Gesamtschule für möglich hielt, war sicherlich mehr das Ergebnis eines Wunschdenkens als tatsächlich mögliche Realität. Es ist bedauerlich, dass damit eine Erwartungshaltung bei den Eltern geweckt wurde, die nicht zu erfüllen war. Dies wird nun durch die Anmeldezahlen zur gescheiterten Gesamtschule Aldenhoven/Linnich bestätigt.
Nun müssen sich die Nordkreiskommunen der Frage der zukünftigen Gestaltung der Schullandschaft erneut stellen. Es wurde, insbesondere von Seiten der Gemeinde Titz, immer betont, dass Aldenhoven und Linnich Schulstandorte bleiben müssen - ebenso aber auch die Gemeinde Titz! Aus den geführten Diskussionen und Erfahrungen der vergangenen Monate müssten alle Beteiligten nun erkannt haben, dass isolierte Alleingänge einzelner Kommunen nicht zum Ziel führen, ein wohnortnahes Schulangebot vorzuhalten.
Es ist davon auszugehen, dass die Gemeinde Titz die Klage gegen die Genehmigung der nun nicht zustande gekommenen Schule zeitnah zurückziehen wird. Gleichzeitig werden die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung deutlich machen, dass die Gemeinde Titz für zielführende Gespräche zur Sicherung eines weiterführenden Schulangebots in allen Nordkreiskommunen zur Verfügung steht.
Die Gemeinde Titz betont, dass die im Zusammenhang mit der Schulfrage öffentlich geführten Diskussionen aus ihrer Sicht lediglich eine Auseinandersetzung in einer einzelnen, wenn auch wichtigen, Sachfrage darstellten. Abseits dieser Frage bestanden und bestehen in zahlreichen Handlungsfeldern vielfältige interkommunale Kooperationen. Diese werden selbstverständlich fortgesetzt - und es wird angesichts der großen und gemeinsamen Probleme zu einem weiteren Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Städten und Gemeinden der Region kommen - im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger unserer Region!
Schöffenwahl 2013
Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Auch in der Gemeinde Titz werden Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Das Schöffenamt
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Titz wohnen und am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen sind im Internet unter www.schoeffen.de, www.schoeffen-nrw.de und www.schoeffenwahl.de abrufbar. Hier gibt es auch das Formular für die Bewerbung. Dieses Formular sollte möglichst kurzfristig abgeschickt werden an:
Gemeinde Titz
Fachbereich 2.2, Schöffenwahl 2014-2018
Landstraße 4
52445 Titz
Blutspende in Titz in neuem Licht
Nachdem der Ortsverein Titz des Deutschen Roten Kreuzes vor ein paar Jahren aufgelöst wurde und dadurch auch die Blutspende nicht mehr aufrechterhalten werden konnte, hat der DRK Kreisverband Jülich diese Termine betreut.
Auf Grund personeller Engpässe wurde die Organisation und Durchführung der Blutspende in Titz nun an den DRK Ortsverein Linnich abgegeben. Die Mitglieder des Ortsvereins Linnich freuen sich darauf, künftig die Titzer Blutspendetermine betreuen zu dürfen.
Besonders freut sich der Ortsverein über die Unterstützung durch den Bürgermeister Jürgen Frantzen.
Wie in Linnich bereits Tradition, möchte man nun auch in Titz vor allem mit einem reichhaltigen und vielfältigen Buffet punkten.
Neben belegten Broten, frischen Salaten, selbstgebackenen Kuchen und Nachtischen wird es zu jedem Blutspendetermin ein zusätzliches Highlight geben. Lassen Sie sich überraschen.
Blutspenden dürfen alle Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Wichtig ist, dass Sie vorher normal gegessen und nach Möglichkeit zwei Liter getrunken haben.
Selbstverständlich werden wir besonders Erstspender vorab genau über den Ablauf der Blutspende informieren und alle offenen Fragen klären.
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie zur nächsten Blutspende am Montag, den 18. März in der Zeit von 16:00 – 20:00 Uhr in den Räumen der Gemeinschaftshauptschule begrüßen dürfen.
Werden auch Sie Lebensretter,
Ihr DRK Ortsverein Linnich e.V.Unterschriftenübergabe an die Bezirksregierung
Simone Brüne-Leuffen, Pflegschaftsvorsitzende der Hauptschule Titz, übergab am 31. Januar 2013 gemeinsam mit Bürgermeister Jürgen Frantzen und dem Beigeordneten Christan Canzler 760 gesammelte Unterschriften für den Erhalt des Schulstandortes Titz an die Bezirksregierung in Köln. August Gemünd, persönlicher Referent von Regierungspräsidentin Gisela Walsken, nahm diese stellvertretend entgegen. Er sagte für die Bezirksregierung Köln eine konstruktive Beratung der Gemeinde Titz bei der anstehenden Diskussion über die Zukunft der Schullandschaft in der Landgemeinde zu.
Fragen und Antworten zur geplanten Gesamtschule
In den letzten Tagen und Wochen haben sich zahlreiche besorgte Eltern an uns gewendet, die sich verunsichert über die Informationen zur neuen Gesamtschule aus Aldenhoven und Linnich gezeigt haben. Aus diesem Grund halten wir es für notwendig, die häufigsten Fragen und unsere Antworten darauf einmal zusammenzufassen:
1
In Aldenhoven/Linnich wird gesagt, dass die einzige noch zu überwindende Hürde für die neue Gesamtschule die Zahl von 125 Schülerinnen und Schülern aus Linnich und Aldenhoven sei, die für die neue Schule angemeldet werden müssten.
Richtig ist, dass die Stadt Jülich am 31.01.2013 Klage gegen die Errichtung der Gesamtschule erhoben hat. Weitere Nachbarkommunen werden folgen. Auch die Gemeinde Titz prüft derzeit eine Klage. Das bedeutet: Ob die Gesamtschule wirklich dauerhaft an den Start gehen kann, wird sich frühestens im Sommer 2013 entscheiden. Wird die Genehmigung aufgehoben, muss die Errichtung der Gesamtschule rückgängig gemacht werden und sämtliche Kinder auf die umliegenden Schulen verteilt werden.
2
In Aldenhoven/Linnich wird gesagt, dass in der neuen Gesamtschule eine funktionierende Schulgemeinschaft entstehen wird.
Richtig ist: Wie soll sich eine Schulgemeinschaft entwickeln, wenn die Schülerinnen und Schüler in den ersten beiden Jahren an unterschiedlichen Orten unterrichtet werden? Wie soll eine Schulgemeinschaft entstehen, wenn die Lehrer sommers wie winters zwischen den beiden Schulstandorten pendeln müssen und in den Pausen nicht bei den Schülern, sondern auf der Straße sind? Wie soll eine Schulgemeinschaft bestehen bleiben, die sich vielleicht bis zum Ende des 6. Schuljahres gefestigt hat, wenn zu Beginn des 7. Schuljahres, also mitten in der Pubertät der Kinder, ein weiterer Umzug stattfindet? Wie ist es bei einem erneuten Standortwechsel ab Klasse 10?
3
In Aldenhoven/Linnich wird gesagt, dass die Gesamtschule die allerletzte Möglichkeit zum Angebot einer weiterführenden Schule vor Ort sei.
Richtig ist, dass der Schulentwicklungsplan, der von allen Kommunen des Kreises Düren, also auch von Aldenhoven und Linnich, gemeinsam verabschiedet wurde, sowohl für Aldenhoven als auch für Linnich (gemeinsam mit Titz) eine Sekundarschule vorsieht.
4
In Aldenhoven/Linnich wird gesagt, dass für den Fall, dass die Gesamtschule nicht zustande kommt, die heutigen Haupt- und Realschulen in Aldenhoven und Linnich nicht mehr weitergeführt werden.
Richtig ist, dass für den Fall, dass die Gesamtschule nicht zustande kommt, die bestehenden Haupt- und Realschule(n) in Aldenhoven und Linnich weitergeführt werden. Die bestehenden, hervorragenden weiterführenden Schulen in Aldenhoven und Linnich bleiben also erhalten.
5
In Aldenhoven/Linnich wird gesagt, die neue Gesamtschule verwirkliche das Ziel „Kurze Beine. Kurze Wege.“
Richtig ist: Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 werden in Aldenhoven und Linnich unterrichtet, die Klassen 7 bis 9 in Aldenhoven und die Klassen 10 bis 13 wieder in Linnich. Die Kinder müssen also zwischen verschiedenen Standorten hin- und herpendeln. Hinzu kommt: Am geplanten Standort Aldenhoven sind die Schulgebäude mehrere 100 m voneinander entfernt. Von einer wohnortnahen Beschulung kann also keine Rede sein.
6
In Aldenhoven/Linnich wird gesagt, dass für Kinder, deren Eltern sich zunächst für ein Gymnasium entscheiden und die das Gymnasium später verlassen müssen, die Aussichten an der Gesamtschule aufgenommen zu werden, sehr gering seien.
Richtig ist, dass in einer Gesamtschulklasse bis zu 30 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden können. Kommt die Gesamtschule mit fünf Klassen á 25 Schülern zustande, sind also noch mindestens 25 Plätze frei.
7
In Aldenhoven/Linnich wird gesagt, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis die geplante Gesamtschule in vertikaler Teilung in der Gemeinde Aldenhoven und der Stadt Linnich betrieben werde.
Richtig ist, dass die Bezirksregierung Köln den Plänen einer vertikalen Teilung eine eindeutige Absage erteilt hat. Die von Aldenhoven und Linnich angesetzte Übertrittsquote in die Gesamtschule wurde von der Bezirksregierung als zu hoch angesehen. Auch eine diesbezügliche Schulrechtsänderung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die Bezirksregierung Köln hat die vertikale Teilung ausdrücklich auch im Hinblick auf das jüngst ergangene 8. Schulrechtsänderungsgesetz untersagt.
Bagatellgrenzen bei der Abwassergebühr
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit seinem Urteil vom 03. Dezember 2012 die Anwendbarkeit der so genannten Bagatellgrenze hinsichtlich der Ermäßigung der Kanalbenutzungsgebühr aufgrund von Zwischenzählern überprüft und aufgehoben. Der hierdurch erforderlich gewordenen Satzungsanpassung greift die Gemeinde Titz unter Berufung auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vor. So wird der Wegfall der Bagatellgrenze, im Hinblick auf die Ermäßigung der Kanalbenutzungsgebühr, mit den Gebührenbescheiden für das Jahr 2013 bereits berücksichtigt. Insofern sind Anträge oder Anfragen in Zusammenhang mit dem o.g. Urteil an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung zum Thema „Bagatellgrenze“ nicht mehr erforderlich.
Gebühren in der Gemeinde Titz
Erläuterungen zu den verschiedenen Abgabenarten
In diesen Tagen erhalten Sie Ihren Bescheid über die Gemeindeabgaben für das Jahr 2013. Da die Kommunen verpflichtet sind, jeweils zum Jahresende die Gebühren neu zu ermitteln und gegebenenfalls anzupassen, gingen den Gebührenfestsetzungen der Bescheide verschiedene Beschlüsse voraus, die der Rat der Gemeinde Titz am Ende des Jahres 2012 gefasst hat. Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen die verschiedenen Abgabenarten und die Steuer- bzw. Gebührenentwicklungen näher erläutern:
Steuern (Grundsteuern, Gewerbesteuer):
Viele Kommunen im Kreis Düren haben in den vergangenen Jahren die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer erhöhen müssen und sehen für dieses Jahr teilweise eine drastische Erhöhung der Hebesätze vor. Aufgrund der seit Jahren sparsamen Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinde Titz ist uns dies bisher erspart geblieben. Leider allerdings stellt sich die Finanzlage unserer Landgemeinde von Jahr zu Jahr schwieriger dar; Hintergrund sind dramatisch sinkende Landeszuschüsse einerseits und der gestiegene Finanzbedarf des Kreises Düren (der sich ganz wesentlich aus Umlagezahlungen der kreisangehörigen Gemeinden finanziert) andererseits; mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Verwaltung dem Titzer Gemeinderat daher mit dem Haushaltsplanentwurf 2013 erstmals seit mehreren Jahren eine Erhöhung der Hebesätze vorgeschlagen müssen, damit ein so genannter Nothaushalt vermieden werden kann.
Abfallentsorgungsgebühr:
Die überaus günstige Organisation der Abfallbeseitigung der Gemeinde Titz hat in den vergangenen Jahren zu einer preiswerten Müllgebühr geführt. In diesem Jahr mussten die Gebühren für die Abfallbeseitigung jedoch geringfügig erhöht werden. Dies ist hauptsächlich dem Rückgang der Papiererlöse (um rund 33.000 Euro), die durch einen verringerten Papierpreis gesunken sind, zu zuschreiben. So beträgt beispielsweise die Gebühr für eine 120 Liter-Tonne Restabfall nun 167,40 € und somit 6,60 € mehr als noch im vergangenen Jahr. Dennoch ist festzustellen, dass trotz der Erhöhung die Abfallgebühren im Vergleich zu unseren Nachbarkommunen als günstig anzusehen sind.
Abwassergebühren:
Es ist erfreulich, dass die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr nach den in den vergangenen Jahren erforderlichen Erhöhungen erneut (und damit zum zweiten Mal in Folge) gesenkt werden konnten. So beträgt die Gebühr für Schmutzwasser 4,30 €/m³ (Vorjahr 4,98 €/m³) und für Niederschlagswasser 1,16 €/m² (Vorjahr 1,31 €/m²). Wesentlicher Grund für die Absenkung der Gebühren sind entstandene Überschüsse aus dem Jahr 2011, die in die Kalkulation der Gebühr eingeflossen sind und so zur Absenkung beitragen.
Winterdienst:
Die im Vergleich zu den Nordkreiskommunen bereits im vergangenen Jahr preisgünstige Winterdienstgebühr konnte wieder gesenkt werden. Diese resultiert aus dem milden Winter des vergangenen Jahres, so dass die Gebühr von ursprünglich 0,93 €/lfd. Meter Grundstücksfläche um rund 30 Prozent auf nun 0,64 €/lfd. Meter Grundstücksfläche abgesenkt werden konnte.
Ein Wort zum Schluss:
Die Gebührenberechnungen der Gemeinde Titz werden durch gesetzliche Rahmenbedingungen vorgegeben, die die Gemeinde selbst nicht beeinflussen kann. Auch legt die Gemeinde lediglich die ihr selbst entstehenden Kosten um. Gewinne dürfen mit Gebühren also nicht erwirtschaftet werden und dies wird auch nicht praktiziert.
Entgegen oft geäußerten Vermutungen wird mit den Gebühren (Abfall-, Schmutzwasser-, Niederschlagswasser- und Winterdienstgebühr) also nicht etwa der Gemeindehaushalt saniert; nur die tatsächlich entstehenden Kosten, z.B. für die Abwasserbeseitigung, werden hierdurch gedeckt. Steigende Kosten von Fremdfirmen oder Steuererhöhungen (z.B. vor einigen Jahren bei der Umsatzsteuer) tragen ebenfalls zu Steigerungen bei.
Die Kommunen im Nordkreis:
Um Ihnen abschließend einen Überblick über die unterschiedlichen Steuer- und Gebührensätze in der Region zu ermöglichen, haben wir einige hiervon nachfolgend aufgelistet. Sie erkennen zwar durchaus, dass die Gemeinde Titz noch immer die höchste Schmutzwassergebühr je cbm fordert, aber in anderen Bereichen, z.B. im Bereich des Hebesatzes Grundsteuer B, seine Bürgerinnen und Bürger weniger belastet als die umliegenden Kommunen:
Aldenhoven | Jülich | Linnich | Titz | |
Hebesatz Grundsteuer B | 450 % | 500 % | 427 % | 420 % |
Hebesatz Grundsteuer A | 264 % | 280 % | 237 % | 260 % |
Hebesatz Gewerbesteuer | 450 % | 480 % | 426 % | 413 % |
Hundesteuer für einen Hund |
84,00 € | 72,00 € | 60,00 € | 72,00 € |
Schmutzwasser je cbm | 3,72 € | 3,82 € | 3,60 € | 4,30 € |
Niederschlagswasser je qm |
0,78 € | 1,49 € | 0,89 € | 1,16 € |
120 l-Restabfallbehälter | 237,88 € | 141,24 € | 209,00 € | 167,40 € |
120 l- Bioabfallbehälter | 75,64 € | 60,36 € | 89,00 € | 76,80 € |
Straßenreinigung | - | 2,03 € | 0,40 € | - |
Winterdienst | 1,26 € | 0,78 € | 2,00 € | 0,64 € |
Anm.: Bei den genannten Steuern und Gebühren handelt es sich teilweise um Verwaltungsvorschläge, die noch nicht beschlossen worden sind, oder die zuletzt gültigen Werte (Irrtümer vorbehalten).
Für persönliche oder telefonische Rückfragen stehen Ihnen selbstverständlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Finanzabteilung gerne zur Verfügung.
Achtung! Schäden auf den Gehwegen
Im gesamten Gebiet der Gemeinde Titz ist es aufgrund des starken Frostes zu Gehwegschäden gekommen. Durch Schnee, Eis und Matsch hat sich im Untergrund der Gehwegplatten und Pflastersteine deutlich mehr Feuchtigkeit gebildet, die den Boden ausdehnt und nun die Platten hochdrückt. Die meisten Schäden werden sich nach Abgehen der Wetterlage wieder allein regulieren. Zur Zeit ist es nicht möglich, für Abhilfe zu sorgen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, entsprechend vorsichtig die Gehwege zu nutzen und auf Stolperfallen zu achten.
Homepage der Gemeinde Titz in neuem Design
Bürgermeister Jürgen Frantzen und Verwaltungsfachwirtin Kerstin Hesse präsentieren die neue Internetseite der Gemeinde Titz.
Die Homepage wurde komplett überarbeitet und am 14. Januar 2013 online gestellt. Sie enthält jetzt neue Bereiche, z.B. Informationen des Standesamtes, der Abfallentsorgung, der Tochterunternehmen GET Gemeindeentwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft, des Wasserwerkes und viele weitere Informationen für die Bürgerinnen und Bürger der Landgemeinde Titz. Die Gemeindeverwaltung wird das Angebot stetig erweitern und nimmt Hinweise oder Verbesserungsvorschläge gerne entgegen.
SEPA ersetzt Inlandszahlungsverkehr ab dem 01.02.2014
Mit der Einführung des Euro als gemeinsame Währung wurde als weiteres Ziel die Einführung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums beschlossen.
Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und verschiedenen nationalen Lastschriftverfahren hatte sich der European Payments Council (EPC) frühzeitig gegen eine Harmonisierung der bestehenden nationalen Lastschriftverfahren und für die Entwicklung eines völlig neuen SEPA-Lastschriftverfahrens (SEPA Direct Debit Scheme; SDD) entschieden.
Was ändert sich für Sie im Zusammenhang mit der Gemeinde Titz/dem Wasserwerk der Gemeinde Titz?
Durch die Einführung des SEPA Verfahrens und den Wegfall des Inlandszahlungsverkehrs entfällt das alte Einzugsermächtigungsverfahren (EVV). Hierbei ermächtigt der Zahlungs-/Abgabenpflichtige die Gemeinde Titz/Wasserwerk der Gemeinde Titz bestimmte Zahlungen zu Lasten seines Kontos einzuziehen. An der praktischen Umsetzung des Geldeinzuges ändert sich nichts. Die wichtigsten Neuerungen sind:
- einheitlich europaweit gültig,
- jeder Lastschrift wird ein Fälligkeitsdatum vorgegeben,
- bei jeder SEPA-Lastschrift wird eine sogenannte IBAN und BIC zur eindeutigen Identifizierung des Empfängerkontos eingesetzt,
- der Einreicher einer Lastschrift wird eindeutig identifiziert, was den heutzutage noch üblichen Lastschriftmissbrauch drastisch einschränken soll,
- die Widerspruchsfrist beträgt acht Wochen.
Rechtlich benötigt die Gemeinde Titz/Wasserwerk der Gemeinde Titz allerdings nunmehr ein Lastschriftmandat. Um nun nicht bereits seit Jahren bestehende Einzugsermächtigungen nur der Form halber mit solchen Mandaten zu ersetzen, kann hier auf die so genannte „Umdeutungslösung“ zurückgegriffen werden. Hierbei werden die uns vorliegenden Einzugsermächtigungen, sofern Sie nicht widersprechen, in ein SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt. Sie müssen daher keine neue Ermächtigung erteilen. Auf die Umwandlung weisen wir Sie in Ihren Bescheiden für das Jahr 2013 hin. Abgabenpflichtige, die noch manuell überweisen, können uns ab sofort sogenannte Kombimandate erteilen. Hierbei wird eine derzeit noch gültige Einzugsermächtigung und ab dem 01.02.2014 ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Die Kombimandate erhalten Sie als Vordruck auf unserer Homepage unter der Rubrik Formulare oder Sie erhalten ihn als Download im rechten Kasten. Die Bescheide für das Jahr 2013 die Ihnen in diesen Tagen zukommen, haben für Selbstzahler Kombimandate als Anlage beigefügt.
Für Rückfragen steht die Finanzabteilung der Gemeinde Titz selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Weitere Information stellt die deutsche Bundesbank unter folgendem Link zur Verfügung:
Beginn Bauarbeiten für die Erneuerung der unteren Poststraße
Der Rat der Gemeinde Titz hat in seiner Sitzung am 20.06.2012 die Planung für den Straßenausbau der unteren Poststraße in Hasselsweiler beschlossen. Über die vorgesehenen Arbeiten hatte die Verwaltung die Eigentümer bereits in einer Anwohnerversammlung am 25.04.2012 informiert. Der Baubeginn ist nunmehr
ab Montag, den 14.01.2013,
vorbehaltlich entsprechender Witterung, vorgesehen. Die Bauunternehmung Pyls Straßenbau GmbH aus Geilenkirchen wird die Arbeiten ausführen.
Für Einschränkungen und Behinderungen, die zwangsläufig während der Bauzeit auftreten können, werden die Anwohner, aber auch die übrigen Bürger von Hasselsweiler bereits heute um Verständnis gebeten.
